Ab heute heißt das Verkehrszentralregister Fahreignungsregister. Das ist aber nicht das einzige, was sich ändert. Lest hier, was ab dem 1. Mai gilt. Vor allem Vielfahrer sollten aufpassen.
Quelle: picture alliance / dpa Flensburg/Stuttgart - Auf den Tag genau vor 40 Jahren wurde das Mehrfachtäter-Punktesystem eingeführt. Der Druck dazu war gewaltig und tragisch: Innerhalb eines Jahres starben damals 21.000 Menschen auf deutschen Straßen in Folge eines Unfalls. 2013 waren es noch 3.290. Ab heute, dem 1. Mai 2014, gilt die neue Punktereform. Das Bundesverkehrsministerium sagt, das neue System sei "einfacher, gerechter und transparenter". Mit ihm soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Aus dem Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister und hier wird die Punktevergabe neu geordnet. Bei einem "schweren Verstoß" gibt es künftig einen Punkt, für einen "besonders schweren Verstoß" oder für Straftaten, die keinen Entzug des Führerscheins nach sich ziehen, zwei Punkte. Vergehen, die so gravierend sind, dass der Führerschein eingezogen wird, werden mit drei Punkten geahndet. Wer künftig 8 Punkte gesammelt hat, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen - bislang waren es 18. Bei höchstens fünf Punkten im Fahreignungsregister kann der Fahrer einmal innerhalb von fünf Jahren in einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Bisher galt, dass Verkehrssünder bis zu vier Punkte abbauen konnten, wenn sie freiwillig Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen besuchten. Die bisherige Punktezahl schrumpftDie bestehenden Flensburger Punktekonten werden automatisch wie folgt umgerechnet:
Alte Punkte für Delikte ohne Verkehrsgefährdung werden gelöscht. Dazu zählt das Befahren einer Umweltzone ohne passende Plakette. Hier einige Beispiele zur PunktevergabeTEMPO - Wenn Autofahrer zwischen 21 und 25 km/h zu schnell fahren, riskieren sie wie bisher 1 Punkt in Flensburg. Wer noch schneller ist, muss mit 2 Punkten statt bisher 3 bis 4 rechnen. 1 Punkt (bisher 3) gibt es, wenn die Geschwindigkeit nicht den Sicht- und Wetterverhältnissen - zum Beispiel bei Nebel und Glatteis - angepasst ist. ROTE AMPEL - Fährt ein Autofahrer trotz roter Ampel weiter, kann ihm das mindestens 1 Punkt (bisher 3) einbringen. Leuchtet die Ampel länger als eine Sekunde rot oder es kommt zu einer gefährlichen Situation, bringt das 2 (bisher 4) Punkte. Radfahrer, die eine rote Ampel missachten, können 1 Punkt erhalten. Quelle: picture alliance / dpa HANDY AM STEUER - Das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung kann wie bisher mit 1 Punkt geahndet werden. Das Bußgeld steigt aber von 40 auf 60 Euro. ÜBERHOLEN - Wer ein Überholverbot missachtet oder beim Überholen andere gefährdet, konnte bisher bis zu 4 Punkte erhalten. Jetzt sind es 1 bis 2 Punkte. Wer mit einem Lastwagen über 7,5 Tonnen überholt, obwohl die Sicht wegen Nebels, Schneefalls oder Regens weniger als 50 Meter beträgt, muss mit 2 statt bisher 4 Punkten rechnen. LADUNG - Ist die Ladung eines Lastwagens nicht sicher verstaut oder ungenügend gesichert, konnte es bei einer Gefährdung bisher 3 Punkte geben; jetzt ist es 1 Punkt. Kritik am neuen System bleibt bestehenDer Reform gingen monatelange Diskussionen des damaligen Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer (CSU) voraus. Als der Bundesrat ablehnte, musste der Vermittlungsausschuss ran. Im Juli 2013 einigte man sich schließlich. Die Kritik aber ist nicht verstummt: Anfang 2014 kritisierte der Verkehrsjurist Volker Lempp vom ACE Auto Club Europa den neuen Punktekatalog als "ganz missraten". Der ADAC hatte die Reform begrüßt, aber eine maßvolle Anpassung der Bußgeldhöhen angemahnt. Ein Punkt trifft den Fahrer nun stärkerWen trifft die Punktereform eigentlich am meisten? "Vielfahrer sind ganz klar im Hintertreffen", findet Reinhard Hetzel von der Stuttgarter Fahrschule Lucky drive. Ein Punkt treffe den Fahrer nun stärker. Echte Verkehrsrowdys müssen ab sofort mit einem schnelleren Führerscheinentzug rechnen. Der vierte gröbere Quelle: picture alliance / dpa Verstoß, der mit zwei Punkten und einem befristeten Fahrverbot verbunden ist, bedeutet das Ende. "Der ist dann aber auch schon dreimal für mindestens einen Monat zu Fuß gegangen und ist zweimal schriftlich ermahnt und verwarnt worden", betont ADAC-Jurist Kärger. Auch Berufsfahrer könnten im neuen System schneller in die Nähe des Führerscheinentzugs geraten, warnt der ACE. Zwar seien sie für Ladungsverstöße oder Mängel an ihrem Fahrzeug meist nicht allein verantwortlich, sagte Jurist Lempp, als "schwächstes Glied in der Kette" gingen die Strafpunkte aber auf ihr Konto und bedrohten schneller als bisher ihre Existenz. Notorische Telefonierer bekamen den Führerschein bisher erst abgenommen, wenn sie zum 18. Mal mit dem Handy am Ohr erwischt wurden. In Zukunft ist das schon beim 8. Mal der Fall. Die Tilgungsfristen für bereits vor dem Mai eingetragene Punkte ändern sich übrigens nicht. Alte Punkte für Ordnungswidrigkeiten werden wie gewohnt nach Ablauf von zwei Jahren gestrichen, Punkte für Straftaten nach fünf oder zehn Jahren. Weitere Neuerungen wie die Warnwestenpflicht oder die Reifendruckkontrolle folgen später im Jahr. Rund neun Millionen Männer und Frauen hatten Anfang 2013 Punkte in Flensburg, meistens wegen überhöhter Geschwindigkeit. Mit 18 Punkten verloren 4.391 Menschen im Jahr 2012 ihre Fahrerlaubnis.
Die MOTOR-TALKER lehnen die Punktereform überwiegend (62,9 Prozent) ab. Aber 26,6 Prozent befürworten sie. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |