ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wildschaden Versicherung lässt sich Zeit

Wildschaden Versicherung lässt sich Zeit

Themenstarteram 2. Juli 2022 um 12:42

Hallo Leute,

 

aktuell weiß ich gerade nicht weiter wie ich jetzt vorgehen soll.

Hatte am 25.04 einen Zusammenstoß, mit 80kmh ein Reh erwischt.

 

Habe am selben Tag das Schadensformular sowie Polizeibericht am selben Tag abgegeben.

Die Versicherung hat mich zur einer Partnerwerkstatt (Ford)

Auto ist übrigens ein Golf 7 GTI, geschickt.

 

Der Schaden wurde dokumentiert und es wurden Fotos an die Versicherung weitergeleitet.

 

Schaden beläuft sich auf 6900€. Den ich mir ausbezahlen möchte.

Ich selbst hab weder Fotos noch den Bericht erhalten. Erst nach dem ich den Meister der Werkstatt gefragt habe wurde es mir mitgeteilt.

 

Laut Versicherung und etlichen Anrufen wurde der KVA jetzt zum zweiten Mal abgelehnt und wird erneut geprüft.

Da der Schaden nicht nachvollziehbar ist.

 

Jetzt habe ich das Auto Teilweise repariert um damit noch zur Arbeit zu fahren.

 

Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

 

Gruß

Ähnliche Themen
67 Antworten

Wenn ich eine RS hätte, würde ich mir einen RA nehmen.

Themenstarteram 2. Juli 2022 um 13:51

Ich habe Rechtsschutz, das Problem ist solange ich keine offizielle Aussage von der Versicherung habe das sie doch nicht zahlen, muss ich die Anwaltskosten selber tragen.

Vielleicht mal schriftlich per Einschreiben und Rückschein eine Frist setzen,

und darin dann auch gleich mit Anwalt "drohen" ?

Die Kollision ist niemals mit 80 km/h erfolgt. Du hast sicherlich noch ziemlich gut abgebremst und den Braten mit irgendwas um die 20 km/h auf den Grill geschubbst. :) Sonst sieht das vorne schlimmer aus (leidvolle Erfahrung).

Die Partnerwerkstatt wird bei den Teilen den VW-Endkundenpreis im Einkauf kalkuliert haben. Da wird vermutlich einen Haube, die komplette Beleuchtung, die Frontstoßstange mit allen Anbauteilen und das Kühlerpaket auf dem Zettel stehen. Daraus machen dann die den Versicherungen gehörenden "Streichdienstleister" an fast allen Positionen ein "nicht nachvollziehbar" und dann geht das zur Partnerwerkstatt so zur Nachbesserung zurück. Der Fehler wird eher bei der Werkstatt liegen, die nur mäßig gerne an Fremdfabrikaten rumfummelt, weil sie nicht alle Spezialwerkzeugsätze zur Verfügung hat. Da bleibt das gerne liegen bis der Kunde fluchend das Auto abholt und irgendwas anders macht.

Die Teilreparatur vor einem Schadengutachten war nicht so besonders schlau. Wegen des zurückgelegten Zeitablaufs würde ich die Versicherung in nachweisbarer Form zur umgehenden Benennung eines Gutachters auffordern und wenn dann nichts passiert, dann zum Anwalt und Gutachter gehen.

Der TE will ja fiktiv abrechnen"Schaden beläuft sich auf 6900€. Den ich mir ausbezahlen möchte.",da ist die fehlende Motivation des AH nachvollziehbar.

Klar, würde jede Werkstatt so machen. Ändert aber nichts daran, dass die Versicherung den Schaden selbst ermitteln muss. Dafür gibts Gutachter. In dem Fall muss die TK aktiv werden und wenn sie das nicht tun, muss eben entsprechend nachgedrückt werden.

Bei meinem Wildschaden hat mich die HUK gleich an den Gutachter vermittelt,der sich bei mir gemeldet hat, 2 Tage später war ich zum Gutachten, weitere 10 Tage später war das Geld auf dem Konto

So läuft es normalerweise ja auch. Eigentlich hätte die Werke den KVA gleich ablehnen und einen Gutachter der TK dazu holen müssen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Juli 2022 um 16:55:45 Uhr:

Klar, würde jede Werkstatt so machen. Ändert aber nichts daran, dass die Versicherung den Schaden selbst ermitteln muss. Dafür gibts Gutachter. In dem Fall muss die TK aktiv werden und wenn sie das nicht tun, muss eben entsprechend nachgedrückt werden.

Die TK ist ja schon aktiv geworden und hat den Kunden, gemäß vertraglicher Vereinbarung mit ihm, ihn eine Partnerwerkstatt geschickt.

Es wird nirgendwo in den AKBs stehen, dass hier ein Gutachter beauftragt werden muss.

Die Höhe des Schadens kann die Partnerwerkstatt ja auch bestimmen und wenn der fiktiv abrechnen möchte, dann wird eh so abgerechnet, als würde er in der (nächst gelegenen) Partnerwerkstatt reparieren lassen.

Die Schadenhöhe liegt deutlich über der "Durchwinkgrenze". Da geht ohne Gutachten garnichts.

Er hat einen Tarif mit Werkstattbindung.

Da gelten andere Regeln.

Aber nicht bei fiktiver Abrechnung.

Ich hab auch Werkstattbindung und hab bei der Schadensmeldung gleich angegeben fiktiv abrechnen zu wollen.

Der nächste Kontakt kam vom Gutachter bei mir.

Dann klär uns mal auf C. :)

Themenstarteram 2. Juli 2022 um 17:53

Also ich habe leider im ausgefüllten Schadenformular 80kmh angegeben. War auf einer Landstraße unterwegs und bin natürlich voll in die Eisen. Ob ich das Reh mit 80kmh erwischt habe weiß ich nicht zu 100 Prozent. Nicht das die sich jetzt da aufhängen.

Auch stand das Auto 2 Wochen In der Partnerwerkstatt und nach einem Telefonat mit der Versicherung dürfte ich das Auto abholen. Von mir aus sollen sie den Preis drücken, da ich das Fahrzeug dringend Brauch und es endlich fertig reparieren möchte.

Habe bis jetzt nur eine andere weniger kaputte Stoßstange und einen Reparatursatz für den Scheinwerfer eingebaut damit bei der Fahrt nichts wegfliegt.

Die kaputten Teile sind noch teilweise vorhanden, und die Bilder existieren ja hoffe ich mal noch da es geprüft wird.

Ein Gutachter wurde ja anscheinend nicht eingeschaltet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wildschaden Versicherung lässt sich Zeit