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Behörde haftet bei ausreichender Kontrolle nicht für Steinschlag - Warnung und Kontrolle reichen aus

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Eine Behörde muss nicht für Steinschlagschäden aufkommen, wenn sie die gefährdete Strecke regelmäßig kontrolliert. Warnschilder sind dann der Vorsicht genug.

Schilder und regelmäßige Kontrollen reichen aus, damit eine Behörde nicht für Schäden durch Steinschlag haftbar gemacht werden kann Schilder und regelmäßige Kontrollen reichen aus, damit eine Behörde nicht für Schäden durch Steinschlag haftbar gemacht werden kann Quelle: dpa/picture-alliance

Coburg - Straßen müssen regelmäßig auf ihren Zustand kontrolliert werden. Länder oder Kommunen trifft hier eine Verkehrssicherungspflicht. Kommt die zuständige Behörde der nach, kann sie nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch Steinschlag entstehen. Jedenfalls, wenn sie mit Schildern auf die Gefahr hinweist. Das hat das Landgericht Coburg entschieden, wie der ADAC mitteilt.
In dem verhandelten Fall fuhr eine Frau mit ihrem Auto durch die Fränkische Schweiz. Warnschilder wiesen entlang der Strecke auf die Gefahr von Steinschlag hin. Am Straßenrand lagen Gesteinsbrocken. Plötzlich rollte Geröll auf die Straße und beschädigte das Auto stark. Die Fahrerin verlangte Schadenersatz vom Bundesland Bayern.
Die Schilder reichten ihrer Ansicht nach zum Schutz nicht aus. Vielmehr seien intensive Kontrollen erforderlich gewesen, zumal es am Vortag stark geregnet hatte. Die Behörde wies die Forderung zurück. Begründung: Man kontrolliere regelmäßig. Die Sache ging vor Gericht.
Das gab der Behörde Recht. Neben der permanenten Beschilderung habe diese nachweisen können, dass sie die Strecke je nach Dringlichkeit wöchentlich bis täglich kontrolliert, das letzte Mal zwei Tage vor dem Unfall. Auch die umliegenden Gesteinsformationen stehen unter regelmäßiger Kontrolle. Das reiche aus, denn ein Schutz vor allen etwaigen Naturgewalten könne nicht erwartet werden.
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Quelle: dpa

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8 Kommentare:

Bei mir hat es auch einmal die gesamte Ölwanne aufgerissen.
Mir wäre jedoch nie in den Sinn gekommen, deshalb jemanden zu verklagen.

Avatar von Taxidiesel "Rostlaube"
Fri Oct 07 17:24:23 CEST 2016

Das Ergebnis war zu erwarten. Auch herabfallende Äste, Schlaglöcher und dergleichen führen regelmäßig nicht zu einem Ersatzanspruch, wenn die jeweiligen Gefahrenquellen regelmäßig überprüft werden.

Und das werden sie. Zumindest machen Straßenbegeher etc. regelmäßig ihre Runden. Wobei ich bezweifle, dass diese stets auf den Straßenzustand fixiert sind.

Klassischer Zwiespalt: Einerseits: Lebensrisiko. Andererseits: total ärgerlich.

Scheiß Bäume, Steine und Schlaglöcher. Ich will doch nur ne Straße.

Zitat:

Die Schilder reichten ihrer Ansicht nach zum Schutz nicht aus. Vielmehr seien intensive Kontrollen erforderlich gewesen, zumal es am Vortag stark geregnet hatte

Zitat:

Plötzlich rollte Geröll auf die Straße und beschädigte das Auto stark.

Und eine Kontrolle, selbst wenn diese 1min vor dem Unfall stattgefunden hätte, hätte verhindert dass

plötzlich

Steine auf die Fahrbahn rollen? Entweder ist der Artikel an dieser Stelle nicht korrekt oder ich verliere echt langsam den Glauben! Wird es jetzt langsam Mode alles und jeden zu verklagen? Ist es so schwer zu akzeptieren, dass man im Leben einfach mal Pech hatte? Vorallem wäre ich an dieser Stelle ganz kleinlaut, eigentlich sollte man nämlich so fahren, dass man nicht über etwas unkontrolliert drüber rauscht. Ich weiß - passiert. Aber ich mache mir dann eher selbst Vorwürfe.

Avatar von Drahkke "Vordenker"
Fri Oct 07 19:52:53 CEST 2016

Zitat:

@E300TDT schrieb am 7. Oktober 2016 um 19:33:56 Uhr:



Zitat:

Die Schilder reichten ihrer Ansicht nach zum Schutz nicht aus. Vielmehr seien intensive Kontrollen erforderlich gewesen, zumal es am Vortag stark geregnet hatte

Zitat:

@E300TDT schrieb am 7. Oktober 2016 um 19:33:56 Uhr:



Zitat:

Plötzlich rollte Geröll auf die Straße und beschädigte das Auto stark.

Und eine Kontrolle, selbst wenn diese 1min vor dem Unfall stattgefunden hätte, hätte verhindert dass plötzlich Steine auf die Fahrbahn rollen?

Nein, definitiv nicht.

Zitat:

@Fargrin schrieb am 7. Oktober 2016 um 14:03:13 Uhr:


Bei mir hat es auch einmal die gesamte Ölwanne aufgerissen.
Mir wäre jedoch nie in den Sinn gekommen, deshalb jemanden zu verklagen.

Aber natürlich wird man dich wegen Umweltgefährdung aufgrund des ausgelaufenen Öls verklagen, da du ja über die Warnschilder ausreichend aufgeklärt gewesen bist.

Zitat:

@E300TDT schrieb am 7. Oktober 2016 um 19:33:56 Uhr:


? Entweder ist der Artikel an dieser Stelle nicht korrekt oder ich verliere echt langsam den Glauben! Wird es jetzt langsam Mode alles und jeden zu verklagen? Ist es so schwer zu akzeptieren, dass man im Leben einfach mal Pech hatte? Vorallem wäre ich an dieser Stelle ganz kleinlaut, eigentlich sollte man nämlich so fahren, dass man nicht über etwas unkontrolliert drüber rauscht. Ich weiß - passiert. Aber ich mache mir dann eher selbst Vorwürfe.

Zeugt eher von einer wachsenden Vollkasko-Mentalität. Es liegt in der Natur der Sache, dass man für alles einen Schuldigen sucht. Oder wenigstens einen, welcher mir die Haftung abnimmt.

Noch schlimmer ist es, dass es offenbar Anwälte gibt, welche das genauso sehen. Oder dieser hat wider besseren Wissens seinem Mandanten die Klage nicht ausgeredet. Weil, der Anwalt bekommt sein Geld so oder so.

Avatar von OO--II--OO "Der aus der Reihe tanzt"
BMW
Mon Oct 10 14:35:12 CEST 2016

Tja, wenn in unserer Vollkasko-Gesellschaft mal was nicht 100% funktioniert ---> Anzeige, Klage !
Auch wenn's hier (Taiwan) nochmal gutgegangen ist : https://www.youtube.com/watch?v=SgevLctTldg , bissl Restrisiko hat man eben auch bei uns, aber tödlich endet das Leben eh früher oder später mal ;-)