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Grad der Behinderung reduziert - KFZ-Steuer?

Themenstarteram 24. März 2020 um 13:48

Ich hoffe jemand kann weiterhelfen.

 

KFZ wurde wegen Steuerbefreiung auf das minderjährige Kind angemeldet (Ja, die Voraussetzungen lagen vor).

Nun kam ein Brief vom Amt, dass der GdB reduziert und die Merkzeichen aberkannt worden sind. Gesundheitszustand hat sich gebessert usw.

 

Wie siehts nun mit der KFZ Steuer aus? Die Befreiung wurde bis 2022 erteilt.

 

Vielen Dank im Voraus.

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12 Antworten

Frag beim Amt nach bzw. Zoll der für die Steuer zuständig ist. Ich denke das fällt dann mit Aberkennung GdB weg.

Vergiss die Steuerbefreiung, den Ausweis, etc ... freu dich das es eurem Kind besser geht !!!!

Themenstarteram 24. März 2020 um 14:10

Zitat:

@TomDK schrieb am 24. März 2020 um 14:56:02 Uhr:

Frag beim Amt nach bzw. Zoll der für die Steuer zuständig ist. Ich denke das fällt dann mit Aberkennung GdB weg.

Vergiss die Steuerbefreiung, den Ausweis, etc ... freu dich das es eurem Kind besser geht !!!!

Das sowieso! Die Frage war nur formellen Ursprungs.

wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht mehr vorliegen mußt Du die zuständige behörde umgehend darüber informieren.

Du bekommst dann einen neuen Steuerbescheid zugeschickt.

Freut mich aber auch, das es Deinem Kind so gut geht, das es eben nicht mehr behindert ist, zumindest nicht mehr so stark.

So sich der Gesundheitszustand tatsächlich verbessert hat - Glückwunsch.

Falls - machen Versorgungsämter nämlich auch gerne - nur eine Gewöhnung an die Behinderung erfolgte und deshalb neu entschieden wurde - Widerspruch einlegen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. März 2020 um 19:34:18 Uhr:

So sich der Gesundheitszustand tatsächlich verbessert hat - Glückwunsch.

Falls - machen Versorgungsämter nämlich auch gerne - nur eine Gewöhnung an die Behinderung erfolgte und deshalb neu entschieden wurde - Widerspruch einlegen.

Meinst Du Heilungsbewährung ?

Ansonsten ist deine Aussage Blödsinn, kein Beamter "macht das gerne", oder aus Bösartigkeit oder Langeweile weil er sich nicht nochmal die Fußnägel lackieren will ....

Bei Kindern kann nur die persönliche Entwicklung noch eine Rolle spielen.

 

Viel praktische Erfahrung in solchen Sozialgerichtsverfahren scheinst du nicht zu haben. Ich hab schon Bescheide gesehen (und erfolgreich angefochten), bei denen der GdB rein nach Aktenlage erfolgte. Und genauso wird rein nach Aktenlage der GdB zu Ungunsten neu festgesetzt, weil man sich durchaus mit der Zeit an ein Handicap gewöhnen (von Heilung schrieb ich nichts) kann.

Schon mal was von Contergan gehört? Einer meiner Bekannten hat das "Vergnügen" und damit sehr erfolgreich an den Paralympics im Biathlon teilgenommen. Er hat sich an diese Einschränkungen gewöhnt.

Und warum beim Kind des TE der GdB neu berechnet wurde, ist mir nicht bekannt und geht mich auch nichts an.

Ich will dem TS hier den Thread nicht vollmüllen.

Nein, ich habe keinerlei Erfahrung mit der Sozialgerichtbarkeit.

Ich weis ja nicht wo du wohnst, aber bei Euch zieht sich das Versorgungsamt (gibt es in NRW nicht mehr) also alle paar Jahre mal ne Akte und setzt den GdB neu fest ? Harte Sitten.

Gibts da bei Euch keine Amtsärzte die zuerst, vor einem Prozess, eine Begutachtung durchführen ? Das ist/war in NRW der "normale" Vorgang.

Das Beispiel deines Bekannten nehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis, das man Menschen die mittlerweile wohl alle um die 60 Jahre alt sind mit solchen absurden Festsetzungen kommt. Es sollte einleuchten das im Alter Behinderungen nicht besser werden und nicht "leichter zu handeln" sind.

Dann sind wir wohl mal froh seit über 25 Jahren nichts mehr vom Amt zu hören.

Du scheinst gerade von NRW nicht besonders viel Ahnung zu haben.

Ich schon.

Der Ausweis kann befristet oder unbefristet sein.

Wenn er unbefristet ist hat dich das Thema erledigt. Msn kann zwar einen Antrag auf Erhöhung des GdB stellen aber verlieren kann man da nix.

Ist er befristet kann bei Verlängerung ein Attest verlangt werden. Muss aber nicht.

Die versorgungsämter sind übrigens von der jeweiligen Kommune und nicht mehr landesweit.

Das war jetzt genug topic.

Und genau bei der Befristung kommt dann "gerne" der Einwand, dass man sich an die Behinderung gewöhnt habe und diese daher mit einem niedrigeren GdB eingestuft werden könne.

Die genaue Bezeichnung in Niedersachsen ist "Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie" - im Volksmund immer noch "Versorgungsamt". Ähnlich "Fahrzeugbrief und -schein" statt der korrekten "Zulassungsbescheinigung Teil II und I" - weiß doch kein normaler Mensch, was gemeint ist.

Ich selber habe eine Contergan-ähnliche "Behinderung" an Händen und Füssen.

Meine Geburt war aber 2 Jahre vor der offiziellen Medikamentenfreigabe von Contergan forte der Firma Grünental.

Meine Mutter bekam damals aber in der Klinik Schlafmittel.

Durch die "Kriegswirren", zehn Jahre nach dem Kriegsschluss, waren aber auf einmal keine Unterlagen mehr auffindbar.

Soviel zur Vorgeschichte.

Also bin ich ja auch von Geburt an gewöhnt, wie du schreibst.

Nur bei mir lief es gerade andersherum.

Durch fehlende Informationen Ende der Fünziger anfang der Sechziger Jahre bekam ich erst einen GdB im Alter von 12 Jahren. 80% und G. Dieses wurde, genaues Datum nicht mehr bekannt, in 100% und G erhöht. In 1990, mittlerweile schon über 30 Lenze alt, ließ die "Leichtfüßigkeit" doch merklich nach und es wurde auf Verschlimmerungsantrag auf aG erweitert.

Soviel zu meiner "Gewöhnung" und dem Versorgungsamt und deren Amtsärzten.

Ich befürchte da ist vieles von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Siggis Erfahrung spiegelt mehr wieder wie ich das Handeln von Behörden sehe.

Ich weis, das es in NRW, neben Contergan-Betroffenen, auch Menschen mit Herz- und Lungenineffiziens, aG bekommen können. Die steigen dann auf dem Behindertenparkplatz frisch und munter aus dem Auto aber nach dem 5. Schritt wird das Laufen schwer. In einigen Bundesländern hätten sie wohl keine Chance auf aG und damit den Schwerbehindertenparkausweis.

Conterganbetroffene deren Arme missgebildet sind können durchaus gut zu Fuß sein, aber Einkaufstüten bis zum Parkplatzende schleppen ist da auch kein Fest. Dafür haben Sachbearbeiter einen Entscheidungsspielraum den sie, hoffentlich, weise nutzen.

Ich kenne aber auch Geschichten aus kleinen Orten in Bayern wo so ziemlich jeder der zumindest ein paar Altersleiden hat, das aG problemlos erhält.

Sooo, jetzt bin ich aber raus hier !!

Bleibt gesund !

Leider richtig, ist von Versorgungsamt zu Versorgungsamt unterschiedlich. Kann mich noch gut daran erinnern, wie der GdB meiner Mutter korrigiert wurde, weil sie sich an die Einschränkungen gewöhnt hatte. Wurde damals nicht dagegen geklagt. Heute sind die Betroffenen deutlich klagefreudiger.

Anderer Fall, zwar OT, aber trotzdem erwähnenswert: schwere Augenerkrankung, lässt sich aber per OP zumindest stoppen, nur noch nicht auf Kosten der Krankenkasse. Denn dazu muss erst eine Untersuchung jetzt und ein Jahr später erfolgen und nur wenn die Werte sich verschlechtert haben... Ist doch "toll", dass Eltern das abwarten müssen, bevor dem Kind geholfen werden darf.

Ist manchmal traurig mit anzusehen, an wie vielen Stellen das Geld aus dem Fenster geschmissen wird und wo man dann auf Teufel kommt raus unbedingt sparen muss.

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