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Winterreifenpflicht: Vollkasko kann bei Sommerreifen kürzen - Zum Bußgeld noch die Vollkasko-Kürzung

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Wer im Winter auf Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Kommt es wegen ungeeigneter Reifen zum Unfall, kann die Vollkasko ihre Leistung kürzen.

Von Oktober bis Ostern sollte man auf jeden Fall Winterreifen aufziehen. Doch eigentlich ist die Winterreifenpflicht von den Straßenverhältnissen abhängig Von Oktober bis Ostern sollte man auf jeden Fall Winterreifen aufziehen. Doch eigentlich ist die Winterreifenpflicht von den Straßenverhältnissen abhängig Quelle: dpa/picture-alliance

Berlin - Wer im Winter auf ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Doch nicht nur das: Kommt es zu einem Unfall, riskiert der Fahrer seinen Kaskoschutz. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Hätte der Fahrer erkennen müssen, dass die Sommerreifen für die herrschenden Straßenverhältnisse nicht geeignet waren, kann die Vollkasko ihre Leistungen anteilig kürzen. Die Haftpflicht greift allerdings trotzdem, Schäden beim Unfallgegner sind also versichert.

Der GDV rät Autofahrern, sich an die klassische O- bis O-Regelung zu halten und von Oktober bis Ostern Winterreifen aufzuziehen. Eine feste gesetzliche Zeitregelung für Winterreifen gibt es in Deutschland nicht. Wer aber auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch ein Bußgeld von 60 Euro.

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Quelle: dpa

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