Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt ist, erhält die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet. Wenn das zu lange dauert, gibt es mehr Geld.
Hamburg - Wenn der Geschädigte nicht selbst das Geld hat, um bei der Schadensregulierung in Vorkasse zu treten, muss die Versicherung auch einen Nutzungsausfall für die Zeit zahlen, bis das Auto wieder fahrbereit ist. Das entschied das Landgericht Hamburg. In dem Fall hatte die Regulierungszusage 36 Tage auf sich warten lassen, weil die Versicherung erst die Polizeiakte einsehen wollte. Der Betroffene konnte den Schaden aber selbst nicht zahlen, weil er mittellos war. Er verlangte deshalb für die Zeit bis zur Leistungszusage und der Reparatur erhöhten Nutzungsausfall. Zu Recht, wie das Gericht entschied. Der Mann hatte die Versicherung darüber in Kenntnis gesetzt, dass er die Kosten nicht selbst würde tragen können. Kümmert sich die Versicherung dann nicht darum, dass die Reparatur zügig erfolgt, muss sie den Betroffenen entschädigen.
Quelle: dapd |