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Bundesrat will Gesetz gegen Gaffer erneut durchsetzen - Zweiter Anlauf für das "Gaffer-Gesetz"

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Der zweite Anlauf für ein neues Gesetz gegen das Fotografieren von Unfallopfern wird gestartet. Schon der Versuch, ein Foto oder Video zu machen, soll bestraft werden.

Erneut will der Bundesrat einen Gesetzesentwurf gegen Gaffer einbringen und so härtere Strafen für das Filmen und Fotografieren von Unfallopfern erwirken Erneut will der Bundesrat einen Gesetzesentwurf gegen Gaffer einbringen und so härtere Strafen für das Filmen und Fotografieren von Unfallopfern erwirken Quelle: Picture Alliance

Berlin - Die deutschen Bundesländer wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies härter bestrafen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen.

Demnach sollen auch Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Schon der Versuch soll künftig strafbar sein, wenn Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken.

Die Polizei filmt die Gegenfahrbahn, um Gaffer zu identifizieren Die Polizei filmt die Gegenfahrbahn, um Gaffer zu identifizieren Quelle: Picture Alliance Der Bundestag muss sich nun mit der Initiative beschäftigen. Der Bundesrat argumentiert, immer öfter würden bloßstellende Bilder über soziale Netzwerke verbreitet oder an Medien gegeben. Daher solle der Schutz des Persönlichkeitsrechts für Verstorbene gestärkt werden.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, es gehe auch um Abschreckung. "Was Gaffer in Deutschland regelmäßig tun, ist unverantwortlich, menschenverachtend und abscheulich." Es seien Fälle bekannt, in denen Menschen über Facebook vom Tod eines Angehörigen bei einem Unfall erfahren hätten und nicht von der Polizei. Die Neuregelung solle unbefugte Aufnahmen unterbinden. "Wir tun dies im Interesse der Opfer und zum Schutz ihrer Würde", sagte Pistorius.

Die Länderkammer hatte schon 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, das Parlament griff diesen Aspekt aber vor der Bundestagswahl nicht auf. Dadurch war der Vorstoß hinfällig geworden, sodass die Länder nun einen neuen Anlauf gestartet haben.

Quelle: dpa

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