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Die 15% stehen die Gesetzlich fest? Können auch welche aus der Familie die 15% bekommen?

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 15:17

Hey hey,

ich hätte mal eine Frage zu den Behinderten Rabatt.

Und zwar will sich meine Familie, ein neues Auto zulegen. So jetzt der Autoverkäufer ein Floh ins Ohr meines Vaters gestesetzt, das das angeblich auch für Familienangehörige geht (mit dem Rabatt). Außerdem soll die Regierung irgendein Gesetzt/Bestimmung gelockert haben (laut Auto-Verkläufer) das auch die Famlienangehörige von diesen Rabatt profitieren können. Gibt es dazu ein Gesetz?

Nun also können meine Famielenangehörigen auch von meinen 15% profitieren oder nicht? Nur so nebenbei ich fahre inzwischen selber Auto, also ich habe eine eigene Karre.

Gruß

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17 Antworten

Mal ganz ehrlich ... die 15% können die Händler nennen wie sie wollen und dir den Wagen verkaufen wenn sie dies denn möchten. Die Prozente sind je nach Marke etwas unterschiedlich.

Der Beetle meiner Frau hatte schon "Händlerpreis" ... der Schwerbehindertenrabatt gilt nie vom Händlerpreis sondern immer vom Listenpreis beim Neuwagen. Händlerpreis und Listenpreis minus Schwerbehindertenrabatt kamen exakt das Gleiche bei rum.

am 10. Juni 2019 um 15:51

Was für Gesetze? Der Rabatt ist vom Hersteller abhängig und nicht gesetzlich vorgegeben. Honda z.B. gibt ihn gar nicht.

Sollte es da in den letzten Jahren (von der EU?) eine Neuerung gegeben haben bitte ich um Korrektur.

Nein, du hast natürlich Recht. Es gibt keinen Anspruch auf die Rabatte ... und wie ich schrieb, sie sind eh irrelevant !

https://www.bbab.de/.../

 

Stand: 01.04.2019

Nur unter sehr engen Voraussetzungen können auch die Angehörige von dem Rabatt profitieren, aus der Erinnerung heraus müssen sie die Betreuer sein.

Ganz richtig ist die Auffassung oben übrigens nicht. Du schließt den Vertrag dann nicht mit dem Händler, sondern direkt mit dem Werk (zumindest bei VW) und manchmal ist der Händler bereit, selbst noch Zugeständnisse zu machen. Entscheidend ist natürlich immer, was unter'm Strich übrig bleibt, egal wie man die Abzüge nennt.

Nimmt der Behinderte die Kfz.-Steuerbefreiung in Anspruch, so gab oder gibt es Nutzungseinschränkungen. Vielleicht ist das geändert worden?

am 10. Juni 2019 um 16:29

Bei meinem Seat damals war das ein ganz normaler Kaufvertrag, auch mit dem Autohaus, nicht mit Seat (& Co.).

Der Händler muss die Belege (Kopie Schwergeh.-Ausweis) nur bei Seat einreichen, dann bekommt man 15% Rabatt, den sich dann der Händler mit Seat (7%/8%) teilt. Und der Wagen muss mindestens 1 Jahr auf den Anmelder zugelassen sein. Wobei ich nicht weiß, wie sie das kontrollieren wollen.

Das wird sich in der Zwischenzeit zumindest bei VW/AUDI/SEAT/SKODA auch nicht groß geändert haben, denke ich.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Juni 2019 um 18:21:22 Uhr:

 

Nimmt der Behinderte die Kfz.-Steuerbefreiung in Anspruch, so gab oder gibt es Nutzungseinschränkungen. Vielleicht ist das geändert worden?

Diese Einschränkungen bei der Steuerermäßigung/Befreiung gibt es immer noch.

Hat aber nichts mit den Rabatten beim Kauf zu tun oder die in Verbindung damit stehen.

Der obige "schlaue" Verkäufer erinnert mich stark an einen damaligen, der mir aufgrund von meinem Merkzeichen aG "großzügig" die 15% geben wollte.

Beim nächsten Autohaus habe ich aber ca. 21% ohne Behindertenrabatt bekommen.

Mein örtlicher VW-Händler bot mit viel Verhandeln 13%, auf die 15% kam der erst gar nicht, kannte wohl die VW "Großzügigkeit" nicht. Der nächste Händler verstand sein Handwerk besser, Schwerbehindertenrabatt, Inzahlungnahmeprämie und eigene Zugeständnisse ergaben ca. 22%. Bei uns war dann aber VW direkt der Vertragspartner.

Dass die Nutzungseinschränkung nichts mit dem Rabatt zu tun hat, ist mir bekannt, war nur ein allg. Hinweis.

So war es bei uns auch nur das wir die 15% bekommen haben für einen neuen Beetle Cabrio aber keinen Prozentpunkt mehr. Der Händler meinte, wenn wir den nicht kaufen kommt irgendwann der Nächste ... womit er nicht ganz unrecht hat.

Unser preis war aber letztlich genau der Preis mit dem wir den Beetle auch bei mobile gefunden haben. Von daher meine Aussage ... 15% sind 15% ... egal woher.

Glückwunsch zum Touareg .. Hammerteil !

Mein SRT8 reiht sich im Verbrauch locker ein ;-)

SRT8 ist doch ein US-Fahrzeug, mit 8er Benziner, oder irre ich mich da? Dodge?

Liegst gut ... Chrysler 300C mit V6 und 6,1 Liter Verbrauch .... oder Hubraum ... werfe ich immer durcheinander ;-)

Es gibt kein Gesetz wo die Höhe eines Rabates beim Autokauf geregelt ist. Wer das behaubtet hat entweder keine Ahnung oder lügt.

Ob ein Hersteller oder ein Autohaus einen Schwerbehindertenrabatt gibt ist ihm selbst überlassen. Auch wie die Bedingungen sind (Art der Behinderung, GDB und ähnliches, wem er zusteht etc.)

Bei KIA z.B. gab es 2017 21.5% und ich hätte das Auto auf meine Frau zulassen müssen. Sie wäre dann gefragt worden ob sie die Steuerermäßigung oder lieber den Ausweis für den Nahverkehr haben möchte. Sie hätte den Ausweis genommen, da sie den eh hat und nicht mals nen Führerschein. Die Versicherung wäre eh unverändert geblieben und die 44€ Steuern zahl ich dann doch udn ich habe keine Nutzungseinschränkungen.

Ein "normaler" Rabatt wäre übrigens bei 20% gelandet. und am Ende habe ich das Auto bei einem EU Importeur gekauft ohne Rabatt und ca. 25% gegenüber dem deutschen Listenpreis gespart.

Moin,

bei dem Rabatt, muss das Auto auf dem Behinderten zugelassen sein! Also KFZ Halter, aber bei den Rabatten die ich heute auf den Markt bekomme, pfeife ich auf die "NUR" 15%.

So isses .... das ist nur ne Verkaufsmasche und macht sich unter sozialen Aspekten ganz nett.

Aber jeder klar denkende Mensch bekommt die 15% auch so über irgendein Programm, Hauspreis, Rabattaktion, oder sonstwas ...

Porsche ist da recht abgebrüht .. fragt man dort nach Rabatt verweisen sie auf eine Auswahl geplgeter Gebrauchter im Hof ,,,

Zitat:

@TomDK schrieb am 10. Juni 2019 um 21:56:51 Uhr:

Liegst gut ... Chrysler 300C mit V6 und 6,1 Liter Verbrauch .... oder Hubraum ... werfe ich immer durcheinander ;-)

Zähl lieber unter der Haube noch mal nach :p. V6 passt weder zu 6,1 l Verbrauch noch Hubraum.

Zusätzlich zu den 15% Rabatt gewährt VW noch (Golf Highline alt - neu) 8% Treuerabatt. Und 23% dürften da ziemlich gut sein. Ein vor Ort angebotener Re-Import mit etwas schlechterer Ausstattung ist auch nur etwas preiswerter.

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