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zGM 1000 Kg Anhänger ziehen?

Themenstarteram 3. Mai 2024 um 18:45

Darf ich mit einen Führerschein der Klasse B einen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 1000 Kg ziehen solange Ich unter 3,5t Gesamtmasse (Auto + Anhänger) bleibe?

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14 Antworten

Ja, darfst du.

Es kommt für den Führerschein nur auf die zulässigen Gesamtmassen an.

Wenn also die zulässige Gesamtmasse des Autos nicht mehr als 2.500 kg beträgt ist alles gut.

Wenn nur die tatsächliche Gesamtmasse des Zuges nicht mehr als 3.500 kg beträgt reicht das nicht aus.

Themenstarteram 3. Mai 2024 um 19:59

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Mein Auto hat eine zGM von 1895 kg + die 1000 zGM vom Hänger sind 2895 kg also alles im grünen Bereich?

Alles im grünen Bereich, wenn das Auto nach Papieren eine Anhängelast von 1000kg oder mehr hat.

Ja, immer noch.

Fahrerlaubnistechnisch ja.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Mai 2024 um 22:01:27 Uhr:

Alles im grünen Bereich, wenn das Auto nach Papieren eine Anhängelast von 1000kg oder mehr hat.

Ausgerechnet das spielt für den Führerschein eigentlich keine Rolle...

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Mai 2024 um 22:01:27 Uhr:

Alles im grünen Bereich, wenn das Auto nach Papieren eine Anhängelast von 1000kg oder mehr hat.

Nö. Mal abgesehen davon, dass das nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun hat, darf er den Anhänger mit 1000 kg zGM auch anhängen, wenn das Fahrzeug z.B. nur 800 kg Anhängelast hat. Er darf dann den Anhänger eben nicht voll beladen.

Das stimmt, da zählt das tatsächliche Gewicht. Das hätte ich dazu schreiben sollen.

Für den Führerschein spielt es keine Rolle, erlaubt wäre es trotzdem nicht, wenn er mit der tatsächlichen Anhängelast die zul. Anhängelast des Fahrzeugs überschreitet.

Themenstarteram 3. Mai 2024 um 20:10

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Gebremst bin ich bei 1600kg

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Mai 2024 um 22:06:32 Uhr:

Das stimmt, da zählt das tatsächliche Gewicht. Das hätte ich dazu schreiben sollen.

Für den Führerschein spielt es keine Rolle, erlaubt wäre es trotzdem nicht, wenn er mit der tatsächlichen Anhängelast die zul. Anhängelast des Fahrzeugs überschreitet.

Das war früher mal (vor 2013?!), ist jetzt zum Glück egal!

Nein, du verwechselst da was. Früher war eine der Beschränkungen der Klasse B, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein durfte als die Leermasse des Zugfahrzeugs.

Dass aber die zulässige Anhängelast nicht überschritten werden darf, ist natürlich immer noch so. Das ist eine technische und keine fahrerlaubnisrechtliche Beschränkung.

Ich meinte natürlich, die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden. Das soll er im Auge behalten.

ups, stimmt, logisch.

Da wollte ich wohl was anderes gelesen haben...

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