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Kaufvertrag Auto Zulassung

Themenstarteram 15. Mai 2024 um 10:43

Hallo.

Ich habe ein Fahrzeug gekauft.

Der Verkäufer hat mir versichert, dass das Fahrzeug zugelassen war, aber nicht mehr ist und es mir abgemeldet verkauft.

Jedoch ist noch auf den vorherigen Besitzer und ersten Halter angemeldet.

(Den Schein hat er leider nicht mehr zu dem Fahrzeug) nur den Brief, welchen ich auch habe. Alles gut.

Ich kann jetzt das Fahrzeug ummelden mit ein paar Telefonaten.

Nun stellt sich aber die Frage zum Kaufvertrag.

Kann ich vom Kaufvertrag theoretisch zurücktreten, da mir das Fahrzeug ja als abgemeldet verkauft wurde?

Liebe Grüße

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10 Antworten

Warum soll den "abgemeldet" ein Rücktrittsgrund sein wenn Du es als "abgemeldet" gekauft hast?

Themenstarteram 15. Mai 2024 um 10:50

Er hat sie mir als abgemeldet verkauft, ich habe jetzt jedoch erfahren, das das Fahrzeug noch angemeldet ist auf den vorherigen Besitzer.

Ah, sorry. das "war aber nicht" ... ist bei mir im Vorstübchenfilter hängen geblieben.

Wo ist denn das Problem das Auto jetzt auf dich anzumelden?

Das Problem ist wohl die fehlende ZUB

Themenstarteram 15. Mai 2024 um 12:49

Problem ist bereits gelöst,

War aber eine Menge hin und her für mich

Will einfach nur wissen, wie es rechtlich aussieht für mich, ob ich zurücktreten könnte, da ich ja schon in einer Art und Weise diesbezüglich getäuscht wurde?

Nein. Du hättest können verlangen, dass er Dir den vereinbarten Zustand herstellt. Das hast Du nun aber schon selbst getan. Damit ist alles vorbei in der Hinsicht.

Vergleichbar mit einem Schaden - sagen wir, Du kaufst ein fahrtüchtiges Auto und der Motor ist dann doch kaputt. Auch im privaten Kaufrecht besteht grundsätzlich nie ein Rücktrittsrecht. Du kannst die Reparatur verlangen, wobei man sich in der Realität oft auf einen Rücktritt verständigt.

Wenn Du jetzt von Dir aus einseitig einfach einen neuen Motor einbaust, dann muss der Verkäufer dafür weder was zahlen, noch kann man zurücktreten, weil einem das alles zu anstrengend wird.

Zitat:

@bb450 schrieb am 15. Mai 2024 um 12:43:40 Uhr:

Hallo.

 

Ich habe ein Fahrzeug gekauft.

Der Verkäufer hat mir versichert, dass das Fahrzeug zugelassen war, aber nicht mehr ist und es mir abgemeldet verkauft.

Jedoch ist noch auf den vorherigen Besitzer und ersten Halter angemeldet.

(Den Schein hat er leider nicht mehr zu dem Fahrzeug) nur den Brief, welchen ich auch habe. Alles gut.......

Abgesehen davon, dass das Problem gelöst zu sein scheint, wie kann es denn sein, dass ein Fahrzeug abgemeldet verkauft wird und dann noch auf den vorherigen Besitzer und Halter angemeldet sein? :confused:

 

Oder fehlt in dem Post (wiedermal) ein winziges wichtiges Wort? :confused:

Entweder Verwandtschaft oder aber ein getarnter Händler und das Auto war innerhalb der ersten Tage verkauft. Der Vorbesitzer hatte ihn angemeldet abgegeben und es wurden lediglich die Kennzeichen abgeschraubt. Gehen tut das recht einfach.

In dieser Konstellation kann (nicht muss) durchaus Potential für weitere Probleme liegen.

Da würde ich auf jeden Fall auch mal beim Vorbesitzer/Halter anklopfen und mich genauestens über das Auto und die Umstände des Weiterverkaufs informieren.

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