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Nach wirtschaftlichen Totalschaden Freiwild?

Themenstarteram 30. April 2024 um 21:11

Guten Abend.

Mein Wagen wurde vor 2 Jahren von einen Traktor mit Anbau auf der Fahrerseite beschädigt.

Beide Türen mit tiefen Streifen geschmückt und der Spiegel abgerissen.

Abgerechnet wurde er als wirtschaftlicher Totalschaden.

Spiegel und Türen besorgt und somit war der Wagen wieder okay.

Jetzt ist letzte Woche ein Verkehrsteilnehmer aus der Parkbucht raus und in meine Beifahrerseite rein.

Beide Türen hinüber.

Da der Wagen aber vor 2 Jahren schon als Wirtschaftlicher Totalschaden Abgerechnet wurde , und ich die Reparatur in Eigenregie gemacht habe bleibe ich auf den aktuellen Schaden Sitzen...

Meine Frage....ist man somit als Freiwild unterwegs?

Noch ist der Wagen eigentlich in Ordnung also mehr eine kosmetische Geschichte

Also wenn mir demnächst jemand zb.hinten reinrauscht und den richtig kaputt macht....habe ich dann die A.... Karte und kann ,wenn nicht mehr Fahrtüchtig, zusehen wie ich ein Auto herbekomme?

Die 2. Frage.

Wie kann ich dem in Zukunft entgegen treten.

Mit einen Wertgutachten ?

Dank an alle die mir darauf Antworten geben können

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5 Antworten

Wenn du den Vorschaden mit dem damaligen Gutachten belegen kannst, wird der Gutachter auch heute noch erkennen können, dass die Türen auf der Fahrerseite fachgerecht repariert wurden. das wird damals ein Reparaturwert von ca. 4.500,- + - x gewesen sein. Der Restwert heute dürfte dem aktuellen WBW entsprechen. Die Preise sind etwas gestiegen. Der aktuelle Schaden liegt auf der anderen Seite. Also lass den von einem ö.b.u.v. Sachverständigen ganz normal begutachten und gib dem SV den Vorschaden an, möglichst mit den alten Unterlagen dazu.

Das wird auch diesmal ein WTS sein, weil die Türen bei Opel weiterhin auf "nml " stehen und die UVP im System auf abartige Preise gesetzt sind. Da sollte am Ende netto genug überbleiben, um den aktuellen Schaden komplett und fachgerecht mit gebrauchten Türen und einer Lackierung instandzusetzen.

Ein Wertgutachten macht eigentlich erst Sinn, wenn du eine H-Zulassung machen willst oder ein besonders makelloser Zustand vorliegt. Am besten führst du dem SV die Omi nach der Reparatur vor und lässt die vollständige Reparatur bestätigen.

Themenstarteram 1. Mai 2024 um 12:42

Hallo

Danke für die Info.

Ich war mit der Sache gestern beim RA.

Das wurde mir auch erst durch ihm vermittelt das ich schlechte Karten habe überhaupt ein Cent zu bekommen.

Wenn ich eine Rechnung von einer Werkstatt hätte wo alles peinlich genau aufgeführt ist und dem Gutachten entsprechend repariert worden ist dann hätten wir eine Chance...selbst repariert...keine chance.....

Verstehe so eine Rechtsprechung überhaupt nicht.

Verständlich für kriminelle abzieher ja aber wir als Normalos. . Also da müsste meiner Meinung nach noch eine Regelung Kommen die das berücksichtigt. Wenn das Auto fertig gemacht wurde dann muss es meiner Meinung nach doch wieder gut.

Und wenn dann ein nächster Schadensfall unverschuldet Eintritt dann kann es doch nicht sein, das in die HIS geschaut wird und weil der Vorschaden als WTS abgerechnet wurde der Halter dann Pech hat....also liebe Versicherer....das kann es doch wirklich nicht sein.

Mittlerweile ist doch dann jeder Wagen der älter als 15 Jahre ist schon ein Wirtschaftlicher Totalschaden wenn dem die Seite Ramponiert wird.

Zitat:

@Cars0815 schrieb am 30. April 2024 um 23:11:21 Uhr:

 

Da der Wagen aber vor 2 Jahren schon als Wirtschaftlicher Totalschaden Abgerechnet wurde , und ich die Reparatur in Eigenregie gemacht habe bleibe ich auf den aktuellen Schaden Sitzen...

 

Und wenn dann ein nächster Schadensfall unverschuldet Eintritt dann kann es doch nicht sein, das in die HIS geschaut wird und weil der Vorschaden als WTS abgerechnet wurde der Halter dann Pech hat....

Denkfehler.

Du hast bereits beim ersten mal soviel Geld bekommen, daß du dir ein anderes, gleichwertiges Auto hättest kaufen können. Und dein verunfalltes Auto hast du billig instand gesetzt, du hast also eigentlich (monetär gesehen) jetzt zwei Autos.

Der Denkfehler besteht an anderer Stelle. Der erste Schaden waren die Türen der Fahrerseite. Das wurde fiktiv abgerechnet und fachgerecht mit gebrauchten Originalteilen instandgesetzt. Plus hat der TE nicht gemacht, denn er hat im Schweiss gebadet und selbst alles eingekauft, geschraubt und für den richtigen Lack gesorgt. Der zweite Schaden ist auf der Beifahrerseite und war beim ersten Schaden nicht betroffen. Beides ist also auch jetzt sauber getrennt darstellbar und dem Beweis zugänglich. Und damit sind wir beim Denkfehler: Cars0815, dein Anwalt scheint davon auszugehen, dass der zweite Schaden im selben Bereich wie der erste Schaden liegt, denn sonst ergibt seine dir gegebene Auskunft fachlich keinen Sinn. Deine Hürde besteht nur darin, das Gutachten zum ersten Schaden vorlegen zu können, damit nachzuweisen ist, dass beide Schäden auf verschiedenen Fahrzeugseiten liegen.

Zitat:

@Cars0815 schrieb am 30. April 2024 um 23:11:21 Uhr:

Die 2. Frage.

Wie kann ich dem in Zukunft entgegen treten.

Mit einen Wertgutachten ?

Du mußt eine fachgerechte Reparatur nachweisen können. Altes Schadensgutachten aufbewahren, Reparatur mit Bildern dokumentieren, Rechnung für gekaufte Ersatzteil und Materialien aufbewahren und am Ende beim Gutachter die erfolgte Reparatur bestätigen lassen. Dennoch kann dir niemand garantieren, daß die Versicherung nicht trotzdem Ärger macht - einfach aus der Taktik heraus, daß ein guter Teil nicht klagt und sie damit durch kommen.

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