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Reparatur Vorschaden nachweisen

Hallo!

Nehmen wir mal an ein Kfz hat einen Auffahrunfall und ist im Frontbereich beschädigt. Es wird ein Gutachten (Schadensgutachten) eingeholt, in dem die Arbeitsschritte für eine Instandsetzung aufgeführt sind und anhand dieses Gutachtens wird mit der Vollkaskoversicherung (fiktiv) abgerechnet.

Die Reparatur wird anschließend in einer durchaus großen, aber nicht markengebundenen, Karosserie- und Lackierwerkstatt durchgeführt. Ganz offiziell mit Rechnung und Ust. (also nicht Hinterhofwerkstatt oder schwarz oder so). Mit dieser Werkstatt bestehen aber Sonderkonditionen hinsichtlich der abgerechneten Stundensätze. Dies ist auf der Rechnung auch vermerkt. Die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten sind deshalb niedriger, als das was im Schadensgutachten ausgerechnet wurde.

Wenn man jetzt wegen eines neueren Unfalls Gutachten und Rechnung (in denen die jeweiligen Arbeitsschritte identisch sind) vorlegt, beweist das dann trotzdem eine ordnungsgemäße Reparatur, auch wenn man weniger bezahlt hat? Oder gibt es da Probleme, weil es dann heißt, dass das nicht "ordnungsgemäß" gewesen wäre?

Danke!

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25 Antworten

Probleme vermeidet man bei fiktiver Abrechnung dadurch, dass man die ordnungsgemäße Reparatur direkt nach der Reparatur sachverständig bestätigen lässt.

Nehmen wir weiter an, das hilft nicht weiter, weil Gutachten und Rechnung alles sind was der Vorbesitzer vorlegen kann. ;-)

Gibt es den Fall tatsächlich oder nicht?

Ja, den gibt es.

Wenn sich die Schadenbereiche überlappen, ist eine nachträgliche Auftrennung der Schäden oft nicht möglich. Dann gibts auch nichts. Ansonsten viel Glück! Bleibt nur auf die Glaubwürdigkeit des Vorbesitzers und die Glaubhaftigkeit der Aussage des Vorbesitzers zu hoffen. Wenn unterschiedliche Bereiche betroffen sind wird es nicht ganz so eng. Deshalb bei fiktiver Abrechnung immer nach der Reparatur direkt begutachten lassen.

Warum dann "nehmen wir mal an..."?

 

Dann fahr doch mit Gutachten, Rechnung und Fahrzeug erneut zum Gutachter und lass die ordnungsgemäße Instandsetzung begutachten und bestätigen.

Gibts einen Eintrag in der HIS Datenbank?

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 30. April 2024 um 18:43:12 Uhr:

Gibts einen Eintrag in der HIS Datenbank?

Es wurde über die Vollkasko abgerechnet. Ich weiß nicht, was alles in der Datenbank eingetragen wird.

War halt alles beim Vorbesitzer, eine Leasingfirma.

Ich habe jetzt halt das Gutachten, die Reparaturrechnung und einen neuen Schaden.

Zitat:

@Ryji schrieb am 30. April 2024 um 15:13:24 Uhr:

Nehmen wir weiter an, das hilft nicht weiter, weil Gutachten und Rechnung alles sind was der Vorbesitzer vorlegen kann. ;-)

Mir würde sowas reichen :D

Gibt es jetzt ein akutes Problem oder sind die Unterlagen noch nicht bei der Versicherung?

Ein Prozess vor Gericht, aber die Versicherung hat noch nicht begründet warum sie nicht zahlt. Und ich will vorbereitet sein, weil das das einzige ist, was mir einfallen würde.

War jetzt halt verunsichert, weil ich dachte die Leasingfirma hat mit der Rechnung bei der Versicherung abgerechnet, aber sie haben sich mit dem Gutachten 4000 Euro auszahlen lassen und dann mit Sonderkonditionen für 2300 Euro repariert.

Ehrlich, ich verstehe das Problem nicht. Der erste Schaden wurde doch ordnungsgemäß in einer Fachwerkstatt behoben, entsprechend des Gutachtens, mit allen Arbeitsschritten, wenn auch zu einem niedrigeren Stundensatz.

Und Versicherungen brauchen keinen Grund, nicht zu zahlen. Das machen die bereits hobbymäßig, vollkommen unabhängig von den Auswirkungen für den Geschädigten und von Erfolgsaussichten vor Gericht. Die müssen sparen, koste es, was immer es (an Verfahrenskosten) kostet.

"Wer bezahlt die nochmalige Besichtigung und Anfahrt?

P.S. Frage für einen Freund."

Bezahlt alles der Freund, die VK jedenfalls nicht. Übrigens auch im Haftpflichtfall weigern sich (fast) alle Versicherungen, diese Kosten zu tragen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. April 2024 um 20:37:56 Uhr:

Ehrlich, ich verstehe das Problem nicht.

Die Frage war ja eigentlich auch nur, ob Gutachten + Reparaturrechnung ausreichen für den Nachweis, weil ich im Internet gelesen habe halt, dass vor Gericht da sehr hohe Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen Reparatur gestellt werden.

Das mit der Abrechnung durch die Leasingfirma hat mich einfach nur zusätzlich verwirrt.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 30. April 2024 um 18:43:12 Uhr:

Gibts einen Eintrag in der HIS Datenbank?

den sollte / muss es geben, denn nach dem Sprech des TE wurde seitens des Versicherers fiktiv abgerechnet und ausgezahlt. Das hat immer einen sofortigen Eintrag in die HIS-Datenbank zur Folge. Wer hätte diesen gem. den Angaben des TE löschen lassen können? Niemand.

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