Alle zwei Wochen muss der Caravan an die Kupplung -
Wohnanhänger darf nicht länger als zwei Wochen entkoppelt parken
verfasst am 03.07.2018Wer seinen Wohnwagen länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parkt, ohne es anzukoppeln und zu bewegen, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.
Einmal in zwei Wochen sollte man sein Zugfahrzeug mit dem Wohnwagen koppeln und eine Runde drehen - sonst droht ein Bußgeld
Quelle: dpa / Picture Alliance
Stuttgart - Beim Be- und Entladen ihres entkoppelten Wohnanhängers können sich Urlauber Zeit lassen. Doch länger als zwei Wochen dürfen sie den Caravan ohne Zugfahrzeug nicht parken, erklärt die Zeitschrift "ACE Lenkrad" (Ausgabe 7/2018). Dann müssen Autofahrer ihn wieder bewegen. Und dafür reicht es nicht, ihn etwa per Hand ein wenig nach vorn oder hinten zu schieben.
Es reicht nicht, den Wohnwagen zu schieben
Der Caravan müsse mindestens angehängt und eine Runde gefahren werden, berichtet die Clubzeitschrift des Auto Club Europa (ACE). Diese Regelung ist in der StVO unter dem Paragraph 12 Abs. 3b geregelt. Steht der Wohnanhänger länger, müssen Besitzer mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Wer sein Zugfahrzeug angekoppelt lässt, kann den Wohnwagen unbegrenzt im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen - was auch für Wohnmobile gilt.
Wer den Anhänger auf der Fahrbahn parkt, muss ihn laut StVO sets mit eigener Lichtquelle oder anderen zugelassenen lichttechnischen Einrichtungen kenntlich machen. Ihn nachts unter einer durchgehend eingeschalteten Straßenlaterne abzustellen oder Parkwarntafeln anzubringen, nennt die Zeitschrift dafür als Beispiele.
Quelle: dpa |
MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
Hat Dir der Artikel gefallen? 3 von 4 fanden den Artikel lesenswert.