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Behörde haftet bei ausreichender Kontrolle nicht für Steinschlag - Warnung und Kontrolle reichen aus

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Eine Behörde muss nicht für Steinschlagschäden aufkommen, wenn sie die gefährdete Strecke regelmäßig kontrolliert. Warnschilder sind dann der Vorsicht genug.

Schilder und regelmäßige Kontrollen reichen aus, damit eine Behörde nicht für Schäden durch Steinschlag haftbar gemacht werden kann Schilder und regelmäßige Kontrollen reichen aus, damit eine Behörde nicht für Schäden durch Steinschlag haftbar gemacht werden kann Quelle: dpa/picture-alliance

Coburg - Straßen müssen regelmäßig auf ihren Zustand kontrolliert werden. Länder oder Kommunen trifft hier eine Verkehrssicherungspflicht. Kommt die zuständige Behörde der nach, kann sie nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch Steinschlag entstehen. Jedenfalls, wenn sie mit Schildern auf die Gefahr hinweist. Das hat das Landgericht Coburg entschieden, wie der ADAC mitteilt.

In dem verhandelten Fall fuhr eine Frau mit ihrem Auto durch die Fränkische Schweiz. Warnschilder wiesen entlang der Strecke auf die Gefahr von Steinschlag hin. Am Straßenrand lagen Gesteinsbrocken. Plötzlich rollte Geröll auf die Straße und beschädigte das Auto stark. Die Fahrerin verlangte Schadenersatz vom Bundesland Bayern.

Die Schilder reichten ihrer Ansicht nach zum Schutz nicht aus. Vielmehr seien intensive Kontrollen erforderlich gewesen, zumal es am Vortag stark geregnet hatte. Die Behörde wies die Forderung zurück. Begründung: Man kontrolliere regelmäßig. Die Sache ging vor Gericht.

Das gab der Behörde Recht. Neben der permanenten Beschilderung habe diese nachweisen können, dass sie die Strecke je nach Dringlichkeit wöchentlich bis täglich kontrolliert, das letzte Mal zwei Tage vor dem Unfall. Auch die umliegenden Gesteinsformationen stehen unter regelmäßiger Kontrolle. Das reiche aus, denn ein Schutz vor allen etwaigen Naturgewalten könne nicht erwartet werden.

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Quelle: dpa

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