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79(C1E>12000kg,L<3) wie schwer darf die Zugmaschine sein?
Hallo,
wie oben im Titel beschrieben frage ich nach dem zulässigen Gewicht, welches ich mit dem genannten Führerschein noch fahren darf. Mit geht es hauptsächlich nur um den eigentlichen LKW ohne Hänger. Darf der 10 to haben?
Ach ja, muß ich eigentlich auch son Lehrgang für Ladungssicherung nachweisen (selbstfahrende Arbeitsmaschine)?
Vielen Dank für eure Bemühungen
Gruß J-P
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
(siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ;
die zulässige Gesamtmasse der Kombination (mit Anhänger, oder Ohne) darf 12.000 kg nicht übersteigen;die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Ich sehe das nicht so. Ich kann den von Dir zitierten Text auch nicht in der FeV finden.
C1 berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5t.
C1E zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse C1 mit einem Anhänger, der schwerer ist als 750kg, jedoch muß das Gesamtgespann weniger als 12t wiegen.
Man darf also keinen LKW mit mehr als 7,5t fahren, auch wenn das Gesamtgewicht kleiner als 12t ist. Alle, die den alten Führerschein umgeschrieben haben, erhalten zusätzlich noch eine Erweiterung von C1E (CE mit Einschränkung 79), mit der man schwerere Anhänger fahren darf. Auch hier muß das Zugfahrzeug aber leichter sein, als 7,5t.
Gruß
Achim
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23 Antworten
Die Angabe in deiner Titelleiste bezieht sich auf die alte Klasse 3, die so im neuen Führerschein angegeben wird. Damit sind Gespanne der Klasse C1E gemeint (also MIT Hänger) die die Gesamtmasse für die Klasse C1E überschreiten, also schwerer sind als 12t, aber <=3 Achsen haben.
Es handelt sich hier um das altbekannte Klasse 3 Gespann mit 7.5t Zugfahrzeug und Tandemachsanhänger
Zu Deiner Frage: Ein 10t Zugfahrzeug benötigt die Klasse C. Mit C1 oder C1E ist bei 7.5t Schluss!
Was meinst Du jetzt mit dem Lehrgang für Ladungssicherung und dem Hinweis auf eine selbstfahrende Arbeitsmaschine? Das hat irgendwie nicht mehr viel mit der Klasse C/C1 zu tun...
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen meiner Meinung nach eher unter Klasse L, bzw. T (Landmaschinen)
Schreib doch mal, um was genau es sich handelt, also was für ein Fahrzeug und was für einen Anwendungsbereich. Dann kann man Dir sicherlich gezielter antworten.
Gruß
fire-fighter
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ;
die zulässige Gesamtmasse der Kombination (mit Anhänger, oder Ohne) darf 12.000 kg nicht übersteigen;die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung: (wie bei Klasse C1)
grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
Sonstiges: Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
(siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ;
die zulässige Gesamtmasse der Kombination (mit Anhänger, oder Ohne) darf 12.000 kg nicht übersteigen;die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Ich sehe das nicht so. Ich kann den von Dir zitierten Text auch nicht in der FeV finden.
C1 berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5t.
C1E zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse C1 mit einem Anhänger, der schwerer ist als 750kg, jedoch muß das Gesamtgespann weniger als 12t wiegen.
Man darf also keinen LKW mit mehr als 7,5t fahren, auch wenn das Gesamtgewicht kleiner als 12t ist. Alle, die den alten Führerschein umgeschrieben haben, erhalten zusätzlich noch eine Erweiterung von C1E (CE mit Einschränkung 79), mit der man schwerere Anhänger fahren darf. Auch hier muß das Zugfahrzeug aber leichter sein, als 7,5t.
Gruß
Achim
Du vergisst noch das man max. 3 Achsen haben darf.
Im Prinzip sind das die alten 3 Achs Sattelzüge. Mit einer 7,49 Sattelzugmaschiene und einem Einachsauflieger. Das Gesamtgewicht darf dabei 12000kg übersteigen, aber man darf eben nicht mehr als 3 Achsen haben.
Zitat:
Was meinst Du jetzt mit dem Lehrgang für Ladungssicherung und dem Hinweis auf eine selbstfahrende Arbeitsmaschine? Das hat irgendwie nicht mehr viel mit der Klasse C/C1 zu tun...
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen meiner Meinung nach eher unter Klasse L, bzw. T (Landmaschinen)
Schreib doch mal, um was genau es sich handelt, also was für ein Fahrzeug und was für einen Anwendungsbereich. Dann kann man Dir sicherlich gezielter antworten.
Gruß
fire-fighter
Es handelt sich um einen älteren MAN 10t zur Kanalinstandsetzung.Eine eingebaute TV Untersuchungsanlage und mehrere Maschinen zur Reparatur von Abwasserleitungen sind eingebaut. Eingetragen im Fahrzeugschein als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine mit grünem Kennzeichen"
Vielen Dank vorab für alle schon gegebenen Beiträge. Das lauft ja echt Klasse hier
OK, nun sehe ich klarer. Also, für das Geschoss brauchst Du den Klasse C.
Der C1 endet bei 7.5t
Klasse T kommt ebenfalls nicht zum Zuge. Ich war im ersten Moment von so etwas wie Rübenroder etc. ausgegangen.
das ist scheiß egal ob da bei C1E steht dass das Gespann nicht mehr wie 12 Tonnen (oder mit 79 über 12Tonnen) haben darf
Wichtig ist das C1 davor was die Einschränkung für das Zugfahrzeug festlegt. Also nichts mit Solo 10 Tonnen - nein - nada- never
Ansonsten brauchst du für den gewerblichen Verkehr die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Klasse C1: Mittelschwere Lkw
Diese Klasse erlaubt es, Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t zu fahren. In der Praxis wird sie meist nur als Vorstufe für die Klasse C1E benötigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung:
* grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
* nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
* Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
CE79 sagt das das C1E gespannt mehr wie 12000kg Gesamtzuggewicht aber nicht mehr als 3 Achsen haben darf.
C1E endet bei 12000kg Gesamtzuggewicht, und da E nur für Anhänger/Auflieger gilt zählt für das Zugfahrzeug C1 also max. 7,5 Tonnen.
mit CE79 wird die alte Führerscheinklasse abgedeckt die nicht unter C1E oder CE fällt, da man aber niemand benachteiligen oder einen vorteil verschaffen wollte gibt es den Eintrag 79 (C1E>12000kg,L<3) unter CE
eben und damit darf man dann 18,75 Tonnen Züge fahren bei 7,5 Tonnen Zugfahrzeug und 1,5 Faches Gewicht der Zugmaschine (11,25Tonnen) für den Anhänger bei durchgehender Bremsanlage
Ich danke allen für ihre Antworten. Ich weiß Bescheid, ich darf das Ding nicht fahren.
Gruß von der Küste
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
OK, nun sehe ich klarer. Also, für das Geschoss brauchst Du den Klasse C.
Der C1 endet bei 7.5t
Klasse T kommt ebenfalls nicht zum Zuge. Ich war im ersten Moment von so etwas wie Rübenroder etc. ausgegangen.
der C1e 79 endet bei 7,49 Tonnen !!!!!! Nicht 7,5 Tonnen das sind Äpfel und Birnen
C1 heist "nicht mehr als 7.500 kg" und da CE79 aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger besteht zählen auch hier die 7.500kg. Denn auch die alte Klasse 3 ging bis 7.500 kg
Also nichts mit 7.490kg
Was ich aber oben falsch Geschrieben habe, das ganze zählt wohl bei Sattelzugmaschienen nicht. Es betrift wohl rein Hängerzüge.
www.tuev-sued.de/uploads/images/1245336696671794770224/1_3_23.pdf
Ich möchte den Thread nochmals aufwärmen.
Ich habe die Fahrerlaubnis der Klasse C und der Eintrag steht bei mir unter Klasse CE.
Hat das irgendwelche Vorteile (darf ich als Gespanne fahren (Anhänger > 750kG, Zugmaschine über 7,5t)?
@superkolbi
... du hast die CE im FS und fragst was du damit fahren darfst ...
*räusper*
Naja, hier stehts jedenfalls: