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Probleme mit der online KFZ Zulassung, fehlender Sicherheitscode

Themenstarteram 10. Mai 2024 um 17:16

Moin!

Ich versuche hier ein gekauften Gebrauchtwagen anzumelden und verzweifle langsam am i-KFZ.

Und zwar wird beim Prozess nach dem Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gefragt. Diesen gibt es allerdings erst bei Autos, die nach 2015 zugelassen worden sind. Davor gibt es diesen Sicherheitscode einfach nicht.

Habe schon überall in Internet gesucht, finde ich aber einfach keinen Rat.

Hat jemand vielleicht Erfahrung mit dem gleichen Problem?

Danke!

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11 Antworten

Wenn das Fahrzeug vor 2015 zugelassen wurde und demnach kein Sicherheitscode vorhanden ist, wird dir nichts anderes übrigbleiben, als am Montag zur Zuslassungsstelle zu gehen.

Zitat:

@Arlequin schrieb am 10. Mai 2024 um 19:16:50 Uhr:

Hat jemand vielleicht Erfahrung mit dem gleichen Problem?

Ich verstehe die Frage nicht?

Hast doch alles schon selbst beantwortet.

Dann brauchst wohl eine neue ZUB II

So ist das, wenn sich das Volk in virtuelle Abhängigkeit begibt.

Das Zulassungsproblem wird zukünftig wohl eher zu den kleineren gehören.

Du musst dir vorstellen, die Entwickler der KI, wissen im nächsten Schritt, selber nicht mehr was die KI jetzt grad macht. Bei der Profitgier zählt nur noch das Ergebnis.

Und deeeen Scheiss - lassen sie jetzt aufs stiefmütterliche Volk los.

Wie gesagt. Ein Zulassungsproblem - wird unsere kleinste Sorge sein.

Gruß

Aber :

Ich kann nicht nur jammern.

Ich hab auch die Lösung parat.

Die da lautet :

Stecker raus.

Gruß

Das hilft dem TE auch nicht weiter,bei der Zulassung seines Kfz.

Denn auch den Termin vor Ort, muss man häufig online buchen.

 

Im vorliegenden Fall hätte der TE nur das Erklärvideo bzw die Bedingungen für ikfz lesen müssen.

Für den Halterwechsel sind ikfz fähige Dokumente erforderlich, die man leicht an den Silber glänzenden Rubbelfeldern erkennt.

Fehlt dieses auf der ZB2 ist ein Halterwechsel nicht möglich, da das Dokument durch das freilegen des Sicherheitscodes ungültig gemacht werden muss, und man ein neues zugesendet bekommt.

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 11. Mai 2024 um 08:18:53 Uhr:

Aber :

Ich kann nicht nur jammern.

Ich hab auch die Lösung parat.

Die da lautet :

Stecker raus.

Gruß

Na, bist du auch einer der gängigen Verschwörungstheoretiker??:)

am 11. Mai 2024 um 6:41

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 11. Mai 2024 um 08:18:53 Uhr:

Aber :

Ich kann nicht nur jammern.

Ich hab auch die Lösung parat.

Die da lautet :

Stecker raus.

Gruß

Dann mach das doch mal selbst.;-)

Haha, im Film Terminator, ham sie's auch verpasst den Stecker rechtzeitig zu ziehen... :D

Gruß jaro

Zitat:

@Arlequin schrieb am 10. Mai 2024 um 19:16:50 Uhr:

Moin!

Ich versuche hier ein gekauften Gebrauchtwagen anzumelden und verzweifle langsam am i-KFZ.

Und zwar wird beim Prozess nach dem Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gefragt. Diesen gibt es allerdings erst bei Autos, die nach 2015 zugelassen worden sind. Davor gibt es diesen Sicherheitscode einfach nicht.

Habe schon überall in Internet gesucht, finde ich aber einfach keinen Rat.

Hat jemand vielleicht Erfahrung mit dem gleichen Problem?

Danke!

Ist es nicht so ,das Autos die Vor 2015 das letzte mal angemeldet wurden nicht online zugelassen werden können?

meiner ist von Erstzulassung 1/2012 und ich habe auf dem Fahrzeugschein hinten zur Internetbasierten Zulassung den Alustreifen drauf!

Verstehe nur nicht dax dort drauf steht : Dokument nur inbeschädigt gültig !

Wenn ich es freirubbel dann ist es ja wohl beschädigt?

genau.

Wenn der Sicherheitscode freigelegt wird, gilt das Fahrzeug als abgemeldet (bzw. die ZBI nicht mehr als Nachweis der Anmeldung). Das muss so sein, weil es ja bei der Online-Abmeldung keinen Abmeldestempel gibt.

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