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Darf meine TÜV Plakette bei einer Abnahme für ein Teilegutachten entfernt werden?

Themenstarteram 28. April 2024 um 20:44

Moin, ich mache es kurz:

Ich will meinen Audi mittels Federn tiefer legen. Ich hab da schon Federn im Auge, die ein teilegutachten haben.

Damit muss ich dann ja zum TÜV, um mir das eintragen zu lassen, und wollte hier fragen ob mir mein TÜV "aberkannt" werden kann, wenn ein anderer mängel festgestellt wird? Guckt sich der Prüfer überhaupt irgendwas anderes außer die Federn an? Mein Auspuff ist beispielsweise hinten ein wenig undicht, wird das beachtet?

Liebe grüße :)

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20 Antworten

Wenn du schon weißt das der Auspuff undicht ist warum reparierst du ihn dann nicht bevor du zum Tüv fährst.

Der Prüfer wird sich primär auf die Federn konzentrieren aber auch was damit zu tun hat, die Achslenker , Stoßdämpfer etc. Wenn da was im argen liegt wird er die Abnahme evtl. verweigern.

Plakette aberkennen, wahrscheinlich nicht außer ihm fällt was echt gefährliches ins Auge

Theoretisch könnte die Abnahme schon wegen einer defekten Standlichtbirne verweigert werden.

Bei der Abnahme wird ein Verkehrssicheres Fahrzeug bescheinigt, was durch die defekte Birne ja nicht mehr gegeben ist.

Wir reden nicht davon, daß eine Abnahme verweigert wird, sondern daß die HU Plakette entfernt wird.

 

Und das passiert nicht wegen eines undichten Schalldämpfers.

Kurze Antwort - ja, ist mir schon mal passiert!

Richtig. So lange keine gefährdenden Mängel vorhanden sind, kratzt da auch keiner was ab.

Was ich aber schon mal mitbekommen habe war beim Bekannten. Wollte Räder abnehmen lassen und die Karre wurde stillgelegt da Bremsleitung wohl stark korrodiert war, welche auch schon feucht war. Hatte er nicht gesehen.

Themenstarteram 29. April 2024 um 9:36

Okay, danke für die ganzen antworten, werde dann wohl vorher einmal alles checken, eine Frage hab ich aber noch: wie sieht's aus mit Geräuschen von den Radlager vorne? Die knacken leicht wenn das Lenkrad voll eingeschlafen ist, wird das ein problem? Hatte sowieso vor die zu tauschen aber wollte mir damit eigentlich noch ein bisschen Zeit lassen, weil das Geräusch wirklich erst seit ca 3 Tagen Auftritt.

Das würde ich eher als Schaden an den Antriebswellen bzw. dem Gelenk zuordnen und weniger an Radlagern, die machen wenn Sie Defekt sind zwar auch Geräuschle, die allgemein aber unabhängig vom Lenkeinschlag sind.

PS: vielleicht besser die Sache mit Federn und tieferlegen erstmal zurückstellen und das Geld in dringendere notwendige Reparaturen investieren. :)

(Sorry, das wäre so oder so hier in Kürte als kleine Spitze gekommen.)

Zitat:

@Dennnnis_ schrieb am 29. April 2024 um 11:36:21 Uhr:

Okay, danke für die ganzen antworten, werde dann wohl vorher einmal alles checken, eine Frage hab ich aber noch: wie sieht's aus mit Geräuschen von den Radlager vorne? Die knacken leicht wenn das Lenkrad voll eingeschlafen ist, wird das ein problem? Hatte sowieso vor die zu tauschen aber wollte mir damit eigentlich noch ein bisschen Zeit lassen, weil das Geräusch wirklich erst seit ca 3 Tagen Auftritt.

Da schau man erst nach. Bei der Eintragung. Je nach Tüver wird er eine Fahrprobe machen und dabei auch voll eingeschlagen im Kreis fahren. Weiss nicht ob der das so gut findet wenn es knackt.

Würde erstmal nach den Manschetten schauen und ggf. defekte Antriebswellengelenke tauschen.

Zitat:

@Oelgerd schrieb am 29. Apr. 2024 um 10:32:11 Uhr:

Kurze Antwort - ja, ist mir schon mal passiert!

Das ist natürlich Quatsch.

 

Rechtlich darf kein Prüfer bei einer Änderungsabnahme die Plakette entfernen.

 

Das ginge ausschließlich bei einer Hauptuntersuchung.

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 29. Apr. 2024 um 11:11:16 Uhr:

Wollte Räder abnehmen lassen und die Karre wurde stillgelegt da Bremsleitung wohl stark korrodiert war, welche auch schon feucht war.

Stilllegen darf der PI das Fahrzeug nicht.

Jetzt schreibts doch nicht so einen Unsinn hier.

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 29. April 2024 um 11:11:16 Uhr:

...gefährdenden Mängel ...

Was soll das sein?

Es gibt gefährliche Mängel (VM), auch da wird keine Plakette abgekratzt, obwohl diese Mängel eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen.

Aber das ist alles §29 StVZO Bereich.

Unabhängig von der Plakette: Ich hatte immer angenommen, jeder Bürger (also besonders auch ein sachkundiger TÜV-Angestellter) hätte die Pflicht, auf einen erhebliche Gefahr aufmerksam zu machen und das Recht, im Notfall Abhilfe zu schaffen, also in dem Fall den Fahrer zu hindern, weiterzufahren bzw. die Polizei zu holen?

Noch ein Tipp für den TE: Solltest Du SR und WR in unterschiedlichen Größen fahren, müssen beide in Verbindung mit den Federn abgenommen werden.

Hatte ich vor Jahren selbst, Eintragung Fahrwerk mit SR, zur nächsten HU mit WR gefahren und dann hieß es geht so nicht.

Zum Glück durfte der Prüfer auch Änderungen am Fahrzeug abnehmen und hat das gleich erledigt.

 

Gruß

Andre

Zitat:

@tchibomann schrieb am 29. April 2024 um 18:36:20 Uhr:

Noch ein Tipp für den TE: Solltest Du SR und WR in unterschiedlichen Größen fahren, müssen beide in Verbindung mit den Federn abgenommen werden.

Hatte ich vor Jahren selbst, Eintragung Fahrwerk mit SR, zur nächsten HU mit WR gefahren und dann hieß es geht so nicht.

Das ist eine sehr pauschale Aussage, die nicht generell so stehen gelassen werden kann.

Bei einer Tieferlegung mit Teilegutachten dürfen alle Serien-Rad-/Reifenkombis gefahren werden, also auch unterschiedliche Größen.

Mit anderen Worten, die Tieferlegung wird nicht mit einer Serien-Rad-/Reifenkomb. "verheiratet".

Bei Sonderrädern sieht die Sache natürlich anders aus, war wohl aber auch nicht die Frage...

Mal abgesehen von der Plakette…

Es wäre doch erstmal besser das Taschengeld in die Reparatur und Instandhaltung des Autos zu investieren, anstelle das Ding tiefer zu legen…

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