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Polizeikontrolle stoppt Golf GTI mit 4 Zentimeter Bodenfreiheit - Zu tief für die Hebebühne

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Die Devise: härter, tiefer, schneller. Das Ergebnis: teils abgerissener Unterboden, verlorene Zulassung, 350 Euro Bußgeld und eine Anzeige gegen den Fahrzeughalter.

Für den Fahrer dieses Golf GTI Clubsport war am vergangenen Freitag nach einer Polizeikontrolle Schluss. Wer genau hinschaut, erkennt schnell warum Für den Fahrer dieses Golf GTI Clubsport war am vergangenen Freitag nach einer Polizeikontrolle Schluss. Wer genau hinschaut, erkennt schnell warum Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

Berlin - An der B229 in Lüdenscheid haben die Ordnungshüter vergangenen Freitag Kontrollen durchgeführt. Thema der Überprüfungen war „Ablenkung durch Smartphones“. Interessant wurde die Kontrolle um die Mittagszeit, als ein Golf GTI Clubsport in die Kontrolle einfuhr. Nicht nur der Handyverstoß weckte das Interesse der Ordnungshüter. Der Golf war aufwendig getunt und ließ erkennen, dass vermutlich nicht alle Tuningmaßnahmen nach Vorschrift durchgeführt wurden.

Nur vier Zentimeter trennen den Golf GTI Clubsport vom Boden Nur vier Zentimeter trennen den Golf GTI Clubsport vom Boden Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Nach Ansicht der Beamten lag das Fahrzeug etwas tief auf der Straße. Und "etwas" ist noch leicht untertrieben. Denn gerade einmal vier Zentimeter trennten Fahrzeug von Asphalt. Auch die unzulässig verbaute Rad-Reifen-Kombination machte die Polizisten aufmerksam. Zudem ließen sich Schleifspuren im Unterbodenbereich und im Radhaus erkennen.

Kurzerhand schickte die Staatsgewalt den 265 PS starken Clubsport (kurzzeitig: 290 PS) samt Fahrer auf die Prüfstelle. Die Umbauten sollten vom Fachmann überprüft werden. Nur mit Kopfschütteln wurden die Tuningmaßnahmen von den erfahrenen Prüfern quittiert. Die verbauten Federn ließen sich, wegen der fehlenden Vorspannung, leicht herausnehmen. Und zwar mit bloßer Handkraft. Kratz- und Aufsetzspuren sowie eine unzulässige Klappenauspuffanlage mit zu hohem Geräuschpegel führten zum Prüfergebnis: verkehrsuntauglich.

Die Kennzeichen wurden einbehalten und auf den Fahrer kommt ein Bußgeld von etwa 350 Euro zu. Zu Hause wird er sich wohl ein weiteres Mal verantworten müssen. Denn eine Anzeige gegen den Fahrzeughalter - den Vater des Mannes - wird ebenfalls erstattet.

Wie tief das Fahrzeug lag, wurde beim Verlassen der Hebebühne deutlich. Denn der Golf blieb an dieser hängen, sodass Teile des Unterboden abrissen. Was vermutlich direkt zu etwas mehr Bodenfreiheit geführt hat.

 

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