Was passiert, wenn es bei der Probefahrt zum Unfall kommt? Händler sind meist dagegen versichert. Bei Privatkäufen wird es komplizierter.
Aschaffenburg - Der funkelnagelneue Vorführwagen oder günstige Gebrauchte lockt? Fehlt nur noch die Probefahrt. Was aber, wenn ein potenzieller Autokäufer ausgerechnet dann in einen Unfall verwickelt ist? "Bei der Haftung ist hier grundsätzlich zwischen einem Händler- und einem Privatverkauf zu unterscheiden", sagt Frank Häckel, Verkehrsjurist beim Deutschen Anwaltsverein (DAV). Stammt das Auto vom Händler, dürfe der Interessent von einem Vollkaskoschutz ausgehen. Die Versicherung des Händlers kommt für den Schaden auf. Falls solch ein Schutz nicht besteht, muss der Verkäufer vor der Probefahrt darauf hinweisen und sich eine Haftungsfreistellung unterschreiben lassen. In der Regel werden vor der Testfahrt alle Haftungsmodalitäten festgehalten sowie der Zustand des Fahrzeuges dokumentiert. Bei einem Privatverkauf übernimmt bei einem Fremdschaden erstmal die Versicherung des Verkäufers. Dabei kommt es oft zu einer Höherstufung des Versicherten. Diese Mehrprämie kann er jedoch beim Probefahrer wieder geltend machen. Den Schaden am eigenen Auto hat der Besitzer mit Kaskoversicherung selbst zu zahlen. Bei der Vollkasko kann eine Beteiligung fällig werden. Wichtig: Bei manchen Versicherungspolicen sind bestimmte Nutzer wie zum Beispiel Probefahrer ausgeschlossen. Dies ist im Vorfeld zu klären. Der Tipp vom Experten: "Vor der Probefahrt sollte mit dem Autobesitzer gesprochen werden, ob ein Dritter den Wagen überhaupt fahren darf." Wichtig sei außerdem, im Vorfeld den Wagen zu begutachten und Vorschäden zu dokumentieren, um späteren Streit zu vermeiden.
Quelle: dpa |