Erst viel Schnee, dann Plusgrade – derzeit herrscht in vielen Gegenden Deutschlands akute Hochwassergefahr. Dabei werden auch Autos immer wieder „gewässert“ und dabei auch beschädigt. Wann zahlt die Versicherung? Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V-Versicherung, stellt klar: Wenn ein Auto trotz Warnschildern oder Absperrungen direkt an einem hochwassergefährdeten Fluss abgestellt wird, sind Schäden nicht unbedingt versichert. Denn in den meisten Voll- und Teilkaskoversicherungen sind Hochwasserschäden nur abgedeckt, wenn sie nicht grob fahrlässig verursacht werden. Überflutete Straßen meiden Der Grundsatz bei der Beurteilung durch die Kfz-Versicherung ist: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Versicherung, kommt das Auto zum Wasser, zahlt sie eher nicht. Daher empfiehlt Walter, schon bei der ersten Hochwasserwarnung das Auto aus dem gefährdeten Gebiet zu entfernen. Insbesondere Tiefgaragen seien enorm gefährdet. Auch wird davor gewarnt, mit dem Auto durch überflutete Straßen zu fahren. Pkw seien in aller Regel nicht wassertauglich, so Walter. Auch so eine Aktion könnte die Versicherung als fahrlässig werten. Und wenn es doch passiert ist, das Auto trotz aller Vorsicht überflutet wurde? Wenn das Wasser höher als bis zur Türkante stand, sollte das Auto überprüft werden. Motor, Katalysator und Elektronik könnten beschädigt sein. Stand ein Auto komplett unter Wasser, ist es nach Angaben von Walter meist nicht mehr zu retten. So oder so sollten Schäden sofort der Versicherung gemeldet werden. (sb)
Quelle: MOTOR-TALK |
verfasst am 10.01.2011
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