Wenn Motorradfahrer eine Panne haben, dann stellt sich die Frage: Dürfen Zweiräder abgeschleppt werden? In der Schweiz ja. Doch bei uns sieht das anders aus.
Essen - Was bei Autos vergleichsweise einfach ist, stellt sich bei Zweirädern problematisch dar: das Abschleppen. Doch natürlich bleiben auch Motorräder wegen eines technischen Defekts liegen. Beim Pkw genügt in der Regel ein Abschleppseil oder eine Schleppstange für den Abtransport. Bei Motorrädern ist diese Form der Pannenhilfe vom Gesetzgeber allerdings nicht erlaubt, sagt der TÜV Nord. "Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden", so steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung in Paragraf 15a. Zweiräder müssen daher zum Abtransport entweder auf einen Transporter, in einen großen Kombi oder auf einen Fahrzeug-Anhänger geladen werden. Die Schweiz geht mit dem Thema weniger streng um und lässt das Abschleppen von Zweirädern unter bestimmten Bedingungen zu. Unter anderem muss ein Fahrer auf dem abzuschleppenden Motorrad sitzen und das Seil im Notfall sofort lösen können. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |