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Neuwagen bekommt neue Frontschürze - Unfallwagen?

Themenstarteram 3. April 2024 um 10:21

Hallo zusammen.

Könnte bisschen kotzen geraden.

Habe seit gerade mal 2 Wochen meinen neuen Proceed GT vor der Haustür stehen, über 10 Jahre ist nie was gewesen und ausgerechnet beim jungen neuen fährt der Nachbar mir beim ausparken vorne rein.

Was Anfangs nur nach nem Riss im Kühlergrill aussah stellte sich beim Gutachter heraus, dass die komplette Frontschürze getauscht werden muss da auch hinter dem Nummernschild sich Risse gebildet haben durch den Aufprall + ein kleiner Lackschaden.

Meine Frage: gilt der Wagen jetzt als Unfallwagen? Wie wird da die Wertminderung berechnet? Wenn ich den Wagen in 5/6 Jahren eintauschen möchte, sind das ja vermutlich direkt mal 10% mindestens an Wertverlust.

Danke für die Antworten.

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55 Antworten

Ja, ist ein Unfallwagen. Der Unfall ist der Grund und nicht der Tausch der Frontschürze…

Du darfst es halt nicht verschweigen beim Verkauf, musst aber ja auch nicht das Wort Unfall in den Mund nehmen. Kannst ja einfach sagen: „ es gab einen parkrempler und da die Lackierung zu aufwendig war und ein Riss drin, hast du gleich die ganze Schürze tauschen lassen“

Aber ja, im Prinzip ist es nun ein unfallwagen, da hier nicht nur ein kleiner Kratzer vorliegt

 

Edit: das sage ich jetzt mal auf die Entfernung ohne den Wagen gesehen zu haben. Normalerweise heißt es „kommt auf die Intensität des Unfalls an“. Da aber getauscht wurde gehe ich jetzt von einem unfallwagen aus

Unfallwagen, leider Pech gehabt

Was sagt denn der Gutachter zur Wertminderung - das ist idR der erste Ansprechpartner.

War doch hoffentlich ein eigener Gutachter?

Das ist auf jeden Fall ein offenbarungspflichtiger Schaden.

Die gute Nachricht ist: Bei fachgerechter Reparatur wird keine technische Wertminderung eintreten. Am besten in der Markenwerkstatt beauftragen, die wissen dann auch was zum Beispiel mit dem Frontradar zu tun ist.

Mit ein paar in der Markenwerkstatt getauschten Schraubteilen wird sich dann auch die merkantile Wertminderung in Grenzen halten, zumal bei einer vorgesehenen Haltedauer von 5-6 Jahren.

10% sind sicher für jetzt erstmal ein grober Schätzwert. Allerdings von den Reparaturkosten, nicht vom Fahrzeugwert ;)

Den genauen Wert schreibt der Sachverständige in sein Gutachten.

Zitat:

@HeissWieKalt schrieb am 3. April 2024 um 12:21:32 Uhr:

Hallo zusammen.

Was Anfangs nur nach nem Riss im Kühlergrill aussah stellte sich beim Gutachter heraus, dass die komplette Frontschürze getauscht werden muss da auch hinter dem Nummernschild sich Risse gebildet haben durch den Aufprall + ein kleiner Lackschaden.

Meine Frage: gilt der Wagen jetzt als Unfallwagen? Wie wird da die Wertminderung berechnet? Wenn ich den Wagen in 5/6 Jahren eintauschen möchte, sind das ja vermutlich direkt mal 10% mindestens an Wertverlust.

Danke für die Antworten.

Hinter der Frontschürze = Stoßstange sind mehrere Elemente aus Stahlblech eingebaut die dazu dienen die Aufprallenergie so zu reduzieren das die Insassen bei einem Unfall möglichst nicht verletzt werden.

Wenn die Frontschürze und die Elemente so ersetzt werden können das anschließen keine weiteren Schäden zu erkennen sind, würde ich nicht von einem Unfall ausgehen der eine Wertminderung rechtfertigt.

MfG kheinz

Themenstarteram 3. April 2024 um 11:30

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. April 2024 um 12:38:35 Uhr:

Was sagt denn der Gutachter zur Wertminderung - das ist idR der erste Ansprechpartner.

War doch hoffentlich ein eigener Gutachter?

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. April 2024 um 12:38:46 Uhr:

Das ist auf jeden Fall ein offenbarungspflichtiger Schaden.

Die gute Nachricht ist: Bei fachgerechter Reparatur wird keine technische Wertminderung eintreten. Am besten in der Markenwerkstatt beauftragen, die wissen dann auch was zum Beispiel mit dem Frontradar zu tun ist.

Mit ein paar in der Markenwerkstatt getauschten Schraubteilen wird sich dann auch die merkantile Wertminderung in Grenzen halten, zumal bei einer vorgesehenen Haltedauer von 5-6 Jahren.

10% sind sicher für jetzt erstmal ein grober Schätzwert. Allerdings von den Reparaturkosten, nicht vom Fahrzeugwert ;)

Den genauen Wert schreibt der Sachverständige in sein Gutachten.

Danke für eure Antworten!

Ich hatte gestern (Unfall ist am Ostersonntag passiert) direkt bei dem Autohaus angerufen wo ich den Wagen auch gekauft habe, dort wurde heute auch das Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen erstellt. Ich habe auch eine Abtretungserklärung unterschrieben da das Autohaus von Haus aus Schadensregulierungen über einen Anwalt regelt.

Ist auch ein Kia Vertragshändler der entsprechend auch nur Kia Originalteile verbaut.

Wie hoch die Wertminderung ausfällt konnte er mir noch nicht genau sagen, das finale Gutachten muss erst noch zu Papier gebracht werden.

Gute Nachricht ist halt, dass ich mit der weiteren Regulierung keinen Stress mehr haben werde. Die Werkstatt ruft mich die Tage an wann ich den Wagen vorbei bringen kann und wann ich ihn dann repariert wieder abholen kann.

Schlechte Nachricht ist, dass der Makel "Unfall" jetzt an meinem Wagen haftet..

Zitat:

@HeissWieKalt schrieb am 03. Apr. 2024 um 13:30:08 Uhr:

Schlechte Nachricht ist, dass der Makel "Unfall" jetzt an meinem Wagen haftet..

Das ist halt die Kröte die du schlucken musst.

Dafür gibt's ja dann aber die Wertminderung.

Bei einem erheblichen Schaden an einem Neuwagen hättest du u.U. sogar Anspruch auf ein neues Fahrzeug.

Gutachten aufheben und dann beim Verkauf zeigen, dann kann man sich auch als Käufer vorstellen was passiert ist und wie der Schaden war.

Sonst denkt man bei frontschaden direkt das der Motor in den Innenraum geschoben wurde.

Muss man sich nach solch einem Treffer bzw. der erfolgten Reparatur eigentlich noch irgendwie darum kümmern das die fachgerechte Reparatur auch in der HIS Datenbank ankommt oder gibt es da von einem Laien unbemerkte Automatismen?

Themenstarteram 3. April 2024 um 13:55

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 3. April 2024 um 15:08:42 Uhr:

Gutachten aufheben und dann beim Verkauf zeigen, dann kann man sich auch als Käufer vorstellen was passiert ist und wie der Schaden war.

Sonst denkt man bei frontschaden direkt das der Motor in den Innenraum geschoben wurde.

Gute Idee, danke. Werde das Gutachten direkt doppelt ablegen damit es auch wirklich nicht abhanden kommt.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 3. April 2024 um 15:13:35 Uhr:

Muss man sich nach solch einem Treffer bzw. der erfolgten Reparatur eigentlich noch irgendwie darum kümmern das die fachgerechte Reparatur auch in der HIS Datenbank ankommt oder gibt es da von einem Laien unbemerkte Automatismen?

Wenn der Schaden konkret abgerechnet wird (also die Versicherung die Reparaturrechnung bekommt und bezahlt) sollte es da keine Probleme geben.

Wenn es tatsächlich durch Teiletauschen beseitigt ist, ohne Karosserie gezogen, gepachtel was auch immer ... sehe ich in 5-6 Jahren den Wertverlust durch den Rempler bei 0% .. das interessiert keinen .... Gebrauchte haben mehr oder weniger alle irgendwo einen Bums kassiert, bei dir war´s gleich zum Anfang ... kann ich verstehen das sich das irgendwie blöd anfühlt ... aber klingt für mich so, als wenn da wegen einem kleinen Riss im Kunststoff? das ganze Teil einfach ersetzt wird ... dann ist das wieder wie neu und orginal ... ordne die Dokumentationen über den schaden und Reparatur ein und wenn ein Käufer in 6 Jahren deshalb einen Abschlag raushandeln will, wünschte ihm noch einen schönen Tag ... mit dem Hinweis er soll zum Glaspalst und sich einen Neuwagen bestellen ..und beten, das der Neuwagen nicht schon im Werk nachlackiert wurde..:D

Hier im Forum ist das heißes Thema mit dem Abschlag wegen Schäden ... einige sehen die tausenden Euros Abschlag ... die ich als Gebrauchtwagenkäufer komischerweise nie finde ... mal abgesehen von echten Totalschäden, die sich 3 überschlagen haben und Plaste/Blechwürfel waren..

Sehe ich auch so, die Wertminderung heute wird wahrscheinlich höher sein als der zusätzlicher Wertverlust in 5-6 Jahren.

Neuwagen?

Da wären folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Zulassungsdauer des beschädigten Fahrzeugs höchstens ein Monat,

Laufleistung des beschädigten Fahrzeugs nicht mehr als 1.000 km, bei besonders schwerwiegenden Schäden nur ausnahmsweise bis zu 3.000 km,

erhebliche Beschädigungen an tragenden oder anderen sicherheitsrelevanten Teilen,

Anschaffung eines fabrikneuen Ersatzfahrzeugs.

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