Wer von der Polizei mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt wird, hat oftmals Fragen. Die sieben häufigsten Fragen aus der Praxis beantworten die Verkehrsanwälte des ADAC.
München - Ein Blitz von rechts, das ist für viele Autofahrer ein Schreck. Womit müssen Autofahrer rechnen, wenn sie mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt wurden? Die sieben häufigsten Fragen rund ums „Geblitztwerden“ beantworten die Verkehrsjuristen des ADAC. Jährlich sammeln 2,8 Millionen Autofahrer Punkte in Flensburg wegen überhöhter Geschwindigkeit. Ein Fahrverbot droht, wenn der Autofahrer 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) über der erlaubten Geschwindigkeit liegt (nach Abzug der Toleranz). Gibt es mildernde Umstände, wenn man zum Beispiel ein Flugzeug erreichen muss? Nein. Im Gegenteil gibt man mit so einer Angabe sogar zu, absichtlich zu schnell gefahren zu sein. Wegen Vorsatz droht ein doppeltes Bußgeld. Lassen sich Fahrverbote in höhere Bußgelder umwandeln? Nur in wenigen Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Fahrer beruflich auf das Auto angewiesen ist. Meist wird die Buße in so einem Fall verdoppelt. Was passiert, wenn ein Fahranfänger mit 21 km/h zu viel geblitzt wird? In dem Fall verdoppelt sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar bei der Fahrschule verlangt. Es kostet rund 250 Euro. Lohnt ein Einspruch, wenn ein Tempo-30-Schild übersehen wurde? Kaum. Es wird davon ausgegangen, dass die Polizei vor dem Aufbau der Messstelle prüft, ob das Schild gut zu sehen ist. Lohnt es sich, Messungen anzufechten? Im Normalfall arbeiten die Geräte zuverlässig. Nur selten gelingt es, das Gegenteil zu beweisen- oder einen Bedienungsfehler. Wer sich absolut sicher ist, dass etwas nicht stimmt, sollte über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen. 13 km/h zu schnell, und gleich ein teurer Bußgeldbescheid - warum? Dann ist vermutlich das Anschreiben über ein Verwarnungsgeld in der Post verloren gegangen. Die Behörde wertet dies als „nicht bezahlt“ und verhängt ein Bußgeld. Neben 25 Euro Strafe kostet dies zusätzlich 28,50 Euro Verfahrenskosten. Was, wenn ich auf dem Foto nicht deutlich zu erkennen bin? Der "Täter" muss eindeutig identifiziert werden. Bleiben Zweifel, wird das Verfahren eingestellt oder ein Gutachter beauftragt. Der Halter kann dann allerdings zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden. Quelle: ADAC |