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Frage zu Ablauf eines Schadens der Vollkaskoversicherung

Themenstarteram 2. Mai 2024 um 7:36

Hi,

ich hatte einen (zumindest Teilweise) verschuldeten Unfall mit einem relativ neuen (6 Monate alt, 1. Hand) Fahrzeug. BLP war um die 68.000 Euro. Bezahlt habe ich 50.000. Aktuell werden die günstigsten, ähnliche Fahrzeuge bei mobile.de ab 52.000€ gehandelt.

Das Fahrzeug steht in der Werkstatt. Nach erster Schadensbegutachtung liegt der Schaden lt. Meister über 10.000€ (Abbruch der Begutachtung). Er hat bei der Versicherung nun einen Sachverständigen angefordert.

Das ist der Stand.

Wie geht es weiter?

Stellt der Sachverständige automatisch das Fahrzeug in einer Restwertbörse ein?

Nehmen wir an, dass die Reparaturkosten (z.B. 25.000€) fallen niedriger als der Wiederbeschaffungswert, dann wird das Auto repariert, oder?

Jetzt gemäß den Fall (da habe ich einige ältere Artikel hierzu gegoogelt), in der Restwertbörse wird einer relativ hoher Wert für das beschädigte Fahrzeug ermittelt (z.B. 45.000€). In diesem Fall würde sich die Versicherung bei einem Verkauf an der Restwertbörse nur 23.000€ (statt 25.000€) sparen. Kann ich diese Abwicklung ablehnen? Wird es Überhaupt soweit kommen?

Zudem hat das Auto 3.000€ Bafa Förderung (e-Auto) bekommen, was eine Mindesthaltefrist von 12 Monaten vorsieht. Was passiert damit?

Vorab vielen Dank im Voraus

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12 Antworten

Hier kurz meine Meinung: kein Stress mit was wäre wenn!

Warte bis das Gutachten vorliegt, da werden dann Deine Fragen schon mal eingegrenzt.

Dann kann man sich um evtl Grenzfälle und Möglichkeiten unterhalten ...

Seit wann fordert eine Werkstatt einen Sachverständigen bei einem Vollkaskoschaden an?

Er hat doch geschrieben, das der SV bei der Versicherung angefordert wurde.

Zitat:

Das Fahrzeug steht in der Werkstatt. Nach erster Schadensbegutachtung liegt der Schaden lt. Meister über 10.000€ (Abbruch der Begutachtung). Er hat bei der Versicherung nun einen Sachverständigen angefordert.

???

Wenn das eine Partnerwerkstatt der Versicherung ist kann es doch einen direkten Draht zwischen Werkstatt und Versicherung geben und im Vollkaskofall darf die Versicherung einiges selbst bestimmen.

Gem. TE hat aber nicht die Vers. geschickt, sondern die Werkstatt hat veranlasst.

Zitat:

@UliBN schrieb am 2. Mai 2024 um 16:12:09 Uhr:

Gem. TE hat aber nicht die Vers. geschickt, sondern die Werkstatt hat veranlasst.

Vielleicht wurde eine Kostengrenze bis zu der eine Partnerwerkstatt selber loslegen kann überschritten? Wenn der TE das nicht veranlasst hat können da ja auch kaum Kosten auf Ihn zurückfallen, im VK Fall überwiegt in meinem naiven Hirn auch eher der Vollservice-Gedanke denn irgendwelche Stolpersteine.

Themenstarteram 2. Mai 2024 um 14:35

Es handelt sich um eine Partnerwerkstatt der Versicherung.

Das ist die Aufklärung.

So einen komplizierten Schadensfall (Mitverschulden, HP+VK leistungspflichtig, Quotenvorrecht mit Aussicht auf volle Kostenerstattung, NA, Garantiefragen, Schadensfeststellung, Bafa Mitteilungspflichten u.a.) sollte man nur bei entsprechender Fachkenntnis in Eigenregie abwickeln. Ansonsten wäre es schon ratsam einen Anwalt zunächst beratend zur Seite zu nehmen und sich eine erste Einschätzung der Möglichkeiten abzuholen. Sowas löst sich mit einer verkehrsrechtsschutzversicherung oder einer passenden Clubmitgliedschaft etwas entspannter in Wohlgefallen auf.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 2. Mai 2024 um 14:50:57 Uhr:

Wenn das eine Partnerwerkstatt der Versicherung ist kann es doch einen direkten Draht zwischen Werkstatt und Versicherung geben und im Vollkaskofall darf die Versicherung einiges selbst bestimmen.

Den Fall hab ich gerade, beendet ist das noch nicht, weil die Werkstatt die Reparaturkosten so hoch getrieben hat, dass die Versicherung weitere Kostenübernahmen ablehnt, es aber immer noch Mängel gibt.

Bei vorheriger ordentlicher Kalkulation durch die Werkstatt, hätte die Versicherung wohl keine Reparaturfreigabe erteilt und einen Totalschaden draus gemacht, wäre mir mittlerweile auch lieber gewesen,da die Werke die Beanstandungen nicht abgestellt bekommt.

Themenstarteram 4. Mai 2024 um 18:28

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Mai 2024 um 11:49:19 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 2. Mai 2024 um 14:50:57 Uhr:

Wenn das eine Partnerwerkstatt der Versicherung ist kann es doch einen direkten Draht zwischen Werkstatt und Versicherung geben und im Vollkaskofall darf die Versicherung einiges selbst bestimmen.

Den Fall hab ich gerade, beendet ist das noch nicht, weil die Werkstatt die Reparaturkosten so hoch getrieben hat, dass die Versicherung weitere Kostenübernahmen ablehnt, es aber immer noch Mängel gibt.

Bei vorheriger ordentlicher Kalkulation durch die Werkstatt, hätte die Versicherung wohl keine Reparaturfreigabe erteilt und einen Totalschaden draus gemacht, wäre mir mittlerweile auch lieber gewesen,da die Werke die Beanstandungen nicht abgestellt bekommt.

War das eine Partnerwerkstatt der Versicherung?

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