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Feuerwehr Mettmann / SoSi zu laut (?)

Themenstarteram 22. Juli 2019 um 14:14

https://www.nw.de/.../...ohmails-weil-das-Martinshorn-zu-laut-ist.html

Hallo ihr lieben,

der eine oder andere wird es vielleicht anderweitig schon mitbekommen haben. Siehe Link.

Es beschweren sich tatsächlich Leute, dass die FW mit SoSi zum Einsatz ausfährt. So weit, so unschön.

Beim Lesen der diversen Kommentare auf der FB-Seite der FW Mettmann bin ich dann allerdings selbst ein wenig stutzig geworden.

Ein Kommentor, der lt. seines Profils selbst bei einer Berufsfeuerwehr tätig ist, behauptet, dass in den §§ 35/38 lediglich steht, dass die Kombination aus Licht/Ton lediglich für Wegerechte sorgt. Das stimmt soweit auch offenbar.

Viele Kommentatoren sind der Meinung, dass irgendwo (meistens wird auch hier 35/38 genannt) daraus hervorgehe, dass die Kombination Licht/Horn ständig laufen MÜSSE und lediglich auf Risiko des Fahrzeugführers auf "nur Licht" zurückgeschaltet würde.

So habe ich es in meinen eigenen Belehrungen zur SoSi-Nutzung auch mitbekommen. Ist denn wirklich nirgendwo wirklich SICHER festgelegt, ob die Kombination Licht/Horn die ganze Zeit an sein MUSS?

Denn wenn man das "nur" mittelbar über die Wegerechte (die es ja ohne die Kombination nicht gibt) herleiten könnte, gäbe es ja immer noch die Möglichkeit zu sagen, dass man unter gewissen Umständen das Horn sogar ausmachen MUSS - und damit hätten die Beschwerdeführer gewonnen.

Weiß da jemand mehr? Danke euch.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 24. Juli 2019 um 11:04:43 Uhr:

Mir fällt auf, daß eigentlich nur die freiwilligen Feuerwehren das Horn komplett durchlaufen lassen.

EINSPRUCH ! :-) Also wir z.B. tun das in der Regel nicht. Bei 270-300 Einsätzen pro Jahr... da sind dir deine Ohren zu schade dafür als das das Ding z.B. auch mitten in der Nacht bei übersichtlicher Strecke dauernd laufen muss

Ansonsten ist es eben immer zweischneidig. Wenn ich privat unterwegs bin...und ich behaupte von mir durchaus speziell auch dahingehend ein sehr sensibles Ohr zu haben finde ich manchmal das die "Berufsretter" die Tröte mitunter auch viel zu spät anmachen. Wenn einer meint 20 Meter vor einer Kreuzung das Ding einzuschalten und sich dann mitunter wild im Fahrzeug fuchtelnd vermeintlich über andere Verkehrsteilnehmer beschwert weil sie es nicht oder zu spät wahrgenommen haben und das Wegerecht vielleicht nicht eingeräumt haben (weil sie vielleicht auch gar keine wirkliche Chance dazu gehabt haben) kann ich dann nur sagen: Selber schuld ! Da müssen wir auch bedenken dass eben, viele Verkehrsteilnehmer nun nicht täglich mit einem sich nähernden, kreuzenden oder was auch immer Einsatzfahrzeug zu tun haben, im ersten Moment regelrecht überfordert sind usw. Dann heißt es eben ggf. die Tröte auch früher einzuschalten, dann muss man auch nicht völlig unprofessionell rum gestikulieren und sich künstlich aufregen wenn man es quasi selbst verbockt hat.

Besonders leid tun mir fast die Kameraden von der Pol, zumindest in BW. Die neuen Tröten.... die hört man in einem halbwegs modernen Auto gar nicht mehr frühzeitig

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Hallo,

man hat im Einsatzfall nur dann Wegerecht laut §38 STVO, wenn das Martinshorn zusammen mit dem Blaulicht eingeschaltet ist.

Blaulicht allein genügt nicht, was aber nicht bedeutet, daß wenn sich mir ein BOS-Fahrzeug nur mit Blaulicht nähert, Ich keinen Platz mache.

Themenstarteram 22. Juli 2019 um 14:45

So weit ist mir das ja klar.

In dem hier geschilderten Fall wird offenbar darum gestritten, ob man (als Fahrzeugführer eines Einsatzfahrzeuges) durch irgendeinen §§ dazu gezwungen ist, das Horn abzustellen - z. B. wenn erkennbar kein Verkehr ist.

Quasi Lärmschutz vs §38 ...

Das wäre dann das Risiko des Fahrzeugführers, wenn Er die Situation so beurteilt, daß er aufgrund vom Lärmschutz das Horn ausmacht.

Ich würde mir allerdings diesen Schuh nicht anziehen wollen !

§1 verbietet ja vermeidbare Belästigungen.

Über die Vermeidbarkeit wird man dann im nächsten Schritt lange streiten können.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Juli 2019 um 16:45:51 Uhr:

z. B. wenn erkennbar kein Verkehr ist.

Wenn kein Verkehr da ist, kann niemand ein Wegerecht gewähren, folglich braucht es auch niemand fordern, somit kann das Horn ausgeschaltet werden.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Juli 2019 um 21:37:50 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Juli 2019 um 16:45:51 Uhr:

z. B. wenn erkennbar kein Verkehr ist.

Wenn kein Verkehr da ist, kann niemand ein Wegerecht gewähren, folglich braucht es auch niemand fordern, somit kann das Horn ausgeschaltet werden.

Ok... und woher weißt Du als Fahrzeugführer eines BOS-Fahrzeugs, daß kein Verkehr herrscht ?!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Juli 2019 um 22:35:42 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Juli 2019 um 21:37:50 Uhr:

 

Wenn kein Verkehr da ist, kann niemand ein Wegerecht gewähren, folglich braucht es auch niemand fordern, somit kann das Horn ausgeschaltet werden.

Ok... und woher weißt Du als Fahrzeugführer eines BOS-Fahrzeugs, daß kein Verkehr herrscht ?!

Man erkennt es an den fehlenden Fahrzeugen auf der Straße. ;) Wir haben einige Zeit an einer Straße gewohnt, die von Rettungswagen als Zufahrt zum nächsten Krankenhaus genutzt wurde. Bei wenig Verkehr blitzte da nur blau was vorbei, das Martinshorn wurde dann erst wieder an der nächsten Kreuzung eingeschaltet. Ich kann mich nicht erinnern, dass mir ein BOS-Fahrzeug nachts bei leerer Straße mit voller Musik begegnet ist.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. Juli 2019 um 08:32:46 Uhr:

Man erkennt es an den fehlenden Fahrzeugen auf der Straße. ;)

Gut, Ok !

Meine Frage, bzw. meine Feststellung mag zwar auf den ersten Blick etwas komisch klingen, ist aber durchaus berechtigt.

Denn, nur weil eine Straße "leer" ist im Sinne der "fehlenden Fahrzeuge", bedeutet das noch lange nicht, daß auch nichts los ist.

Ich denke da an schwer einsehbare Seitenstraßen oder eben auch an Grundstückszufahrten.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. Juli 2019 um 08:32:46 Uhr:

Ich kann mich nicht erinnern, dass mir ein BOS-Fahrzeug nachts bei leerer Straße mit voller Musik begegnet ist.

Absolut unverantwortlich !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Juli 2019 um 08:47:20 Uhr:

 

Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. Juli 2019 um 08:32:46 Uhr:

Ich kann mich nicht erinnern, dass mir ein BOS-Fahrzeug nachts bei leerer Straße mit voller Musik begegnet ist.

Absolut unverantwortlich !

Finde ich nicht!

Wenn das BOS Fz. bspw. aufgrund der Vorfahrtregelung eh Vorrecht hat, bedarf es nicht noch zusätzlichen Radau.

Da das Sosi eh kein Freifahrtschein ist, so kommt es immer auf das Hirn des Fz.führer/ -lenker an. 100 m vor negativem Vorfahrtsrecht Sosi einschalten langt doch voll und ganz. Wenn man dann noch bedenkt, dass viele der Radaufahrten völlig unbegründet sind, so habe ich mich in meiner 30 jährigen Dienstzeit (FFW) diesbezüglich immer zurückgehalten.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 23. Juli 2019 um 08:51:50 Uhr:

 

Finde ich nicht!

Wenn das BOS Fz. bspw. aufgrund der Vorfahrtregelung eh Vorrecht hat, bedarf es nicht noch zusätzlichen Radau.

Kommt es hier trotz Vorfahrt dennoch zu einem Unfall bist Du mit dabei.

Dabei bist du eh und jeh, da ändert das Sosi gar nichts.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Juli 2019 um 08:58:42 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 23. Juli 2019 um 08:51:50 Uhr:

 

Finde ich nicht!

Wenn das BOS Fz. bspw. aufgrund der Vorfahrtregelung eh Vorrecht hat, bedarf es nicht noch zusätzlichen Radau.

Kommt es hier trotz Vorfahrt dennoch zu einem Unfall bist Du mit dabei.

Wenn dem BOS-Fahrzeug jemand die Vorfahrt nimmt, wieso ist dessen Fahrer dann "dabei"?

 

Grüße vom Ostelch

Ich verstehe unter "dabei", dass man wie bei Fahrzeugen ohne Sonderrechte, auch bei Vorfahrt nicht bedingungslos drauf halten kann.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 23. Juli 2019 um 08:59:42 Uhr:

Dabei bist du eh und jeh, da ändert das Sosi gar nichts.

Richtig, aber wenn das Martinshorn eingeschalten war stehst Du als Fahrzeugführer etwas besser da.

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