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Enteignung für Verkehrssünder - Wenn sich der Staat das Auto holt

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Wer nicht hören will, muss laufen. Das gilt in Italien, in Deutschland und seit Anfang des Jahres auch in der Schweiz.

In manchen Ländern müssen Verkehrsrowdys auf ihr Auto aufpassen. In manchen Ländern müssen Verkehrsrowdys auf ihr Auto aufpassen. Quelle: ExQuisine - Fotolia.com

Bern/München - Seit diesem Jahr müssen Autofahrer in der Schweiz besonders gut auf ihren Wagen aufpassen. Denn schärfere Verkehrsregeln bestrafen sehr schnelle Fahrer mit Gefängnis, Entzug des Führerscheins und Verlust des Autos.

Das Maßnahmenpaket „Via sicura“ sieht für "Raserdelikte“ einen zweijährigen Führerscheinentzug vor. Als Raser definiert das Schweizer Bundesamtes für Straßen (ASTRA) Autofahrer, die die vorgeschriebene Geschwindigkeit massiv überschreiten. In Zahlen heißt das: in einer 30er-Zone um 40 km/h zu schnell, innerorts um 50 km/h zu flott, außerhalb einer Ortschaft um 60 km/h und auf der Autobahn um 80 km/h zu zügig. Wer wiederholt beim Rasen erwischt wird, muss seine Fahrerlaubnis für mindestens zehn Jahre in die Hände des Staates legen – im schlimmsten Fall sogar für immer. Zudem kann Raserei mit Freiheitsstrafen von ein bis vier Jahren bestraft werden.

Schweiz und Italien enteignen

In Deutschland kann zu schnelles Fahren teuer werden. In der Schweiz kann es den Führerschein kosten. In Deutschland kann zu schnelles Fahren teuer werden. In der Schweiz kann es den Führerschein kosten. Quelle: dapd Führerschein weg? Freiheit weg? Das liest sich schlimm und wird noch schlimmer. Als Therapiemaßnahme für besonders schwerfüßige Autopiloten kassieren die Schweizer das Auto ein. Zum Beispiel bei „krasser Geschwindigkeitsüberschreitung“. Was genau das ist? Das bekommt der Delinquent dann vom Richter erklärt.

In diesem Fall wird das Fahrzeug enteignet und versteigert. Das gilt für Einheimische wie Ausländer, für klapprige Gebrauchtwagen wie für teure Sportautos. Der Erlös der Fahrzeugverwertung fließt nach Auskunft des ADAC-Rechtsexperten Bernd Gstatter in die Staatskasse der Schweiz.

In Italien führt nicht die Höhe der Geschwindigkeit, sondern die des Blutalkoholspiegels zum völligen Verlust des Autos. Fahrzeuge werden hier enteignet und versteigert, wenn der Fahrer mit mehr als 1,5 Promille oder unter Drogeneinfluss erwischt wird. Gut zu wissen: Sowohl in der Schweiz als auch in Italien dürfen nur Autos enteignet werden, die dem Fahrer selbst gehören. Bei einem geliehenen oder gemieteten Auto wird das Fahrzeug nicht konfisziert, dafür verdoppeln die Italiener die Dauer des ein- bis zweijährigen Fahrverbots.

Auch in Deutschland kann das Auto eingezogen werden

In Deutschland kann ein Auto eingezogen werden, wenn der Fahrer ohne Führerschein unterwegs ist. Die ersatzlose und dauerhafte Einziehung soll eine weitere Nutzung und somit eine weitere Straftat unterbinden, sagt Verkehrsrecht-Experte Uwe Lenhart. Das Auto muss dem Täter gehören oder zustehen. Besteht jedoch die Gefahr weiterer Straftaten unter Benutzung des Fahrzeugs, können in Ausnahmefällen auch fremdfinanzierte, geleaste oder geliehene Fahrzeuge eingezogen werden. Das Land nutzt ein eingezogenes Fahrzeug entweder selbst oder verkauft den Pkw und behält den Erlös.

Quelle: MOTOR-TALK

Avatar von sabine_ST
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