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Reform der Punkte in der Verkehrssünder-Datei - Wer punktet, verliert den Lappen früher

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Ab 2014 verlieren Rowdys schon nach acht Punkten ihre Fahrerlaubnis. Manche Vergehen werden allerdings weniger bestraft.

Mit weniger Punkten verliert man künftig früher seinen Führerschein Mit weniger Punkten verliert man künftig früher seinen Führerschein Quelle: SP-X

Berlin - Das Flensburger Punktesystem wird radikal vereinfacht. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Vom Verkehrsministerium gab es einen entsprechenden Entwurf. Dem müssen jetzt noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung frühestens 2014 in Kraft tritt.

Im Kern geht es darum, dass viele Verstöße mit weniger Punkte bedacht werden sollen. Dafür wird der Führerschein schon mit acht Punkten eingezogen – bisher gilt eine Grenze von 18 Punkten. Generell soll es nur Punkte für Vergehen geben, die die Verkehrssicherheit gefährden. Das Fahren in einer Umweltzone ohne gültige Plakette kostet künftig nur noch Bußgeld, nicht aber einen Punkt.

Grobe Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren in Ortschaften, sollen generell mit einem Punkt bestraft werden. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. Schwerwiegende Vergehen wie das Fahren über eine rote Ampel werden mit zwei Punkten geahndet.

Bei acht Punkten ist der Schein für mindestens ein 1/2 Jahr weg

Für besonders schwere Verstöße wie Fahren unter Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Nötigung durch zu dichtes Auffahren oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort werden künftig drei Punkte vergeben. Aktuell werden Verkehrsdelikte je nach Schwere noch mit ein bis sieben Punkte sanktioniert.

Bei vier oder fünf Punkten gibt es künftig eine Ermahnung, bei sechs oder sieben Punkten ist eine letzte Verwarnung vorgesehen und die Anordnung zur Teilnahme an einem neu konzipierten Fahreignungsseminar. Bei acht Punkten wird der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr eingezogen.

Einträge können nicht mehr mittels einer Nachschulung abgebaut werden, dafür gibt es geänderte Verjährungsfristen. Künftig verjähren die Punkte einzeln und unabhängig voneinander. Delikte mit einer Ein-Punkt-Strafe sollen nach zwei Jahren gelöscht werden, Zwei-Punkt-Delikte nach drei Jahren. Bei ganz schweren Verstößen kann die Frist bis zu elf Jahre dauern.

Parallel zur Überarbeitung des Punktesystems ist eine deutliche Erhöhung der Bußgelder vorgesehen. Details werden zurzeit noch abgestimmt. Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sind derzeit neun Millionen Fahrzeugführer mit Punkten registriert.

 

Quelle: Spotpress

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