Heute hat der Bundesrat, wie lang erwartet, das Wechselkennzeichen auf den Weg gebracht. Das Ländergremium stimmte dem von Verkehrsminister Ramsauer eingebrachten Verordnungsentwurf zu. Das Wechselkennzeichen wird aus zwei Teilen bestehen: Einem Teil, der am Fahrzeug verbleibt und einem Teil, das das Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Das Wechselkennzeichen kann auf zwei Fahrzeugen gleicher Art, also etwa auf zwei Autos oder zwei Motorrädern, benutzt werden. Voraussetzung ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben. Keine Steuervorteile Hauptziel der Regelung sind nach Aussage des Bundesministeriums für Verkehr etwa eine flexiblere Nutzungsmöglichkeit gleichartiger Fahrzeuge, z.B. Oldtimer. Ramsauer erhofft sich aber vor allem auch Anreize zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitwagens, etwa eines Elektrofahrzeugs. Mit der Maßnahme soll ausdrücklich die Elektromobilität befördert werden. Steuerliche Vergünstigungen sind nach Auskunft des ADAC allerdings nicht mit der Regelung verbunden. Der Club hofft deshalb auf Vorteile bei der Kfz-Versicherung. Die Einführung des Wechselkennzeichens war schon für 2011 erwartet worden, kommt aber nun erst 2012 zustande. (sb)
Quelle: MOTOR-TALK |
verfasst am 16.12.2011
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