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Im Falle eines Unfalls: Erhöhte Verantwortlichkeit bei Ortskundigen - Wer sich besser auskennt, trägt mehr Verantwortung

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Kommt es zu einem Unfall, an dem beide Parteien eine Mitschuld tragen, kann dem ortskundigeren Fahrer vor Gericht eine höhere Mitschuld zugesprochen werden.

Das Gericht sah beim ortskundigen Fahrer eine überwiegende Schuld von 60 Prozent Das Gericht sah beim ortskundigen Fahrer eine überwiegende Schuld von 60 Prozent Quelle: Picture Alliance

Köln - Ortskundige haben es beim Autofahren leichter. Wer die Straßenführung und Verkehrssituation kennt, kann sich darauf einstellen. Sollte er auch. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem beide Beteiligte eine Mitschuld trifft, wird dem Fahrer mit Ortskenntnis womögliche eine überwiegende Verantwortlichkeit angelastet. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Ansbach.

Nach einem Bericht der Deutschen Anwaltshotline überholte im verhandelten Fall ein Pkw-Fahrer einen Lkw. Allerdings kam es an einer Fahrbahnverengung zur Kollision der Fahrzeuge. Der Pkw-Fahrer ging vor Gericht, um vom Lkw-Fahrer seinen Unfallschaden in Höhe von rund 4.000 Euro einzuklagen. Ein vom Gericht angefordertes Sachverständigengutachten stellte jedoch fest, dass beide Parteien den Unfall hätten verhindern können.

Während der Lkw-Fahrer möglichst rechts hätte fahren müssen, hätte der Pkw-Fahrer bremsen und nach links ausweichen können. Deshalb sprach das Gericht beiden Fahrern eine Mitschuld zu. Da der Pkw-Fahrer als Ortskundiger jedoch von der Fahrbahnverengung wusste, sah das Gericht bei ihm eine überwiegende Schuld von 60 Prozent. (Az. 3 C 775/16)

Quelle: SP-X

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