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2x +26kmh und von der "Bewährung" nix gewusst

Themenstarteram 11. Mai 2014 um 1:06

Es gilt ja wenn man innerhalb von einem Jahr 2x mit mehr als 25kmh erwischt wird das man dann wegen Beharrlichkeit auch 1 Monat aussetzen muß auch wenn die einzelnen Verstöße alleine kein Fahrverbot auslösen würden.

Wird man gelasert/gefilmt und rausgezogen weiß man ja sofort Bescheid. Wird man geblitzt (und merkt es auch!) kann man sich da ja auch drauf einstellen. Nun gibt es ja auch diese neueren Blitzer welche nicht mehr sichtbar Blitzen bzw. auch bei den alten Starenkästen könnte man den Blitz ja evtl. nicht mitbekommen.

Worauf ich hinauswill: Naturgemäß vergeht ja zwischen der Tat und dem Bußgeldbescheid einige Zeit, letztesmal waren es etwa 3 Wochen. War in dem Fall für meine Frage unrelevant weil 1) ich den Blitz mitbekommen habe und 2) es "nur" +16 kmh gewesen sind.

Was ist wenn es jetzt mal blöd kommt und man zwischen der ersten +25 Überschreitung (Messung nicht mitbekommen) und der Zustellung des Bußgeldbescheids erneut +25 zu schnell unterwegs war? Ab wann gilt das eine Jahr "Bewährung" genau? Ab dem Tat-Tag oder ab der Zustellung des Bußgeldbescheids?

Beste Antwort im Thema

Es ist keine Umgehung, es liegt am System.

BKatV:

Zitat:

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html

 

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am 11. Mai 2014 um 2:24

Du stellst dich also drauf ein, dass du langsamer fahren solltest, nachdem du bereits einmal mit 30 zu viel laut Tacho geblitzt wurdest. Und hast du den Blitz nicht gesehen, fährst du weiterhin 30 nach Tacho zu schnell? Interessant...

Ich würde sagen: Fährst du z. B. heute mit 80 durch den Petueltunnel und morgen nochmal, wird der Führerschein wohl erstmal weg sein.

Was du im Übrigen meinst sind Tatag des 2. und Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides.

Infos dazu gibt es hier:

http://www.motor-talk.de/.../...p-punkteabbauseminar-t4929943.html?...

Ob du da was mitbekommen hast oder der erste Bußgeldbescheid schon zugestellt wurde, dürfte irrelevant sein. Du meinst wohl, wenn der 1. Verstoß erst rechtskräftig wird, wenn du den 2. schon begangen hast, wäre das eine Umgehung des Systems? Ich denke nicht...

Es ist keine Umgehung, es liegt am System.

BKatV:

Zitat:

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html

 

Zitat:

Original geschrieben von Wumper

wegen Beharrlichkeit auch 1 Monat aussetzen muß

Nur am Rande: Du wirst nicht wegen Beharrlichkeit zu Fuss gehen müssen. Beharrlichkeit wäre ja ein eher positiver Aspekt.

In deinem Fall würden dich die Ämter aber als unbelehrbar einordnen. Denn Bussgelder sollen einen auch ,,erziehen.., Wenn man aber in einem Jahr gleich zwei schwere Verstösse begeht, ist der Erziehungseffekt wohl verpufft. Aus welchen Gründen auch immer.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Nur am Rande: Du wirst nicht wegen Beharrlichkeit zu Fuss gehen müssen.

Man wird und zwar nur wegen der Beharrlichkeit:

Zitat:

§4 Abs. 2 Bußgeldkatalog

Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ...

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Man wird und zwar nur wegen der Beharrlichkeit:

Eigentlich wegen mehrmaliger, erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres:-))

Ich halte die Formulierung trotzdem für ungeeignet. Was mir allerdings im Fall des Falles auch nix bringt.

am 11. Mai 2014 um 7:11

Hierzu wäre ein Kommentar zum Gesetz sehr wichtig! Ist "Beharrlichkeit" ein rechtsdefinierter Begriff oder nicht.....hat der TE beharrlich eine weitere Pflicht eines Fahrzeugführers verletzt....:confused:

 

Und nur darauf kommt es an.....:cool:

 

 

am 11. Mai 2014 um 7:18

Und ich schreibe hier beharrlich immer das ihr euch an die zulässigen Geschwindigkeiten halten solltet, dann gibts auch keinen Grund so einen Tread zu eröffnen

In der Regel eben bei "2x 26 km/h innerhalb eines Jahres".

Daher wird das auch normalerweise so genutzt. Steht ja so drin. ;)

 

Was sonst noch beharrlich ist und ein Fahrverbot - oder etwas anderes - oder auch nicht - verdient:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/FVBeharrlichkeit.php

 

Das ist dann aber auch nicht an das "1 Jahr" gebunden.

Und auch nicht an die "mehr als 25 km/h".

Und auch nicht an Geschwindigkeitsverstöße.

 

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Man wird und zwar nur wegen der Beharrlichkeit:

Eigentlich wegen mehrmaliger, ...

Eigentlich :confused:

Vielleicht hilft ein Blick in den Duden weiter, was "beharrlich" als Verhaltenseigenschaft bedeutet und ob beharrlich eine Aussageeigenschaft zu richtig oder falsch hat.

Ich habe ja nicht gesagt, dass der Begriff falsch ist, ich halte ihn nur für ungeeignet.

Weil dem Begriff Beharrlichkeit eher was Positives mitschwingt.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Weil dem Begriff Beharrlichkeit eher was Positives mitschwingt.

Da schwingt nichts.

"Beharrlichkeit" drückt lediglich aus, daß sich ein (gegebener) Zustand nicht ändert. Der Begriff enthält keinerlei Wertung.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

"Beharrlichkeit" drückt lediglich aus, daß sich ein (gegebener) Zustand nicht ändert. Der Begriff enthält keinerlei Wertung.

Beim Lesen fällt schon auf, dass das Wort auf den ersten Blick keine Wertung an sich enthält, die sich aber doch in zwei Richtungen entfalten kann: a) Eine Sache im positiven Sinne beharrlich verfolgen, um sie zu einem guten Ende zu bringen.  b) Im vorliegenden Fall aber negativ belegt, weil der Handelnde beharrlich gegen bestehende Rechtsnormen verstoßen hat.

Pflaumenkuchen ist beharrlich.

 

Ist das jetzt positiv oder negativ oder neutral?

Ich würde eher zum positiven tendieren. ;)

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