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Urteil: Nebenjobverlust schützt nicht vor Fahrverbot - Zu schnell für den Nebenjob

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Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, kann bei Verkehrssünden vor Gericht auf Gnade hoffen. Das gilt aber nicht bei jeder Tätigkeit.

Wer seinen Führerschein im Job benötigt, sollte vorsichtig fahren: Der Verlust eines Nebenjobs schützt nicht vor dem Fahrverbot Wer seinen Führerschein im Job benötigt, sollte vorsichtig fahren: Der Verlust eines Nebenjobs schützt nicht vor dem Fahrverbot Quelle: ADAC

Lüdinghausen - Bedroht ein Fahrverbot den Arbeitsplatz eines Verkehrssünders, kann das Gericht stattdessen eine erhöhte Geldstrafe verhängen. Das gilt allerdings nicht für Nebenjobs. Das musste eine Rentnerin vor dem Amtsgericht Lüdinghausen feststellen.

Die Frau war während ihrer Tätigkeit als Kurierfahrerin einer Apotheke mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Gegen das daraufhin verhängte eimonatige Fahrverbot wehrte sich die Senioren mit dem Hinweis, ohne Führerschein ihren Job zu verlieren.

Der Deutsche Anwaltverein teilt mit, dass der Richter das Argument nicht anerkannte. Die Frau sei aufgrund ihrer Rente von 2.000 Euro nicht auf Nebeneinnahmen von 400 Euro angewiesen. Das Geld diene lediglich zur Hebung des Lebensstandards, nicht aber zur Grundsicherung. (Az.: 19 OWi-89 Js 1600/12-188/12)

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