Auf Parkplätzen kracht es häufig. Ein typisches Szenario: Unfälle mit geöffneten Autotüren und einparkenden Fahrzeugen. Doch wen trifft dabei die Hauptschuld?
Quelle: picture alliance / dpa Hamburg/Berlin - Wenn ein Auto mit geöffneter Tür in einen Parkplatzunfall verwickelt ist, liegt die Hauptschuld oft beim Fahrer dieses Wagens. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg (Az.: 925 C 126/15) ablesen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im verhandelten Fall war eine Frau auf einem Parkplatz aus ihrem Auto ausgestiegen. Die offene Fahrertür berührte ein weiteres Auto, als dieses auf den Stellplatz neben ihr fuhr. Die Versicherung des Unfallgegners zahlte nur die Hälfte des Schadens. Dagegen klagte die Frau - mit dem Argument, beim Zusammenstoß sei die Tür ihres Autos bereits mehrere Sekunden lang geöffnet gewesen. Das Gericht gab der Frau nicht Recht, sondern machte sie für 60 Prozent der Kosten haftbar. Bei Unfällen mit geöffneter Fahrertür weise viel darauf hin, dass der Aussteigende nicht umsichtig genug gewesen ist, urteilte das Gericht. Kann diese Annahme nicht widerlegt werden, trage der Aussteigende die Hauptschuld. Dem anderen Fahrer wies das Gericht 40 Prozent der Schuld zu - mit dem Hinweis, man müsse auf Parkplätzen stets besonders vorsichtig sein. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |