In der vergangenen Woche hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mehrheitlich die Forderung nach der Einführung des Wechselkennzeichens unterstützt. CDU/CSU, FDP und Die Linke befürworteten das Anliegen, die Grünen und die SPD stimmten dagegen. Damit wird die Petition nun den zuständigen Ministerien als Material zugewiesen. Ob das irgendeine praktische Relevanz hat, sei dahingestellt – der Ausschuss wies darauf hin, dass das Bundesverkehrsministerium derzeit ohnehin die Einführung von Wechselkennzeichen für PKW plane und eine Umsetzung bis Mitte des Jahres anstrebe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen die Petition mit der Begründung, dass sie eine Förderung von Zweit- und Drittwagen nicht als sinnvoll erachtet. Die SPD möchte dagegen solche Kennzeichen ausschließlich für Elektrofahrzeuge einführen. Dient das Wechselkennzeichen dem Umweltschutz? Die öffentliche Petition fand insgesamt 190 Unterstützer. Sie argumentierten, dass in Österreich und der Schweiz schon seit vielen Jahren ein Wechselkennzeichen existiere das es erlaube, mehrere Fahrzeuge abwechselnd mit einem Kennzeichen zu betreiben. Dabei muss lediglich das größte und in der Steuer kostspieligste Fahrzeug besteuert werden. Die Petition argumentiert, dadurch könnten Umweltziele eher erreicht werden, da öfter auf kleinere und sparsamere Autos ausgewichen werden könne. Dies könne einen Beitrag zur Minderung des CO2-Ausstoßes leisten. Dem stimmten die Abgeordneten nicht vorbehaltlos zu. Sie sehen einen Widerspruch zwischen den zunehmend ökologischen Zielen der Kfz-Steuer und der Erleichterung des Haltens mehrerer Fahrzeuge. Außerdem sei es nicht zulässig, Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum abzustellen. Geändert werden müsse für eine Einführung des Wechselkennzeichens das Kraftfahrzeugsteuergesetz, da derzeit nicht das Kennzeichen, sondern das Fahrzeug besteuert wird. Alle wichtigen Fragen weiter offen Damit kann die Politik auch weiterhin keinen genauen Zieltermin für die geplante Einführung des Wechselkennzeichens anbieten. Auch die ungeklärten steuerlichen Fragen sind weiter offen, ebenso wie die Frage, wie ein Fahrzeug, das gerade nicht betrieben wird, trotzdem auf der Straße geparkt werden kann. Scheinbar liegen auch den Abgeordneten bisher keine Anhaltspunkte darüber vor, wie sich die zuständigen Ministerien für Finanzen und Verkehr das Wechselkennzeichen genau vorstellen. Ob durch die Willenserklärung des Ausschusses neue Bewegung in das Vorhaben kommt, kann man daher weiterhin in Ruhe abwarten und wenn man möchte auch anzweifeln. (bmt)
Quelle: MOTOR-TALK |
verfasst am 30.03.2011
83
MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)