2012 wurde Michael Elli aus Missouri von der Polizei gestoppt, weil er andere Autofahrer vor einer Radarfalle warnte. Dabei äußerte er doch nur seine Meinung.
St. Louis – Was dem Deutschen der erste Artikel des Grundgesetzes ist, das ist dem Amerikaner der erste Verfassungszusatz. Wer den 1791 mit der Bill of Rights verabschiedeten Artikel missachtet, bekommt garantiert Probleme. So wie die Stadt Ellisville in Missouri. 2012 hatten Polizisten der Stadt den Autofahrer Michael Elli angehalten und mit einem Ticket belegt, weil er andere Autofahrer per Lichthupe vor einer Radarfalle warnte. Elli sollte bis zu 1.000 Dollar Strafe zahlen und mehrere Punkte kassieren. Er klagte, die Stadt Ellisville verlor. In Deutschland bleibt die Lichthupe ausZwar stellte die Stadt das Verfahren gegen Elli ein, nachdem dieser sich „nicht schuldig“ bekannt hatte, Elli selbst klagte jedoch weiter. Er fühlte sich in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Am 3. Februar 2014 gab Bezirksrichter Henry Autrey aus St. Louis ihm recht. Ellisville darf die Warnung vor Radarfallen per Lichthupe in Zukunft nicht mehr ahnden. Was in Amerika funktioniert, gilt in Deutschland noch lange nicht. Hier ist es zwar erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer vor Polizeikontrollen oder Radarfallen zu warnen (z. B. per Handzeichen), allerdings darf dafür nicht die Lichthupe benutzt werden. Sie soll nur in Gefahrensituationen verwendet werden oder um dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen. Bei andersartiger Nutzung wird der Fahrer mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft. Quelle: St. Louis Post, Wall Street Journal, Fox News, Jalopnik |