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Zeuge bei Unfall - Versicherung des Verursachers verlangt Aussage

Themenstarteram 8. April 2024 um 11:13

Hallo zusammen,

bin gerade etwas stutzig, bin im Februar Zeuge eines Bechschadens geworden. Die Versicherung des Verursachers hat mir jetzt eine E-Mail geschrieben und fordert mich zu einer Aussage auf, bzw. fragt ob ich ausschließen kann, dass das geschädigte Fahrzeug zurückgerollt oder zurückgesetzt hat.

Meine Zeugenaussage ist polizeilich dokumentiert. Was ist den von sowas zu halten?

Viele Grüße

Carsten

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14 Antworten

Nix, kannst antworten oder es lassen. Sehe aber da kein Problem eine Schilderung aus deiner Sicht abzugeben.

Steht da wirklich "fordern wir sie auf oder doch eher wir bitten um ihre Aussage" o. ä.??

Themenstarteram 8. April 2024 um 11:53

Zitat:

@KapitaenLueck [url=https://www.motor-talk.de/.../...rs-verlangt-aussage-t7630617.html?...]

Steht da wirklich "fordern wir sie auf oder doch eher wir bitten um ihre Aussage" o. ä.??

Nein, steht so explizit natürlich nicht drin. Nach einleitenden Worten ("Wir haben nur eine Frage zu genanntem Verkehrsunfall") kommt die Frage, Zitat "Können Sie ausschließen, dass ...".

Kannst du vermutlich nicht........

Ich würde mich davor hüten etwas anderes als Tatsachenangaben zu machen.

Also ala "Ich habe gesehen, daß..."

Verweise einfach auf deine Aussage der Polizei gegenüber.

Achtung: Die Frage "Können Sie ausschließen ..." ist (fast) schon eine Aufforderung zur Spekulation und eigentlich dazu geeignet, dass die Verursacher-Seite später vorträgt: "Selbst der Zeuge konnte nicht ausschließen, dass der/die Geschädigte nicht zurückgefahren ist."

Man kann antworten, wenn man will: "Ich habe nicht wahrgenommen, dass der Geschädigte rückwärts gefahren ist und DAS wäre mir vermutlich aufgefallen!"

Dieses Behauptung "Ist rückwärts gefahren" ist eine auch Richter sehr langweilende Schutzbehauptung, die sie täglich gefühlt 10 x bei Auffahrunfällen hören/lesen.

Sei nicht zu geschockt, falls Du irgendwann per gelbem Brief als Zeuge zu einer Verhandlung geladen wirst.

Hoffentlich weißt Du noch ganz genau, was Du damals der Polizei diktiert hast. Falls nicht - hilft nur der strikte Verweis auf "kann mich nicht mehr 100%ig erinnern" .

Ich würde der Versicherung auch nur mitteilen, dass sie sich auf die Aussage bei der Polizei beziehen sollen und keine weiteren Angaben machen.

Die Versicherung schreibt wahrscheinlich die Zeugen an, um sich die Wartezeit auf die polizeiliche Ermittlungsakte zu sparen.

Ich würde eine sachliche Schilderung der Wahrnehmungen abgeben.

Alternativ kann man eine Kopie der Aussage der Polizei mitschicken, falls diese schon abgegeben wurde.

Themenstarteram 8. April 2024 um 18:36

Na, ich denke, dass die schon Akteneinsicht hatten. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, wie die an meine Telefonnummer und E-Mailadresse gekommen sein sollen.

Ich würde das einfach ignorieren.

Ich würde es schon allein deshalb ignorieren, da sonst die Möglichkeit bestünde, dass die Aussagen auch nur minimal abweichen. Daher der Verweis auf die polizeiliche Aussage.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 8. April 2024 um 14:50:22 Uhr:

Sei nicht zu geschockt, falls Du irgendwann per gelbem Brief als Zeuge zu einer Verhandlung geladen wirst.

Hoffentlich weißt Du noch ganz genau, was Du damals der Polizei diktiert hast. Falls nicht - hilft nur der strikte Verweis auf "kann mich nicht mehr 100%ig erinnern" .

Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der TE ist nicht Angeklagter oder irgendwas anderes. Das Gericht bzw. der Richter hat null Interesse im Normalfall an einer solchen Stelle einen neutralen Zeugen auseinander zu nehmen.

Wer da ganz natürlich und ehrlich berichtet, hat genau gar nichts zu befürchten, denn die Konsequenz von widersprüchlichen, eigenartigen oder wie auch immer komisch gearteten Zeugenaussagen ist nicht, dass der Zeuge was zu befürchten hat. Die Aussage wird nur eben nicht oder nur schwach gewichtet. Falschaussage (also Vorsatz) ist das einzige was man wirklich falsch machen kann.

P.S.: Ich würde hier nicht die Versicherung nochmal extra bedienen und wenn man nur mit "siehe Aussage gegenüber der Polizei". Was Akteneinsicht ist, das wissen die bei der Versicherung.

Hast du bei der Polizei eine Aussage gemacht und diese, deine Aussage auch unterschrieben. Es ist aber auch nicht unüblich, dass die Angaben des Zeugen vor Ort gehört wurden und später von der Polizei die Angaben vom Hören-sagen im Vorgang aufgenommen werden.

 

Das ist dann schon ein großer, rechtlicher Unterschied zu einer Zeugenvernehmung oder -anhörung.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 8. April 2024 um 14:50:22 Uhr:

Hoffentlich weißt Du noch ganz genau, was Du damals der Polizei diktiert hast. Falls nicht - hilft nur der strikte Verweis auf "kann mich nicht mehr 100%ig erinnern" .

Umgangssprachlich nennt man solche Erinnerungslücken auch "scholzen" :D

"Scholzen" kenne ich nicht - Google verweist auf unseren Bundeskanzler. Neeeeeeee doch.

Was mich an Aussagen bei der Polizei stört ist - dass man selbst keine Kopie der unterschriebenen Aussagen bekommt.

Selbst erlebt sowohl als Zeuge als auch einmal beim Einreichen einer Strafanzeige - man wird ohne irgendwas mit zu bekommen anschließend weggeschickt. Und logisch wird die "Gegenseite" alles tun, um irgendwelche Schwachstellen zu finden und Aussagen (bzw einen Zeugen) für unglaubwürdig zu erklären. Noch gefährlicher die Lage eines Zeugen, der sich nicht mehr wirklich an jedes winzige Detail erinnert und dem dann dann plötzlich Falschaussage anlastet (dh er sich selbst vor einer Strafanzeige fürchten muss - Geldstrafe wegen Falschaussage ...).

Ich bin da gebranntes Kind und werde mich nie wieder als Zeuge zur Verfügung stellen - bei allem Mitleid für Geschädigte.

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