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KFZ Hilfe EU-Rentnerin und Minijob

Themenstarteram 10. April 2019 um 23:27

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Antworten auf folgende Fragen:

 

Nach einer schweren Lungenerkrankung wurde ich 2014 lungentransplantiert. Durch die Medikamente, die ich seitdem einnehmen muss, bekam ich 2015 Krebs und durch dessen Behandlung wurde die Lunge abgestossen.

Die Abstoßung ist seitdem stabil, ich bin mittlerweile unbefristet erwerbsunfähig, 100% Schwerbehindert mit den Merkzeichen g und B. Pflegestufe 2.

Seit einem Jahr übe ich einen Minijob aus weil a) die Rente nicht reicht und b) ich durch die Arbeit etwas an Selbstbewusstsein wiedererlangt habe.

Jetzt ist unser Auto kaputt und eine Reparatur lohnt sich nicht mehr.

Nun meine Fragen: besteht Aussicht auf eine Kfz-Hilfe bei einem Gebrauchtwagenkauf?

Wir wohnen auf dem Land, im Dorf und ich benötige dringend ein Auto um meinem Minijob weiter nachzugehen, um zu meinen Arztterminen zu kommen (mindestens alle 14 Tage), am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und nicht ständig von jemandem abhängig sein zu müssen.

Eine längere Strecke zu Fuß ist aufgrund der Abstoßung und der daraus resultierenden Luftnot kaum möglich.

Zudem soll ich laut meines Transplantationszentrums öffentliche Verkehrsmittel vermeiden weil dort eine größere Infektionsgefahr für mich besteht.

Was kann ich tun?

An wen kann ich mich wenden?

Liebe Grüße & vielen Dank für die Zeit,

meinen Eintrag zu lesen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@allesgeht schrieb am 17. April 2019 um 14:40:19 Uhr:

Moin,

man bekommt nur eine Förderung, wenn man Versicherungsbeiträge an der Rentenversicherung zahlt! Aber Du bist ja Erwerbsunfähig, und somit nicht im Arbeitsleben. Sonst würden auch Alters- Renter mit Behinderung einen Zuschuß erhalten, was aber nicht geht. Also klare Ansage, NEIN!

Die Aussage ist klar falsch!

Natürlich scheidet in deinem Fall die DRV als Leistungsträger aus. Es könnte aber eine Leistungspflicht des zuständigen Sozialleistungsträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §53 ff SGB XII bestehen.

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Krankenkasse/Rentenversicherung - falls du im Minijob pflichtversichert bist.

Könntest dich auch an die Zeitschrift "Auto Bild" wenden, die helfen in Notfällen zusammen mit ATU (Fahrzeug wird repariert).

Themenstarteram 11. April 2019 um 7:46

Lieber Peter,

Danke für deine Antwort.

Ich denke, ich bin nicht pflichtversichert.

Eine Reparatur des Autos lohnt sich leider nicht mehr, es ist ein alter Mazda - Diesel - mit immer wiederkehrenden Partikelfilterproblemen und unklarem Ölverlust. Wir haben jetzt schon so viel da rein gesteckt; leider ohne bleibenden Erfolg.

Im RTL oder VOX läuft noch die Sendung "Ihr neuer Alter" - da gelingt es den Moderatoren ständig, aus einem Schrottauto noch einen neuen Gebrauchten zu machen. Mir ist aber nicht bekannt, ob man sich da noch um Hilfe bewerben kann.

Themenstarteram 11. April 2019 um 14:09

Eigentlich auch ne gute Idee, aber dann komm ich ja ins Fernsehen... ne. Das wär nix für mich.

am 12. April 2019 um 5:31

Hallo Sedaris,

mit einem klaren Ja oder Nein kann ich dir leider auch nicht antworten. Aber ich würde es einfach mal probieren und beim zuständigen Träger einen schriftlichen Antrag stellen. Du hast nichts zu verlieren. Mehr als ablehnen können sie nicht. ;)

Ich denke, dass sich dein Antrag auf die Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV) stützen könnte. Die entscheidende Frage wird dabei sein, ob der Ort, an dem Du deinen Minijob ausübst, ein Arbeitsort im Sinne dieser Verordnung ist. Anders formuliert: Ob der Minijob ein Beruf im Sinne des Gesetztes ist. Ich finde in der KfzHV aber keine Formulierung, die einen Minijob ausdrücklich ausschließt.

Ich weiß nicht, wer in deinem Fall der zuständige Leistungsträger wäre. Vermuten würde ich aber mal, dass es der Träger deiner EU-Rente ist. Sollte das noch nicht geschehen sein, würde ich mich an deiner Stelle deshalb vorab erkundigen, ob der Rententräger nichts dagegen hat, wenn Du trotz voller Erwerbsminderung einer Beschäftigung nachgehst. Sonst könnte es evtl. Ärger geben...

Steht dir ein Zuschuss nach der KfzHV zu, dann ist ein Gebrauchter grundsätzlich kein Problem, solange er noch mindestens 50% Restwert vom ehemaligen Neupreis hat.

Viel Glück!

Gruß Mike

eine Möglichkeit wäre noch einen Zuschuss zum Kfz plus benötigte Umbauten beim Sozialhilfeamt im Rahmen der Wiedereingliederungsbeihilfe zu beantragen, vorallem, wenn du eher ländlich wohnst. Auch hier können sie nicht mehr als Ablehnen ;) Während der Kreis Rendsburg mir damals ein KFZ bezuschusste plus die Umbaumassnahmen, sagt Kreis Friesland hier: ja steht Ihnen zu, aber ich soll klagen. das nur so als Beispiel. Bin selber 100% behindert (aG und H) und EU-Rentner

Themenstarteram 12. April 2019 um 18:12

Vielen Dank. Ich werde das alles auf jeden Fall mal versuchen :-)

Moin,

man bekommt nur eine Förderung, wenn man Versicherungsbeiträge an der Rentenversicherung zahlt! Aber Du bist ja Erwerbsunfähig, und somit nicht im Arbeitsleben. Sonst würden auch Alters- Renter mit Behinderung einen Zuschuß erhalten, was aber nicht geht. Also klare Ansage, NEIN!

Zitat:

@allesgeht schrieb am 17. April 2019 um 14:40:19 Uhr:

Moin,

man bekommt nur eine Förderung, wenn man Versicherungsbeiträge an der Rentenversicherung zahlt! Aber Du bist ja Erwerbsunfähig, und somit nicht im Arbeitsleben. Sonst würden auch Alters- Renter mit Behinderung einen Zuschuß erhalten, was aber nicht geht. Also klare Ansage, NEIN!

Die Aussage ist klar falsch!

Natürlich scheidet in deinem Fall die DRV als Leistungsträger aus. Es könnte aber eine Leistungspflicht des zuständigen Sozialleistungsträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §53 ff SGB XII bestehen.

Zitat:

@herrhausk schrieb am 18. April 2019 um 12:58:23 Uhr:

Zitat:

@allesgeht schrieb am 17. April 2019 um 14:40:19 Uhr:

Moin,

man bekommt nur eine Förderung, wenn man Versicherungsbeiträge an der Rentenversicherung zahlt! Aber Du bist ja Erwerbsunfähig, und somit nicht im Arbeitsleben. Sonst würden auch Alters- Renter mit Behinderung einen Zuschuß erhalten, was aber nicht geht. Also klare Ansage, NEIN!

Die Aussage ist klar falsch!

Natürlich scheidet in deinem Fall die DRV als Leistungsträger aus. Es könnte aber eine Leistungspflicht des zuständigen Sozialleistungsträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §53 ff SGB XII bestehen.

Moin,

 

ich möchte nicht mit Dir eine Richtig oder Falsch Debatte führen! Natürlich kann man nach der Eingliederungshilfe was beantragen, aber wie Du selbe schreibst: Es könnte!! Aber das ist nichts verbindliches. Wenn ich eine volle Erwerbsunfähigkeits-Rente unbefristet beziehe, heißt das, das ich bis zur Altersrente nicht mehr den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe!

Wo will ich da noch eine Begründung erläutern, das ich eine Eingliederung zwecks PKW brauche?

Was ich mit meinen Aussagen ausdrücken möchte ist, das man dem Themenstarter nicht mit irgendwelchen Quellenangaben Hoffnung macht , wo nichts zu holen ist!

Also bitte schön sachlich bleiben.

 

i

die Eingliederungshilfe kann sehr wohl auch bei EU-Rentnern zu tragen kommen, wie bei mir schon geschehen (Zuschuss zum Kfz plus sämtliche nötigen Umbauten). Vorallem im ländlichen Bereich, wenn Nahverkehr nicht vorhanden oder nicht nutzbar. Antragsteller braucht ein Kfz um zu Arzt, Therapien zu kommen UND zur Teilhabe am sozialen Leben etc.

also immer schön sachlich bleiben @allesgeht ;)

Eventuell mal auf der Homepage von einschlägigen Verbänden bzw. Finanztest stöbern.

Zitat:

@MikeB_70 schrieb am 12. April 2019 um 07:31:04 Uhr:

Hallo Sedaris,

... Steht dir ein Zuschuss nach der KfzHV zu, dann ist ein Gebrauchter grundsätzlich kein Problem, solange er noch mindestens 50% Restwert vom ehemaligen Neupreis hat.

Viel Glück!

Gruß Mike

Hallo Mike,

an der 50% Regelung ist mein Antrag auch gescheitert.

Wie sieht es mit der Höhe der Kfz-Hilfe bei einem Gebrauchtwagen aus.

Kommt da noch was dabei heraus?

Gruß Palatino

am 3. Mai 2019 um 5:37

Hallo Palatino,

ich denke, dass der Zuschuss prozentual entsprechend gekürzt wird.

Beispiel: Angenommen Du hast im Führerschein Automatik als Auflage eingetragen und weiterhin angenommen, dein Gebrauchtwagen hat noch 60% vom ehem. Neupreis gekostet und ist mit einer aufpreispflichtigen Automatik ausgestattet, die als Extra neu 2.000 € gekostet hat. Dann wird die Automatik im angenommenen Beispiel mit 1.200 € (60% von 2.000 €) bezuschusst werden. Aber nagel mich bitte nicht auf die Aussage fest! Ich interpretiere die KfzHV so.

Gruß Mike

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