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"Bei Rot hier halten" muss auch der vor der Ampel nach rechts Abbiegende an der Haltlinie anhalten?

Themenstarteram 24. August 2022 um 11:19

Hallo Foristen und Foristinnen,

in meiner alten Heimat gibt es seit Jahren diese skizzierte Verkehrssituation und ich möchte die Sinnhaftigkeit und die Rechtslage dazu gerne wissen. Egal wen ich frage... niemand ist sich sicher.

Auszug von der HP des ADAC, welcher die Situation perfekt beschreibt, erklärend dazu meine Skizze:

"Bei Rot hier halten" - muss auch der vor der Ampel nach rechts Abbiegende an der Haltlinie anhalten?

Wenn unmittelbar vor einer Ampel von rechts eine Straße einmündet, werden häufig zwei Haltlinien angebracht, die erste vor der Ampel und die zweite vor der Einmündung.

Wird das Zusatzzeichen "bei Rot hier halten" an der zweiten Haltelinie aufgestellt, liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn die zweite Haltelinie bei Rotlicht überfahren wird. Auch das Rechtsabbiegen ist nicht erlaubt.

Gibt es keine Haltelinie so ist das Zusatzzeichen als bloße Empfehlung zu sehen und bei einem Vorbeifahren droht kein Bußgeld. Bei einem Unfall muss jedoch mit einer Mithaftung gerechnet werden.

Quelle: https://www.adac.de/.../

Wenn das orange Auto in die (nach oben führende) Seitenstraße abbiegen möchte, so muss er / sie warten bis an der Haltelinie 1 die Ampel auf grün ist? Echt??? Spinnen die? Wer legt sowas fest?

ADAC
Verkehrssituation
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69 Antworten

Das erinnert mich etwas an das “Eine Packung Milch, und wenn die Eier haben, bring drei Packungen mit.”

Ich würde als Rechtsabbieger unabhängig von der Ampelfarbe sagen, dass man kein Rot hat, da man ja überhaupt nicht die Kreuzung benutzen will. Also biegt man ohne zu Halten rechts ab.

Ich würde aber den an der Haltelinie Wartenden nicht überholen, wenn ich rechts weg will und er geradeaus.

Ich stelle mir das schwierig vor. Wie soll ich mich als Fahrzeugführer, der von hinten an den Wartenden vorbeifährt um rechts abzubiegen verhalten wenn ich dann diese Haltelinie sehe?

Oder anders gefragt:

Wie kann ich als Vorbeifahrender von Hinten erkennen, dass hier nicht einfach nur ein Schild steht?

Ich kenne das nur so, dass die zweite Haltelinie gestrichelt ist. Dann ist es eine Wartellinie und darf überfahren werden.

am 24. August 2022 um 11:32

In deiner Skizze fehlen die Autos, die von links kommen und auch nach oben in die Seitenstraße abbiegen wollen. Vielleicht soll diesen das Abbiegen ohne Wartezeit ermöglicht werden, damit sie nicht anhalten müssen und einen Rückstau in die Kreuzung verursachen. Klar, wir würden niemals in eine Kreuzung einfahren, die nicht frei ist, aber andere.

Zitat:

@ktown schrieb am 24. August 2022 um 13:27:20 Uhr:

Wie kann ich als Vorbeifahrender von Hinten erkennen, dass hier nicht einfach nur ein Schild steht?

Ein klassischer Fall von "Überholen bei unklarer Verkehrslage". Wartende Autos halten nicht, sie warten (schließlich dürfen sie das ja auch im Halteverbot). Damit ist es auch kein Vorbeifahren, sondern Überholen.

Moin,

wird diese zusätzliche, vor der eigentlichen Haltelinie angebrachte beim rechts abbiegen überfahren, ist es ein Rotlicht Verstoß.

Und damit meine ich das erste Fahrzeug welches abbiegt ohne das vor ihm einer hält.

Wer dann noch so dreist ist und an einem wartenden Fahrzeug links vorbei zieht und rechts abbiegt, der gehört direkt zur MPU geschickt.

 

Hier mal ein Beispiel aus Celle, links mittig ist die 2te Linie vor der Einmündung in die Straße welche von rechts kommt.

Dort steht öfter die Polizei und erklärt Unwissenden gegen Gebühr, was sie falsch gemacht haben.

 

Gruß

Andre

Screenshot_20220824-133524_Maps.jpg

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. August 2022 um 13:33:08 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 24. August 2022 um 13:27:20 Uhr:

Wie kann ich als Vorbeifahrender von Hinten erkennen, dass hier nicht einfach nur ein Schild steht?

Ein klassischer Fall von "Überholen bei unklarer Verkehrslage". Wartende Autos halten nicht, sie warten (schließlich dürfen sie das ja auch im Halteverbot). Damit ist es auch kein Vorbeifahren, sondern Überholen.

und wo steht, dass grundsätzlich Wartende nicht überholt werden dürfen (mal abgesehen von deiner unklaren Verkehrslage?

Definition des OLG Koblenz:

Zitat:

Eine unklare Verkehrslage liegt dann vor, wenn der Überholende nach der konkreten Verkehrssituation (Straßenverhältnisse, nicht klar erkennbares Fahrverhalten anderer) nicht mit einem ungefährlichen Durchführen seines Überholvorgangs rechnen darf

Ob eine Haltelinie eine gefährliche Situation herbeiführt, vage ich zu bezweifeln.

Zitat:

@tchibomann schrieb am 24. August 2022 um 13:41:04 Uhr:

Wer dann noch so dreist ist und an einem wartenden Fahrzeug links vorbei zieht und rechts abbiegt, der gehört direkt zur MPU geschickt.

Kannst du dies mit den entsprechenden §§ der StVO begründen?

Was hat das Beispiel von Tchibomann mit dem des TE zu tun? Beides Kreuzungen, mehr nicht.

Zitat:

@Goify schrieb am 24. August 2022 um 13:45:15 Uhr:

Was hat das Beispiel von Tchibomann mit dem des TE zu tun? Beides Kreuzungen, mehr nicht.

Die Situation, vom TE, hast du ja an Fußgängerampeln, wenn sich ein, zwei, drei Autolängen davor, auf der rechten Seite eine Einmumdung, oder Kreuzung (ohne Ampelsteuerung) befindet.

Ich glaube kaum dass das ein Rotlichrverstoß ist, wenn ich da, trotz roter Ampel, rechts abbiege. Der durch die Ampel gesicherte Bereich, wird ja von mir überhaupt nicht tangiert.

OLG Karlsruhe:

Zitat:

Solange Gegenverkehr nicht erkennbar ist, darf ein Fahrzeugführer zum Passieren haltender Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn wechseln. Ist die Fahrstrecke allerdings nicht ausreichend überschaubar, muss er dort Schrittgeschwindigkeit einhalten und bei Auftauchen von Gegenverkehr (sofern ihm ein rechtzeitiges Räumen der Engstelle nicht möglich ist) sofort anhalten.

Wenn also selbst das OLG dies so sieht, frage ich mich, wieso ich gleich zur MPU soll.

@tchibomann

Auf deinem Bild befindet sich neben der Haltelinie ein Sperrbereich. Somit eine vollkommen andere Situation.

Zitat:

@ktown schrieb am 24. August 2022 um 13:54:46 Uhr:

OLG Karlsruhe:

Zitat:

@ktown schrieb am 24. August 2022 um 13:54:46 Uhr:

Zitat:

Solange Gegenverkehr nicht erkennbar ist, darf ein Fahrzeugführer zum Passieren haltender Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn wechseln. Ist die Fahrstrecke allerdings nicht ausreichend überschaubar, muss er dort Schrittgeschwindigkeit einhalten und bei Auftauchen von Gegenverkehr (sofern ihm ein rechtzeitiges Räumen der Engstelle nicht möglich ist) sofort anhalten.

Wenn also selbst das OLG dies so sieht, frage ich mich, wieso ich gleich zur MPU soll.

Du kennst den Unterschied zwischel Halten und Warten nicht. Warten ist ein verkehrsbedingter Stop, Halten ist kein verkehrsbedingter Stop.

Bei Ersterem darfst du, wenn nur eine Spur pro Fahrtrichtung zur Verfügung steht, nicht links an den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren. Es sind ja nicht umsonst solche Wartezonen, hauprsächlich an Kreuzungen, mit durchgezogenen Linien markiert.

Eine Haltelinie mit Schild "bei rot hier halten" ist gleichzusetzen mit der roten Ampel. Ich habe so eine ähnliche Situation hier 3 Dörfer weiter. Wenn die andere Ampel grün hat, biegen die rechtsabbieger oft gleich wieder links ab. Damit das ungehindert geht, wartest du an der Haltelinie bei dem Schild "bei rot hier halten".

So kann ich den Sinn verstehen.

Die Haltelinie ist der ausschlaggebende Punkt bei dieser Regelung.

Gruß Jörg.

Ähm, welche andere Ampel?

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 24. August 2022 um 14:19:39 Uhr:

Ähm, welche andere Ampel?

Ok, für dich:

Weiß nicht obs bei Keksemann so ist, bei uns ist das eine Ampelkreuzung. Heißt, wenn die beiden wie in Keksemanns Bild bei rot warten, hat der andere Teil der Kreuzung grün. Die dann bei grün dort rechts abbiegenden, wollen oftmals dann gleich wieder links, im Bild die Lücke zwischen den beiden dargestellten PKW.

Ich hoffe, so ist es etwas verständlicher.

Gruß Jörg.

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