Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, MPU: Was sind die Unterschiede, wenn der Führerschein abgegeben werden muss? Darf man trotzdem Radfahren oder Fahrstunden nehmen?
Hamburg - Zwangspause für Autofahrer: Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden im Jahr 2016 insgesamt 451.687 Fahrverbote ausgesprochen. Der häufigste Grund war zu schnelles Fahren. Ganz anders als diese meist vorübergehende Situation muss man den kompletten Entzug der Fahrerlaubnis bewerten. Der häufigste Grund dafür war das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. In solchen Fällen wird der Führerschein einbehalten und muss neu beantragt werden. Wann aber ist auch eine erneute Fahrprüfung notwendig? Und darf man während eines Fahrverbots Fahrrad fahren? Wann ist der Führerschein weg?Zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot muss unterschieden werden. "Entzogen wird die Fahrerlaubnis zum Beispiel, wenn jemand acht Punkte im Fahreignungsregister angehäuft hat", erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht. Auch Alkoholfahrten können zum Entzug führen. Dann müsse der Führerschein sofort eingezogen oder unverzüglich abgegeben werden. Wer dann wieder fahren will, muss eine Neuerteilung beantragen und je nach Entzugsgrund Bedingungen wie das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erfüllen. Das geht jedoch erst nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ein reines Fahrverbot für ein bis drei Monate dagegen wird zum Beispiel bei Geschwindigkeitsvergehen ab innerorts 31 km/h und 41 km/h außerorts fällig. "Hier muss der Führerschein zwar auch im Original abgegeben werden, die Fahrerlaubnis selbst jedoch bleibt unangetastet", sagt Mielchen. Betroffene erhalten nach Ablauf des Fahrverbots den alten Führerschein zurück und müssen ihn nicht neu beantragen. Den Zeitpunkt für die Führerscheinabgabe kann der Betroffene innerhalb einer Viermonatsfrist frei wählen, sofern er kein Wiederholungstäter ist und in den zwei Jahren zuvor nicht schon einmal ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Wo wird der Führerschein abgegeben und abgeholt?"Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein immer bei der Behörde abgegeben werden, die den Bescheid ausgestellt hat. In der Regel ist dies die Bußgeldbehörde", sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Dort könne er auch wieder abgeholt werden. Mitunter ist es auch möglich, sich den Führerschein fristgerecht zurückschicken zu lassen. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Bei einem Führerscheinentzug werde das Dokument durch das Urteil eingezogen. Nicht selten hat die Polizei in diesen Fällen den Führerschein bereits vorher beschlagnahmt. Kann sich ein Fahrverbot nur auf eine Klasse beziehen?Ja, sagt Mielchen. Beispiel: Wenn ein Taxifahrer auf einer Privatfahrt mit einem Motorrad zu schnell fuhr, könnte das Fahrverbot auf Krafträder beschränkt beziehungsweise die Pkw-Berechtigung vom Fahrverbot ausgenommen werden. Denn hier hätte ein generelles Fahrverbot einschneidende berufliche Nachteile zur Folge. Was bedeutet es, wenn eine MPU angeordnet wird?"Sinn und Zweck einer MPU ist die Beurteilung des Risikopotenzials, das von der betroffenen Person möglicherweise ausgeht", erklärt der Dekra-Verkehrspsychologe Thomas Wagner. Es gehe dabei um die Verkehrssicherheit und eine mögliche Gefährdung anderer. Angeordnet wird die Untersuchung von der Führerscheinstelle. "Die häufigste Ursache für eine MPU sind Alkoholdelikte." Bei einer Fahrt mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut gebe es keinen Ermessensspielraum. Da werde immer ein derartiges Gutachten angeordnet, für das der Betroffene laut Entgeltordnung 412 Euro bezahlen muss. Insgesamt werden laut Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen pro Jahr rund 90.000 MPU angeordnet, was im Vergleich zu den mehr als 50 Millionen Führerscheinen in Deutschland eine sehr geringe Zahl sei. Besteht der Betroffene die MPU nicht, wird keine neue Fahrerlaubnis erteilt bzw. die bestehende entzogen. Darf man während des Fahrverbots Fahrstunden nehmen?Ja. "Während der Fahrstunden ist der Fahrlehrer der verantwortliche Fahrzeugführer", sagt Wagner. Daher verstoße der Betroffene bei einer Fahrstunde trotz Fahrverbots auch nicht gegen Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung - das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Strafbar hingegen könne bei einem bestehenden Fahrverbot durchaus das Radfahren sein: "Die Behörde legt genau fest, auf welche Fortbewegungsmittel sich ein Eignungsmangel und das nachfolgende Fahrverbot beziehen", sagt Wagner. "Hierzu können auch führerscheinfreie Fahrzeuge zählen." Wie teuer ist der Verlust des Führerscheins?Das hängt grundsätzlich vom Verfahren ab. "Wird der Führerschein entzogen, weil die acht Punkte erreicht sind, wird eine Gebühr von rund 150 Euro erhoben", sagt Mielchen. Hinzu kämen dann noch Gebühren zwischen 140 und 265 Euro für die Neuerteilung. Bei Fahrverboten von einem Monat liegt das Bußgeld zwischen 120 und 240 Euro, je nachdem, ob es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsvergehen oder zum Beispiel einen Rotlichtverstoß handelt. Wann muss der Führerschein neu gemacht werden?Möglich ist das, sagt Engelmohr. "Wenn jemand beispielsweise nicht mehr über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, kann die Behörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen." Bei fehlender Fahrpraxis von mehr als acht Jahren etwa kann eine Fahrerlaubnisprüfung in Frage kommen. Hier reiche es auch nicht, jahrelang regelmäßig Beifahrer gewesen zu sein.
Quelle: dpa ***** In eigener Sache: Wir verschicken unsere besten News einmal am Tag (Montag bis Freitag) über Whatsapp und Insta. Klingt gut? Dann lies hier, wie Du Dich anmelden kannst. Es dauert nur 2 Minuten. |