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Ein grüner Pfeil verpflichtet nicht zum Abbiegen bei Rot - Wer nicht will, muss nicht abbiegen

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Bei einem einfachen grünen Pfeil dürfen Autofahrer auch bei roter Ampel nach rechts abbiegen, sie müssen es aber nicht. Bei einem grünen Leuchtpfeil verhält sich das anders, hier muss gefahren werden.

Hier kann der Autofahrer sich entscheiden: Er kann bei Rot abbiegen, muss es aber nicht Hier kann der Autofahrer sich entscheiden: Er kann bei Rot abbiegen, muss es aber nicht Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Ein grüner Pfeil bei einer roten Ampel verpflichtet nicht zum Abbiegen. Wenn Verkehrsteilnehmer an der Haltelinie der Ampel gestoppt haben und die Straße frei ist, dürfen sie zwar bei Rot rechts abbiegen - sie müssen es aber nicht, sagt Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). Bei Ampeln mit grünem Leuchtpfeil ist die Sache dagegen anders: Hier muss gefahren werden, sobald der Pfeil aufleuchtet.

Wer den Grünpfeil zum Rechtsabbiegen bei Rot nutzt, muss zunächst an der Haltelinie der Ampel stoppen. Quert kein Fußgänger oder Radfahrer die Fahrbahn, geht es langsam weiter bis zur Sichtlinie an der kreuzenden Straße. Dort ist laut von Bressensdorf kein weiterer Stopp nötig. "Man muss sich aber vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer weder behindert noch gefährdet werden können." Ist die Straße frei, darf der Fahrer nach rechts abbiegen.

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