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abgeschleppt obwohl keine Schilder

Themenstarteram 15. April 2024 um 9:38

Hallo, darf ich abgeschleppt werden obwohl da kein einziges Schild steht?

Ich muss 330€ bezahlen. Das Schild sind die sogar gerade dabei aufzubauen. Ich habe aber ein Video gemacht an dem Tag wo ich mein Auto geparkt habe. Es ist nirgends zu sehen dass es ein privat Parkplatz oder sonstiges ist.

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit dass man es abschleppen darf.

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200 Antworten

Wenn dein Auto abgeschleppt worden ist, dann war das Abschleppen doch offenbar möglich.

Das lässt sich ohne weitere Informationen wo du geparkt hast nicht sicher sagen.

Wenn es ein privates Grundstück ist hast du da nix zu suchen mit deinem Auto ob da nun Schilder stehen oder nicht.

Man könnte es auch so sagen, gerade weil da keine Schilder sind die das parken erlauben darfst du des eben nicht.

Ein paar Bilder der Örtlichkeit ( Google Street View ?) wären aber hilfreich.

Themenstarteram 15. April 2024 um 10:17

Das sieht wirklich aus wie eine öffentliche Straße. Sonst hätte ich da nicht geparkt da war kein einziges Schild. Als ich zu meinem Auto wollte wurde gerade diese Stange aufgebaut aber immer noch ohne Schild und das habe ich auch alles aufgenommen !

Muss ein privat Parkplatz gekennzeichnet sein oder nicht ?

Asset.PNG.jpg
Asset.PNG.jpg

Der muss nicht gekennzeichnet sein. Ob es privates Gelände ist, das erfährst du beim Blick in die Katasterblätter zu dieser Anschrift. So sieht es erstmal völlig ungewöhnlich aus. Wenn du seit 5 Tagen dort gestanden hast, dann war das Abschleppen allerdings nicht mehr nötig. Den Abschleppdienst hätte ich deshalb nicht bezahlt sondern Strafanzeige wegen Unterschlagung/Nötigung/Erpressung erstattet, sofern die Herausgabe verweigert worden wäre.

Was denn nun? Erst heißt es, dass das Abschleppen wohl möglich war. Als Begründung wird festgestellt, dass abgeschleppt worden ist, was ja eher nicht ernst gemeint gewesen sein kann.

Und nun heißt es plötzlich, dass man gleich die Kavallerie hätte rufen sollen. Wer soll denn nun aus solchen Widersprüchen einen Nutzen ziehen?

Die Frage ist, ob ein Privatparkplatz gekennzeichnet werden muss. Eine kurze Recherche hat ergeben, dass er nicht gekennzeichnet werden muss, aber der Inhaber nur dann Rechte gegen andere ableiten kann, wenn der Parkplatz gekennzeichnet ist. Daher dürfte das Abschleppen wohl nicht statthaft gewesen sein. Wenn bei mir jemand auf meinem persönlichen Parkplatz mehrere Tage stünde, würde ich ihm erst einmal einen Zettel am Auto hinterlassen und ihn höflich bitten, sein Auto zu entfernen.

Der TE hat eine Schilderung und Fotos nachgeliefert, was eine differenziertere Antwort ermöglichte. Das ist offensichtlich und sollte niemanden überfordern.

Themenstarteram 15. April 2024 um 10:58

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. April 2024 um 12:26:01 Uhr:

Der muss nicht gekennzeichnet sein. Ob es privates Gelände ist, das erfährst du beim Blick in die Katasterblätter zu dieser Anschrift. So sieht es erstmal völlig ungewöhnlich aus. Wenn du seit 5 Tagen dort gestanden hast, dann war das Abschleppen allerdings nicht mehr nötig. Den Abschleppdienst hätte ich deshalb nicht bezahlt sondern Strafanzeige wegen Unterschlagung/Nötigung/Erpressung erstattet, sofern die Herausgabe verweigert worden wäre.

Wer schaut den bitter in das Kataster bevor er irgendwo parkt ?

Themenstarteram 15. April 2024 um 11:00

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. April 2024 um 12:45:09 Uhr:

Was denn nun? Erst heißt es, dass das Abschleppen wohl möglich war. Als Begründung wird festgestellt, dass abgeschleppt worden ist, was ja eher nicht ernst gemeint gewesen sein kann.

Und nun heißt es plötzlich, dass man gleich die Kavallerie hätte rufen sollen. Wer soll denn nun aus solchen Widersprüchen einen Nutzen ziehen?

Die Frage ist, ob ein Privatparkplatz gekennzeichnet werden muss. Eine kurze Recherche hat ergeben, dass er nicht gekennzeichnet werden muss, aber der Inhaber nur dann Rechte gegen andere ableiten kann, wenn der Parkplatz gekennzeichnet ist. Daher dürfte das Abschleppen wohl nicht statthaft gewesen sein. Wenn bei mir jemand auf meinem persönlichen Parkplatz mehrere Tage stünde, würde ich ihm erst einmal einen Zettel am Auto hinterlassen und ihn höflich bitten, sein Auto zu entfernen.

Hätte mich jemand angerufen hätte ich mein fsbrzeug direkt umgepackte aber einfach abschleppen ?!!

Für mich sieht das eindeutig nach privatem Grund aus. Öffentliche Parkplätze werden nicht so gepflastert und wenn, sind die dann beschildert.

Da hat man nicht zu parken, würde ich sagen und selbst so handeln.

 

5 Tage warten ist schon ziemlich nett und geduldig. Ich hätte, wenn jemand auf meinem Parkplatz steht und ich denjenigen nicht erreichen kann vermutlich viel früher gehandelt.

Zitat:

@seya63 schrieb am 15. April 2024 um 12:58:26 Uhr:

 

Wer schaut den bitter in das Kataster bevor er irgendwo parkt ?

Niemand. Deshalb würde ich mir an deiner Stelle das Geld vom Auftraggeber/Abschlepper zurückholen wollen.

Zitat:

@seya63 schrieb am 15. Apr. 2024 um 13:0:32 Uhr:

Hätte mich jemand angerufen hätte ich mein fsbrzeug direkt umgepackte aber einfach abschleppen ?!!

Hattest du eine Telefonnummer im Auto liegen?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. April 2024 um 12:56:28 Uhr:

Der TE hat eine Schilderung und Fotos nachgeliefert, was eine differenziertere Anrwort ermöglichte. Das ist offensichtlich und sollte niemanden überfordern.

Richtig. Bevor man die erste Antwort hätte geben können, hätte man die Sachlage ein wenig hinterfragen müssen. So war die erste Antwort nicht nur ohne Nutzen, sondern auch falsch.

Themenstarteram 15. April 2024 um 11:06

Nein aber sobald man die 110 wählt und danach fragt ob jemand sein Auto entfernen kann ruft die Polizei zu 100000% den Fahrzeughalter an

Hatte selber schon mal 2 Fälle wo ich zugeparkt war und die Polizei den Halter angerufen

Meistens hilft auch der von mir bereits erwähnte Zettel, weil der Fahrer doch meistens täglich an seinem Auto ist.

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