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Recht: Atemalkoholtest muss immer freiwillig sein - Wer pustet, der muss auch zahlen

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Polizisten müssen einen Autofahrer nicht darüber belehren, dass ein Altemalkoholtest freiwillig ist. Wer pustet, der muss auch mit den Konsequenzen leben. Auch ohne Belehrung.

Bei einer Polizeikontrolle müssen Autofahrer nicht pusten Bei einer Polizeikontrolle müssen Autofahrer nicht pusten Quelle: picture alliance / dpa

Brandenburg - Ein Atemalkoholtest muss immer freiwillig sein. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg. Das bedeutet aber nicht, dass die Polizeibeamten einen Autofahrer immer ausdrücklich darüber belehren müssen. Aus diesem Grund könne das Ergebnis eines Alkoholtests auch ohne vorherige Belehrung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren verwendet werden (Az.: 53 Ss-OWi 58/13).

Das OLG bestätigte mit seinem Spruch eine vorangegangene Verurteilung wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. Die Strafe: eine Geldbuße von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Der Fahrer hatte versucht, das Urteil anzufechten, da ihm die Polizeibeamten bei der Kontrolle nicht gesagt hätten, dass die Atemalkoholmessung freiwillig sei. Seiner Meinung nach dürfe das Ergebnis deshalb nicht verwertet werden.

Das OLG sah die Sache anders. Zwar müsse sich in einem Rechtsstaat niemand selbst belasten. Doch daraus folge nicht, dass Polizisten die Autofahrer stets darüber belehren müssten. Eine solche Belehrungspflicht bestehe nur dort, wo sie gesetzlich ausdrücklich vorgesehen sei, etwa bei der Vernehmung eines Beschuldigten. Für den Atemalkoholtest gebe es keine gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Belehrungspflicht.

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