Anwohner müssen Behindertenparkplätze grundsätzlich dulden. Das gilt auch dann, wenn ein Nachbar Probleme hat, seine eigenen Fahrzeuge abzustellen.
Koblenz - Behindertenparkplätze sind durch Anlieger grundsätzlich zu dulden, auch wenn die selbst dadurch nicht mehr überall parken können. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil. Es wies damit die Klage eines Anwohners ab. Er hatte sich gegen einen Behindertenparkplatz gewandt, den die Gemeinde zugunsten seines Nachbarn ausgewiesen hatte. Der Mann machte geltend, durch den Parkplatz werde er in seinen Möglichkeiten, Fahrzeuge abzustellen, erheblich eingeschränkt. Vor allem sei der Parkplatz nicht notwendig, da der Nachbar über genügend Stellplätze auf seinem Grundstück verfüge. Das Verwaltungsgericht ließ sich von dieser Argumentation nicht überzeugen. Niemand habe Anspruch darauf, unmittelbar in der Nähe des eigenen Grundstücks parken zu können. Vielmehr sei es allein Sache der Gemeinde, zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Behindertenparkplatz notwendig sei. Auch, wenn dadurch die Parkmöglichkeiten der übrigen Anwohner eingeschränkt würden.(Az.: 6 K 569/13.KO).
Quelle: dpa |