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ADAC: Kuriose Verkehrsregeln im Ausland - Wer ohne Helm fährt, muss laufen

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In unseren Nachbarländern gelten meist strengere Verkehrsregeln, die Bußgelder sind oft höher. Doch das ist noch nicht alles, womit ein Autourlauber rechnen muss.

Im Ausland gelten andere Verkehrsregeln - besser man informiert sich vorher darüber Im Ausland gelten andere Verkehrsregeln - besser man informiert sich vorher darüber Quelle: dpa/Picture Alliance

München - Wer mit dem Auto über die Grenze fährt, versteht plötzlich nur noch die Hälfte. Die Menschen sprechen meist eine andere Sprache und die Verkehrsregeln werden neu geschrieben. Neben höheren Bußgeldern, anderen Tempolimits und Gefängnisstrafen gibt es auch die eine oder andere Kuriosität, an die man sich halten muss - ob man sie versteht oder nicht.

Frankreich

In den ersten zwei Jahren nach bestandener Führerscheinprüfung gelten in Frankreich laut ADAC gesonderte Tempolimits: außerorts 80 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h - egal ob der Fahranfänger Franzose oder Deutscher ist. Die Verpflichtung, einen Einweg-Alkoholtester an Bord zu haben, ist zwar grundsätzlich noch aktuell. Doch es wird bei einem Verstoß kein Bußgeld mehr fällig.

Italien

Wer ohne Helm auf einem Kraftrad unterwegs ist, muss sich im schlimmsten Fall für 60 Tage von seinem Bike verabschieden. Denn es kann in Sicherungsverwahrung genommen werden.

Außerdem verstehen die Italiener bei Alkohol im Blut absolut keinen Spaß. Wer mit mehr als 1,5 Promille noch Auto fährt, darf zu seinem Wagen „Auf nimmer Wiedersehen“ sagen. Denn er kann enteignet und versteigert werden, sofern Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind. Übrigens droht unter bestimmten Umständen auch in Deutschland und der Schweiz eine Enteignung.

Wenn sich an der italienischen Mautstation die Schranke öffnet, heißt das noch lange nicht, dass die Sache erledigt ist. Lag beispielsweise ein technischer Defekt vor und die Zahlung wurde nicht richtig registriert, kann es eine Nachzahlungsaufforderung geben - auch Jahre später. Aus diesem Grund sollten Zahlungsbelege aufbewahrt werden.

Österreich

Wer auf dem Grundstück eines anderen parkt, stört damit dessen Besitz. So sieht es die österreichische Rechtslage. Statt hoher Abschleppkosten drohen Gerichtskosten in Höhe von maximal 700 Euro.

Und in einer 30er-Zone kann auch ein Knöllchen verhängt werden, wenn kein Blitzer installiert wurde. Hier reicht in Österreich die Schätzung eines Beamten, der über ein sogenanntes „geschultes Amtsauge“ verfügt.

Gegen Vignetten-Betrug kämpfen die Österreicher mittlerweile mit speziellen Kameras. Dank diesen kann genau festgestellt werden, ob die Vignette gültig und richtig aufgeklebt ist. Verstöße kosten mindestens 120 Euro.

Schweiz

Die Schweizer trauen den Touristen nicht. Aufgrund von Fluchtgefahr verlangen sie die meist satten Bußgelder von Ausländern direkt an Ort und Stelle. Bei Nichtbezahlung droht im schlimmsten Fall sogar Ersatzhaft.

 

 

Quelle: ADAC

Avatar von sabine_ST
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