Wer einen Unfall verursacht und wegfährt, begeht Fahrerflucht. Die Versicherung kann dann vom Unfallfahrer Regress fordern.
Quelle: picture alliance / dpa Heidelberg - Wer Unfallflucht begeht, hat kein Anrecht auf die volle Versicherungsleistung. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Bezug auf eine Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Az.: 3 S 26/13) hin. In dem verhandelten Fall hatte die Versicherung des Unfallflüchtigen Schmerzensgeld an die Geschädigte gezahlt. Im Anschluss forderte die Assekuranz das Geld vom Verursacher, der bereits wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden war. Die Richter entschieden, dass der Mann 5.000 Euro an die Versicherung zahlen müsse. Nach Ansicht der Richter liegt ein besonders schwerwiegender Fall von Unfallflucht vor, da der Verursacher weitergefahren sei, obwohl er bemerkt habe, dass jemand verletzt worden sei. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |