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Krankenwagen mit Blaulicht unbeabsichtigt Vorfahrt genommen

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 14:50

Guten Tag,

folgende Situation: ich bin eben in der 30er-Zone bei uns unterwegs gewesen. An einer kleinen Kreuzung, wo rechts vor links gilt, habe ich mich dann bei Anfahrt an die Kreuzung kurz umgesehen, von rechts aber keinen Verkehr gesehen. Als ich schon in der Kurve bin, sehe ich rechts plötzlich einen Krankenwagen mit Blaulicht.

Ich habe ihn weder gesehen noch gehört (Martinshorn war also nicht an). Nun mache ich mir Gedanken, ob das Folgen haben kann. Es ist bei der Situation nichts passiert, wir beide haben kurz nach der Kreuzung kurz verlangsamt und sind dann weitergefahren (ich hab im Rückspiegel den Beifahrer des Krankenwagens gesehen, der zu mir geguckt hat).

Kann das Folgen haben?

MfG

Beste Antwort im Thema

Das sollte man schon wissen, wenn man da arbeitet...

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Glaub ich kaum...ist ja auch nix passiert. Die haben halt nur geschaut, wer da aus ihrer Sicht so einen Stiefel zusammenfährt ;)

Aus allererster Quelle...arbeite selbst im RD... Nein! Nur Blaulicht und eingeschaltetes Martinshorn begründen Sonderrechte. Ansonsten hat der Kollege auf dem RTW/KTW nur Wegerecht.

Zitat:

@Match6 schrieb am 20. Oktober 2014 um 22:46:00 Uhr:

Nur Blaulicht und eingeschaltetes Martinshorn begründen Sonderrechte. Ansonsten hat der Kollege auf dem RTW/KTW nur Wegerecht.

umgekehrt! ;)

Das sollte man schon wissen, wenn man da arbeitet...

Also wenn ich jedesmal bei einer solchen Bagatelle eine Anzeige machen würde, dann müsste ich aber seeeehr viel schreiben. Solche Situationen passieren quasi bei jeder Einsatzfahrt, teilweise sogar mehrfach. Von den ganz krassen Sachen (Taxi überholt RTW auf der Landstrasse obwohl das Blaulichtauto schon knapp 160 Sachen drauf hat, ...) mal ganz abgesehen.

Mach Dir keine Sorgen. Da kommt nix.

Gruss

Jürgen

 

bla bla irren ist menschlich

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 20. Oktober 2014 um 23:06:28 Uhr:

Das sollte man schon wissen, wenn man da arbeitet...

Zitat:

@Match6 schrieb am 21. Oktober 2014 um 21:23:50 Uhr:

bla bla irren ist menschlich

Zitat:

@Match6 schrieb am 21. Oktober 2014 um 21:23:50 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 20. Oktober 2014 um 23:06:28 Uhr:

Das sollte man schon wissen, wenn man da arbeitet...

Verstehe schon, was du meinst ... hauptsache dir passiert das nicht, wenn du dem NA mal ´n falsches Medikament anreichst :)

Zerbrech dir mal nicht meinen Kopf . In 24 Jahren ist noch keiner zu Schaden gekommen. Gruss

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Oktober 2014 um 07:09:44 Uhr:

Zitat:

@Match6 schrieb am 21. Oktober 2014 um 21:23:50 Uhr:

bla bla irren ist menschlich

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Oktober 2014 um 07:09:44 Uhr:

Zitat:

@Match6 schrieb am 21. Oktober 2014 um 21:23:50 Uhr:

 

Verstehe schon, was du meinst ... hauptsache dir passiert das nicht, wenn du dem NA mal ´n falsches Medikament anreichst :)

Das ganze ist in § 38 StVO geregelt:

Nur Blaulicht signalisiert eine Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, Einsatzfahrten oder eine Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden (§ 38 II StVO).

Blaulicht UND Martinshorn: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen" (§ 38 I S. 2 StVO).

am 15. April 2015 um 12:57

Zitat:

@rapid_8 schrieb am 16. Oktober 2014 um 16:50:06 Uhr:

 

Guten Tag,

folgende Situation: ich bin eben in der 30er-Zone bei uns unterwegs gewesen. An einer kleinen Kreuzung, wo rechts vor links gilt, habe ich mich dann bei Anfahrt an die Kreuzung kurz umgesehen, von rechts aber keinen Verkehr gesehen. Als ich schon in der Kurve bin, sehe ich rechts plötzlich einen Krankenwagen mit Blaulicht.

Ich habe ihn weder gesehen noch gehört (Martinshorn war also nicht an). Nun mache ich mir Gedanken, ob das Folgen haben kann. Es ist bei der Situation nichts passiert, wir beide haben kurz nach der Kreuzung kurz verlangsamt und sind dann weitergefahren (ich hab im Rückspiegel den Beifahrer des Krankenwagens gesehen, der zu mir geguckt hat).

Kann das Folgen haben?

MfG

am 15. April 2015 um 13:01

Mach Dir keine Sorgen, Sondersignal besteht aus Blaulicht und Signalhorn. Wer Wegerecht in Deutschland in Anspruch nimmt muß beides verwenden.Und bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum.

am 18. Mai 2015 um 13:45

Und was ist dann, wenn das Martinshorn auch an ist? Hätte es in dem Fall von rapid_8 denn Folgen gehabt? Und mit welchen Folgen sollte man hier rechnen? LG!

Ändert nichts daran, dass der Krankenwagen eh Vorfahrt gehabt hätte, weil er von rechts kam.

Bei einem Unfall, bei dem der Krankenwagen Wegerechte in Anspruch nehmen wollte, ist eine pauschale Antwort nicht möglich, das kommt dann immer auf die gesamten Umstände im Einzelfall an.

am 18. Mai 2015 um 14:17

Das hängt davon ab, ob Du der Einzige auf der Straße gewesen bist und das nicht gehört hast. Wenn ja, dann steht Aussage gegen Aussage. Wenn Andere reagiert haben und Du nicht, hast Du ein Erklärungsproblem. Der Bußgeldkatalog ist bei der Situation und nicht Gefährdung Anderer , sehr human. Also Ruhe bewahren und auf Post vom Amt warten. In 95% der Fälle kommt nichts, weil der Fahrer des Einsatzfahrzeuges die Anzeige selbst fertigen muss. Und gibt bei einer Einsatzfahrt so viele haarige Sachen, dann bist Du nur am schreiben.

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