An der Ampel, im Stau oder aus Spaß: Auf die Hupe drücken Autofahrer gern. Rechtlich dürfen sie das aber nur, wenn Gefahr besteht. Bei Fehlverhalten drohen Bußgelder.
Bad Windsheim - Häufig kribbelt es in den Fingern, doch benutzen dürfen Autofahrer die Hupe nur in einem Fall: "Wer sich und andere gefährdet sieht, darf die Hupe betätigen", erklärt Josef Harrer vom Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Das gilt zum Beispiel, wenn ein Autofahrer einen Radfahrer übersieht oder ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. Wer dagegen einen zu langsam anfahrenden Pkw-Fahrer an einer grünen Ampel anhupt, muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro rechnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften dient die Hupe ebenfalls als Warnsignal. Allerdings dürfen Autofahrer hier auch per Hupe anzeigen, dass sie überholen wollen. Beim Hupen ist aber generell Zurückhaltung Pflicht. Keine Ausnahme für Hochzeiten - eigentlichEine gewonnene Fußballweltmeisterschaft oder eine Hochzeit bilden gesetzlich keine Ausnahme. Auch hier wird eigentlich ein Bußgeld fällig. "Aber die Polizei drückt in solchen Fällen meist ein Auge zu", sagt Josef Harrer vom ARCD. Gefährdet ein Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer durch rechtswidriges Hupen, kann es teuer werden: Vor dem Amtsgericht Frankfurt wurde ein Fall verhandelt, bei dem ein Autofahrer eine ältere Radfahrerin mit der Hupe erschreckte. Sie stürzte und verletzte sich dabei (Az.: 32 C 3625/06-48). Eine konkrete Gefahrenlage konnte der Autofahrer nicht glaubhaft darlegen. Das Gericht legte ihm eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro zuzüglich Schmerzensgeld auf. |