Auch Berlin hat ein Stickoxidproblem: Flächendeckend werden die Grenzwerte in der Innenstadt überschritten. Ein Zehn-Punkte-Programm soll Abhilfe schaffen.
Berlin - Mehr Elektromobilität, Tempo-30-Zonen und ein Förderprogramm für umweltfreundliche Taxis: Mit solchen Maßnahmenpaket will der rot-rot-grüne Berliner Senat für sauberere Luft in der Hauptstadt sorgen und drohende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhindern. Eine Idee: Taxiunternehmen, die ein Diesel-Taxi bis zur Schadstoffklasse Euro 5 entsorgen und ein Hybrid-Taxi anschaffen, erhalten 2.500 Euro Zuschuss. Das Geld soll für 2.000 Taxis reichen, rund ein Viertel der Berliner Flotte. Fördergeld soll es etwa für den Ausbau des Netzes von E-Ladestationen geben. Zu den aktuell 600 sollen 1.000 hinzukommen. Gefördert werden soll auch die Elektrifizierung gewerblicher Fahrzeugflotten. Ab dem 1. Juli könnten Pflegedienste, Handwerksbetriebe oder Lieferfirmen Zuschüsse für elektrifizierte Fahrzeuge erhalten. Auch landeseigene Fahrzeuge will der Senat auf E-Mobilität umstellen oder durch Nachrüslösungen sauberer bekommen - etwa die Fahrzeugbestände der Müllabfuhr oder der Verkehrsbetriebe. Damit der Verkehr flüssiger läuft, sollen fünf Hauptstraßen mit Tempo 30 und grüner Welle sauberer werden. Die Polizei soll außerdem strenger gegen Parken in der zweiten Reihe vorgehen. Um Pendler zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen, soll außerdem das so genannte "Job-Ticket" künftig nur noch 50 Euro kosten. Das Ticket wird jedoch nicht frei verkauft, sondern über Arbeitgeber ausgegeben. Ziel sei es, die Menschen besser vor Schadstoffen zu schützen und gleichzeitig den Individual- und Wirtschaftsverkehr sicherzustellen, sagte Regierungschef Michael Müller (SPD) am Donnerstag. Weil die so genannten Diesel-Gipfel auf Bundesebene "ernüchternde" Ergebnisse gebracht hätten, wolle Berlin nun selbst handeln, um die Luftbelastung vor allem mit Stickoxiden kurzfristig zu reduzieren. Sie lag in den Vorjahren vielfach über den Grenzwerten. Der Stadt drohen somit - wie anderen deutschen Kommunen - Dieselfahrverbote. Als wegweisend in dieser Hinsicht gilt ein für den 22. Februar erwartetes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses will klären, ob Kommunen solche Fahrverbote aussprechen dürfen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte dutzende Städte verklagt, darunter Berlin. Hier befasst sich das Verwaltungsgericht voraussichtlich im Mai mit dem Thema.
Quelle: dpa |