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Achslast hinten und Reifenwahl (Lastindex) für den s212

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 6. August 2013 um 8:46

Ich starte einmal dieses Thema, um die gesammelten Informationen aus anderen Threads hier zusammenzuführen.

Es geht darum, was man offiziell auf dem s212 fahren darf und was man kaufen kann.

Alpha Lyrae hat dazu schon in diesem Thread viel geschrieben, was ich hier einmal zitieren möchte:

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Hallo zusammen,

es ist in der Tat nicht immer leicht, einen Typ 212 mit größeren Rädern auszustatten, vor allem dann nicht, wenn es sich um T-Modelle und/oder Fahrzeuge mit Anhängevorrichtung geht.

Reifen einer bestimmten Dimension können nach ETRTO-Norm höchstens zwei Lastindizes haben, einen für die Standardausführung, den anderen für die verstärkte (XL-)Ausführung.

Reifen mit anderem Lastindex sind Exoten, die nicht der Norm entsprechen. Man findet sie gelegentlich bei Herstellern aus Fernost.

Hier einmal die Belastbarkeiten von den für einen Typ 212 passenden Reifengrößen gemäß der Norm, dabei in Klammern die maximale Achslast:

ReifengrößeLI StdLI XL
225/55 R 1695 (1380 kg)99 (1550 kg)
245/50 R 16 *)97 (1460 kg)---
245/45 R 1795 (1380 kg)99 (1550 kg)
245/40 R 1893 (1300 kg)97 (1460 kg)
245/35 R 1989 (1160 kg)93 (1300 kg)
245/30 R 20 *)86 (1060 kg)90 (1200 kg)

*) keine werkseitig freigegebene Bereifung

Man kann sehen, dass die Tragfähigkeiten der Reifen ab Durchmesser 18 um ca. 6% nachlassen, darüber hinaus noch deutlich stärker. Durchmesser 19 und höher sind daher auf einem 212er nicht mehr besonders sinnvoll. Und schon Durchmesser 18 kann im Einzelfall nicht mehr gut realisierbar sein.

Es wäre wohl schöner gewesen, wenn die Daimler AG für den 212er die Abrollumfänge der Reifengrößen von mindestens einem CLS vorgesehen hätte. Hoffentlich werden dem Nachfolgemodell höhere Reifenvolumen spendiert.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

Für den Fall mit AHK gibt es dann diesen Sonderfall aus einem EU-Papier, dass man den Lastindex um 15% überschreiten darf bei Anhängerbetrieb und 100km/h Maximaler Geschwindigkeit.

+ 15% Toleranz beim Anhängerbetrieb bis 100 km/h

siehe Auszug aus der entsprechenden Europäischen Richtlinie 92/23/EWG

> Punkt 3.7.3

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002

Ich habe den Beitrag gelesen, in dem das angeführt wurde. Es handelte sich dabei aber nur um einen Auszug aus einem Amtsblatt der EU aus dem Jahr 1992. Dies hat keinen Gesetzescharakter, geschweige dass sich daraus eine Übernahme in nationales Recht ableiten ließe.

Nach der diesbezüglich heute vorliegenden Rechtslage suche ich immer noch. Leider habe ich dazu weder im EU-Recht, noch im nationalen Recht eine Bestätigung dafür finden können. Auch meine Anfrage bei der örtlichen TÜV-Prüfstelle diesbezüglich ergab keine gute Antwort. Ich bleibe aber an diesem Thema.

 

Gruß

Alpha Lyrae

[...]

* Das führt dazu, dass man im Anhänger Betrieb eigentlich nur 17 Zoll Felgen nutzen darf.

* 18 Zoll sind nur über die Sonderregelung des EU-Paiers (Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften Nr. L 129/152 §3.7.3 :

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002) möglich, welches aber in der deutschen Rechtsprechung nicht auftaucht. Zur Selbstberuhigung wenigstens: Es ist nur eine Überlastung von 3% und damit im Toleranzbereich des Reifens selbst. Gerade auch bei nur maximal 100 km/h ist es technisch kein Problem.

* 19 Zoll Felgen sind mit AHK nicht möglich!

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich schrieb ja schon, dass mich solche Themen nicht wirklich ruhen lassen.

Ein paar Dinge möchte ich daher dazu noch schreiben, wenn auch teilweise nur vorläufig.

 

Aber vorab eine dringende Bitte an Euch:

Dieser Beitrag von mir ist etwas lang geraten.

Seht daher unbedingt davon ab, ihn in voller Länge zu zitieren!

Es würde die Lesbarkeit dieses Threads sehr verschlechtern.

 

Das "Abschlagsdreieck"

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman

Die Reifen für den Winter haben nun Lastindex 99 sind aber auf 240 beschränkt (V Reifen), was bedeutet dass sie ab 210 km/h Einschränkungen im Lastindex haben, die bei der zugel. Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h ganze 9% betragen. Dann werden aus den 1550 kg plötzlich nur noch 1410 kg, was sogar die Max Traglast die ohne Anhängerbetrieb möglich ist um 50 kg unterschreitet.

In der Tat muss man bei V-, W- und Y-Reifen bei den letzten 30 km/h ihres zulässigen Geschwindigkeitsbereichs eine Reduzierung der Tragfähigkeit berücksichtigen (das ist das so genannte Abschlagsdreick).

ZR(Y)-Reifen lasse ich ich bei 212ern jetzt einmal unberücksichtigt.

(Oder fährt hier jemand eine E-Klasse mit einer bbH von mehr als 300 km/h?)

Je nach Achslast und Höchstgeschwindigkeit kann also schon früher Schluss sein. Bei Winterreifen ist das nicht schlimm, denn bei ihnen muss ja ohnehin meistens ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Wenn darauf ein kleinerer Wert steht als der, der dem Geschwindigkeitssymbol der Reifen entspricht, ist das völlig legal. Welcher Wert im Einzelfall benötigt wird, kann ich bei Bedarf berechnen. Und da keine strengen Vorschriften zur Gestaltung des Aufklebers bestehen, kann man sich selbst einen anfertigen, auch mit Zwischenwerten, die man beim Reifenhändler nicht bekommt. Beispiele dazu im Anhang.

Und sogar ein selbst geschriebenes Post-It wäre in Ordnung. Na gut, schön ist anders...

 

AHK-Stützlast und Auswirkung auf die Achslasten

Bei diesem Thema musste ich aus meiner Erinnerung zurückholen, was ich in meiner Schul- und Studentenzeit gelernt habe. Dieses physikalische Problem entspricht dem eines Balkens (dem Fahrzeugaufbau), der durch zwei Lager gestützt wird (die Achsen) und an einem Ende zusätzlich belastet wird.

Dies habe ich dafür anhand der Abmessungen eines 212er T-Modells in guter Näherung errechnen können:

Stützlast+85 kg
Laständerung Achse 1-26 kg
Laständerung Achse 2+111 kg

Daran kann man die Auswirkung der Hebelgesetze sehen. So ist es auch erklärlich, warum die erhöhte Last auf Achse 2 bei Anhängerbetrieb in der Zulassungsbescheinigung höher ist als die darin genannte maximale Last auf der Anhängerkupplung.

Weiterhin führt die Entlastung von Achse 1 und die zusätzliche Belastung von Achse 2 zu einer Veränderung des Fahrverhaltens in Richtung Übersteuern. Das heißt, dass das Fahrzeug durch die zusätzliche Stützlast in Kurven bei geringeren Geschwindigkeiten die Haftung verliert als im Betrieb ohne Anhänger. Was längst bekannt ist, lässt sich so auch belegen.

 

"LI-Rabatt" bei AHK

Hierzu nur ein Zwischenstand.

Das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 mit derzeit aktuellem Stand 2008-08 fordert für die Reifen des Zugfahrzeugs einen Lastindex, der mindestens der durch Anhängerbetrieb erhöhten Radlast entspricht. Allerdings gilt dieses Merkblatt für nachträgliche Änderungen, nicht für Fahrzeuge im Serien- bzw. Auslieferungszustand.

Das zuvor erwähnte EU-Amtsblatt von 1992 in vollständiger Form konnte ich leider noch nicht finden.

Ich vermag bisher allerdings auch noch nicht verstehen, warum werkseitig Fahrzeuge mit AHK ausgeliefert werden, bei denen die erhöhte Achslast nicht zum Lastindex der Reifen passt.

Aber, wer weiß...

Möglicherweise gab es eine Änderung in den Vorschriften für die EU-Zulassung von Fahrzeugen, die einen geringen Lastindex bei Anhängerbetrieb ermöglicht. Einen dazu passenden Text habe ich in EUR-Lex noch nicht gefunden, was allerdings nichts bedeutet. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass dieser Punkt aus dem erwähnten EU-Amtsblatt darin Eingang gefunden hat. Was allerdings nachzuweisen wäre.

Möglicherweise gibt die Lektüre der EU-Zulassung des Fahrzeugs Aufschlüsse dazu. Dieses Papier dürfte aber wahrscheinlich kaum zu bekommen sein.

Ich denke auch, dass Anfragen bei Verkäufern oder Werkstattmeistern kaum eine gute Antwort ergeben. Bestenfalls kommt sie nach einem Anruf beim CAC Maastricht, und wenn, möglicherweise erst nach mehreren Wochen. Aber immerhin.

Sei's drum, ich suche weiter.

Es ist nicht immer leicht, zu einem Thema wie diesem Rechtssicherheit zu erlangen. Ich bin jedem dankbar, der mit Nachweisen zur Klärung beiträgt und damit möglicherweise die Bedenken von MT-Nutzern ausräumen kann.

 

Und nochmals zur Erinnerung:

Bitte keinesfalls Vollzitate dieses Beitrags, zum Wohl aller MT-Leser!

 

Gruß

Alpha Lyrae

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Themenstarteram 6. August 2013 um 8:46

Perfekt, danke toaresch! damit ist das dann ja sogar offiziell. Das muss ich bisher irgendwie übersehen habe.

Ich schreibe daher meinen (ursprünglich von Alpha Lyrae ) ersten Post hier nochmal in aktualisierter Form auf:

Vielleicht auch in die FAQ aufnehmen?

 

Hier einmal die Belastbarkeiten von den für einen Typ 212 passenden Reifengrößen gemäß der Norm, dabei in Klammern die maximale Hinterachslast:

 

<div class="table-wrapper">

ReifengrößeLI StdLI XL
225/55 R 1695 (1380 kg)99 (1550 kg)
245/50 R 16 *)97 (1460 kg)---
245/45 R 1795 (1380 kg)99 (1550 kg)
245/40 R 1893 (1300 kg)97 (1460 kg)
245/35 R 1989 (1160 kg)93 (1300 kg)
245/30 R 20 *)86 (1060 kg)90 (1200 kg)
ReifengrößeLI XLLI XL mit 15% nach 92/23/EG
225/55 R 1699 (1550 kg)1782 kg
245/45 R 1799 (1550 kg)1782 kg
245/40 R 1897 (1460 kg)1679 kg
245/35 R 1993 (1300 kg)1495 kg

</div>

Mit maximaler Sonderausstattung benötigt man 1560 kg für die Hinterachse, sodass die 18 Zoll mit dieser Sonderregelung erlaubt sind.

Abschließende Frage:

Gibt es E-Klassen die aufgrund geringer Sonderausstattung nur 1490kg Hinterachslast im Anhängerbetrieb aufweisen? - Dann wäre für diese Fahrzeuge wohl auch 19 Zoll Bereifung möglich.

diese rechnerei gilt doch aber nur bei volllast, korrekt.

sprich wenn ich mit 18 zöller ohne anhänger unterwegs bin ist eh alles ok und wenn ich einen anhäger dran habe, überschreite ich den lastindex nur, wenn der anhänger voll beladen (der 212er darf doch 2,1 t ziehen - oder?) ist.

wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich nun mit leerem anhänger und 18 zöller zur kontrolle angehalten werde?

 

Wenn ich mit einem Anhänger sowieso nur max. 100 km/h fahren darf ist das vielleicht kein Problem.

Wie sieht's denn aus, wenn ich mit den 18 Zöllern (LI 97) mit vollem Kofferraum und Fahrradträger mit 85 kg Stützlast mit 130 km/h fahre?

Bei meinem 220er sind das nur 20 kg beim 350 schon einiges mehr.

Themenstarteram 6. August 2013 um 12:24

Ich hab mal gerade in meinen Fahrzeugschein geschaut (E 350 CGI mit original schwenkbarer AHK):

Die Hinterachse hat eine Maximallast von 1380kg angegeben. Wenn man da nun die Stützlast von 85kg draufrechnet landet man in der Summe bei 1455kg und wäre damit ja noch exakt unter der erlaubten Reifenlast!

Jetzt frag ich mich gerade, wo die zusätzlichen 45kg herkommen um die AHK-Last von 1500Kg zu erreichen ?

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Kane

Ich hab mal gerade in meinen Fahrzeugschein geschaut (E 350 CGI mit original schwenkbarer AHK):

Die Hinterachse hat eine Maximallast von 1380kg angegeben. Wenn man da nun die Stützlast von 85kg draufrechnet landet man in der Summe bei 1455kg und wäre damit ja noch exakt unter der erlaubten Reifenlast!

Jetzt frag ich mich gerade, wo die zusätzlichen 45kg herkommen um die AHK-Last von 1500Kg zu erreichen ?

naja, bin da absolut kein fachmann, aber einfach die kg zusammen addieren sollte doch nicht funktionieren.

wie sieht es denn beim bremsvorgang aus.

da drücken doch mehr als 85kg auf den kopf der ahk und damit auf die achse und reifen, oder nicht?

außerdem: wer misst die 85 kg stützlast nach?

was wenn 95 kg drauf drücken?

also ich würde da beim bremsvorgang mit 2 to im rücken keinen reifenschaden an der hinterachse riskieren wollen.....

Das sollte bei mir passen. :D

So habe ich das noch nicht gesehen.

In der Zul. Bescheinigung Teil I steht unter 8.2 "1360".

Weiter unten steht: *7.2/8.2: 1480 b.Anh.Betr*

Damit erhöht sich bei Anhängerbetrieb die Achslast um 120 kg.

Selbst bei meinen Zubehörfelgen habe ich noch 1460 kg wegen LI97 lt. Gutachten.

Der Fahrradträger mit Fahrrädern darf max. 84 oder 85 kg wiegen. Dann komme ich, wenn ich einfach addiere auf 1445 kg.

Ich frage mich auch gerade, wie sich die Achslast um 120 kg erhöhen soll, wenn die max. Stützlast bei 84 oder 85 kg liegt.

 

Themenstarteram 6. August 2013 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von gamby

naja, bin da absolut kein fachmann, aber einfach die kg zusammen addieren sollte doch nicht funktionieren.

wie sieht es denn beim bremsvorgang aus.

da drücken doch mehr als 85kg auf den kopf der ahk und damit auf die achse und reifen, oder nicht?

außerdem: wer misst die 85 kg stützlast nach?

was wenn 95 kg drauf drücken?

also ich würde da beim bremsvorgang mit 2 to im rücken keinen reifenschaden an der hinterachse riskieren wollen.....

Das ist jetzt meine persönliche Meinung, nicht mit irgendwelchen Unterlagen oder Rechnungen gestützt, sondern nur die Überlegungen eines Physikochemiker!

Also, jetzt mal rein physikalisch betrachtet: Die Stützlast ist die Last die sich zusätzlich auf die Achse stützt und damit die Achslast erhöht. die ist mit maximal 85kg angegeben.

Beim Bremsvorgang wird es jetzt komplexer: Dabei geht der Wagen vorne runter, die Achslast vorne steigt, damit erniedrigt sich die hintere Achslast dementsprechend. Wenn nun ein Anhänger zusätzlich drückt, dürfte sich das wohl aufheben.

Schwere Anhänger haben ja auch eine eigenständige Bremse und spielen dann auch wieder keine Rolle.

Bei meinem 350CDI T-Modell, AHK, AMG Paket und dritter Sitzreihe ist die max. Achslast lt. Fahrzeugschein 1460kg, Im Anhängebetrieb 1560kg.

Nun sehe ich das Problem, dass die 1560kg größer sind als die 1550kg des Lastindexes 99 von den Reifen, die mir mein Händler montieren will.

Als Felgen 8.0x17 ET 48 (Platin55) und Michelin Reifen der Größe 245/45 R17 V mit Lastindex 99.

Der Reifenhändler denkt das passt, aber so wirklich glaub ich das noch nicht, da die ursprünglich ausgesuchten 17Zoll Felgen nicht auf die Vorderräder passten, wegen der AMG Bremsanlage und daher im März gleich wieder zurückgegeben wurden...

Themenstarteram 6. August 2013 um 14:07

Wie du aus der Tabelle im ersten Beitrag ersehen kannst, gibt es keine Reifen für den s212 mit einem größeren Lastindex als 99.

Rein Formal ist 1550 nunmal nicht 1560 kg, aber es gibt nichts anderes auf dem deutschen Markt für dieses Fahrzeug!

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Kane

Wie du aus der Tabelle im ersten Beitrag ersehen kannst, gibt es keine Reifen für den s212 mit einem größeren Lastindex als 99.

Rein Formal ist 1550 nunmal nicht 1560 kg, aber es gibt nichts anderes auf dem deutschen Markt für dieses Fahrzeug!

Das ist schon kurios und wäre mir nicht sicher dass diese Argument einen deutschen TÜV Prüfer überzeugen würde. Ich denke, dass es hier noch eine geschwindigkeitsabhängige Regel geben muß, welche die Reifenwahl mit LastIndex 99 im Anhängebetrieb bis 100km/h erlaubt.

Interessanterweise habe ich jetzt in meinem Fahrzeugschein gesehen, dass unter 15.1 und 15.2 die Größen 245/40 R18 97Y XL bzw. 265/35 R18 97Y XL eingetragen. Hier ist scheint sogar der LASTINDEX 97 bei den Sommerreifen zulässig... ich werde mal schauen was montiert ist.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Kane

Zitat:

Original geschrieben von gamby

naja, bin da absolut kein fachmann, aber einfach die kg zusammen addieren sollte doch nicht funktionieren.

wie sieht es denn beim bremsvorgang aus.

da drücken doch mehr als 85kg auf den kopf der ahk und damit auf die achse und reifen, oder nicht?

außerdem: wer misst die 85 kg stützlast nach?

was wenn 95 kg drauf drücken?

also ich würde da beim bremsvorgang mit 2 to im rücken keinen reifenschaden an der hinterachse riskieren wollen.....

Das ist jetzt meine persönliche Meinung, nicht mit irgendwelchen Unterlagen oder Rechnungen gestützt, sondern nur die Überlegungen eines Physikochemiker!

Also, jetzt mal rein physikalisch betrachtet: Die Stützlast ist die Last die sich zusätzlich auf die Achse stützt und damit die Achslast erhöht. die ist mit maximal 85kg angegeben.

Beim Bremsvorgang wird es jetzt komplexer: Dabei geht der Wagen vorne runter, die Achslast vorne steigt, damit erniedrigt sich die hintere Achslast dementsprechend. Wenn nun ein Anhänger zusätzlich drückt, dürfte sich das wohl aufheben.

Schwere Anhänger haben ja auch eine eigenständige Bremse und spielen dann auch wieder keine Rolle.

wie gesagt, ist nicht mein fachgebiet.

aber rein physikalisch betrachtet bezweifle ich, dass eine gemessene stücklast von 85 kg im ruhenden zustand sich nicht im fahrbetrieb verändert.

unabhängig von beschleunigung und bremsverhalten.

weiterhin bremst der anhänger nicht gleich mit dem pkw und auch nicht so dosiert.

da herschen andere kräfte und ich denke daher kommt der unterschied in der berechnung, denn anscheinend sind in jedem fahrzeugschein (je nach modell) andere achslasten und reifenlasten angegeben und es wurde nicht einfach die stützlast addiert.

Themenstarteram 6. August 2013 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman

 

Interessanterweise habe ich jetzt in meinem Fahrzeugschein gesehen, dass unter 15.1 und 15.2 die Größen 245/40 R18 97Y XL bzw. 265/35 R18 97Y XL eingetragen. Hier ist scheint sogar der LASTINDEX 97 bei den Sommerreifen zulässig... ich werde mal schauen was montiert ist.

Genau die sind bei mir drauf

Der TüV ist ja auch recht wilkürlich...

Und bei mir auch. Also MB verbaut serienmäßig 97 xl und ich selbst nutze 99 XL bei den Winterreifen und erreiche damit immer noch nicht die max Achslast von 1560kg. Das soll jemand verstehen.

Hallo,

bei mir im Schein für den S212 steht drin: 99H (XL?)

Da waren noch Winterreifen montiert.

Momentan sind aber 95W drauf und die reichen eigentlich ohne Überladung völlig aus!

Gruß

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