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Porsche Taycan Leasing unterschrieben - Widerruf möglich?

Porsche Taycan Y1A
Themenstarteram 17. April 2024 um 12:35

Hallo zusammen,

vor einer Woche habe ich einen Leasingvertrag für einen Porsche Taycan unterschrieben. Nun möchte ich den Vertrag aufgrund unvorhergesehener Umstände widerrufen. Leider enthält der Vertrag keine Informationen zum Widerruf, und ich habe auch keine Widerrufsbelehrung vom Händler erhalten.

Im Vertrag steht jedoch, dass ich für zehn Tage an ihn gebunden bin (siehe Anhang). Bedeutet das, dass ich nichts tun kann, bis diese Frist abgelaufen ist?

Ich habe auch noch keine offizielle Bestätigung von der Bank erhalten, dass der Vertrag angenommen wurde. Obwohl die Anfrage in der App genehmigt wurde und der Händler mir mündlich mitgeteilt hat, dass die Bank den Vertrag genehmigt hat, habe ich noch keine schriftliche Bestätigung erhalten.

Den Vertrag habe ich vor Ort im PZ unterschrieben.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?

Bevor ich bei meinem Verkäufer nachfrage, wollte ich von eucj mal wissen, ob jemand schon mal einen ähnlichen Fall hatte.

Danke euch vorab für eure Antworten.

Abschnitt Leasingvertrag
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9 Antworten

google zum Allgemeinen Rücktrittsrecht bei Leasingverträgen:

"Allgemeines Widerrufsrecht beim Leasingvertrag

Widerrufsrecht: Auch beim Leasing läuft die reguläre Widerrufsfrist nach 14 Tagen ab. Ganz allgemein besteht bei Verträgen zur Autofinanzierung – ob nun im Rahmen eines Leasingsvertrages oder eines Autokredits – die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen."

hier noch ein paar weitere Infos, die hilfreich sein könnten:

https://www.carwow.de/.../zuruecktreten-vor-auslieferung#Widerruf

Aber das gilt doch nur, wenn dieser Online abgeschlossen wurde, oder?

So wie ich den TE verstanden habe, hat er den Leasingvertrag in Präsenz abgeschlossen.

Themenstarteram 17. April 2024 um 14:02

Zitat:

@SternfahrerJH schrieb am 17. April 2024 um 15:31:53 Uhr:

Aber das gilt doch nur, wenn dieser Online abgeschlossen wurde, oder?

So wie ich den TE verstanden habe, hat er den Leasingvertrag in Präsenz abgeschlossen.

Ja, Vertrag wurde in Präsenz abgeschlossen.

Kurz vorab:

Das ist keine Rechtsberatung

 

Das Bild oben zeigt die Bedingungen zum Kaufvertrag. Mit Antrag (formal Angebot) und die Pflicht sich daran 10 Tage zu halten. In der Zeit kann Porsche annehmen.

 

Das hat aber nichts mit der Finanzierung zu tun

 

Für eine Finanzierung/ein Leasing (vor Ort oder Online) gilt ein Recht zum Widerruf innerhalb von 14 Tagen. Hierüber muss der Leasinggeber den Leasingnehmer (bevorzugt schriftlich) informieren.

Erst mit dem Datum der sog. Belehrung beginnt der Zeitlauf für die Widerrufsfrist.

 

Aber:

Dieses Recht gilt nur für private Verbraucher, wie Angestellte, Hausfrauen und Beamte. Für eine Kapitalgesellschaft, einen Gewerbebetrieb oder einen Freiberufler (Arzt, Anwalt, Steuerberater) gilt das Recht nicht.

 

Meine Meinung. Ohne Gewähr.

 

Themenstarteram 17. April 2024 um 14:18

Zitat:

@mbfanhh schrieb am 17. April 2024 um 16:09:15 Uhr:

Kurz vorab:

Das ist keine Rechtsberatung

Das Bild oben zeigt die Bedingungen zum Kaufvertrag. Mit Antrag (formal Angebot) und die Pflicht sich daran 10 Tage zu halten. In der Zeit kann Porsche annehmen.

Das hat aber nichts mit der Finanzierung zu tun

Für eine Finanzierung/ein Leasing (vor Ort oder Online) gilt ein Recht zum Widerruf innerhalb von 14 Tagen. Hierüber muss der Leasinggeber den Leasingnehmer (bevorzugt schriftlich) informieren.

Erst mit dem Datum der sog. Belehrung beginnt der Zeitlauf für die Widerrufsfrist.

Aber:

Dieses Recht gilt nur für private Verbraucher, wie Angestellte, Hausfrauen und Beamte. Für eine Kapitalgesellschaft, einen Gewerbebetrieb oder einen Freiberufler (Arzt, Anwalt, Steuerberater) gilt das Recht nicht.

Meine Meinung. Ohne Gewähr.

Bedeutet das, dass die Frist für mich noch gar nicht begonnen hat? In den Unterlagen steht wie gesagt nichts zu Widerruf.

Kaufst Du denn privat?

 

Was steht konkret im Leasingantrag?

 

Im Zweifelsfall

Du willst widerrufen.

Mache es!

 

Porsche/VW Leasing wird im Zweifel deren Rechtsauffassung kundtun.

Falls kein Widerruf möglich ist, gäbe es evtl. die Möglichkeit das Fahrzeug mit den Leasingvertrag in einer Leasingbörse zur Übernahme anzubieten. Könnte jedoch bei einem ganz neuen Fahrzeug schwierig werden.

Setze dich so schnell wie möglich mit dem PZ in Verbindung, (am besten persönlich) und erkläre dein Problem.

Im Normalfall ist Leasing und Bestellung ein Koppelgeschäft.

Finanzgeschäfte haben für Endverbraucher immer eine 14 tägige Widerrufsfrist damit ist auch das daran gekoppelte Geschäft hinfällig.

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