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ADAC Grenzversicherung Probleme mit POLIZEI

Themenstarteram 1. März 2009 um 10:10

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgendes Problem und wäre euch für Antworten oder Erfahrungsberichte sehr dankbar!

Vorab muss ich kurz sagen,dass Ich KFZ-Händler bin und hauptsächlich US-Fahrzeuge importiere.

Dies mache ich schon seit ca. 2Jahren.

Außerdem habe ich natürlich ein Rotes Kennzeichen aber nun zum Problem.

Normalerweise transportiere ich die Fahrzeuge von Bremerhaven nach Saarbrücken auf einem Anhänger oder mit roten Kennzeichen um keine größeren Verwunderungen seitens der Polizei auf meinem langen weg zu provuzieren.

In SB angekommen schließe ich immer beim ADAC eine Grenzversicherung ab,da ich nicht immer mit dem Roten Kennzeichen fahren kann bzw darf.Ab und zu haben wir zu viele Fahrzeuge daher das RK meißtens unterwegs.

Mit der Grenzversicherung kenne ich mich eigentlich ganz gut aus habe diese im vergangenen Jahr 28-mal abgeschlossen und jeweils immer 105 Euro bezahlt.

So nun aber zu dem eigentlichen Problem:

Vor 2 Tagen fuhr ich mit einem Nissan 350Z Californische Kennzeichen in SB-City und wurde wie schon mehrmals geschehen von der Verkehrspolizei angehalten.

Der Beamte hatte wie schon erwartet absolut keine Ahnung und meinte nur,wie ich mich aus Californien nach SB verirren konnte.Nach einer kurzen erläuterung der Sachlage ging er mit meinem Führerschein,der Police von der Grenzversicherung und meinem Personalausweis in sein Polizeifahrzeug.Nach ca. 15min ist sein Beifahrer bzw Kollege ans Auto gekommen und hat meinen Mitfahrer nach seinem Ausweis gebeten?!

Nach weiteren 21 Minuten verlor ich langsam doch meine Geduld stieg aus und ging zum Polizeifahrzeug.

Der Beamte meine in einem schönen Saarländischen Dialekt "Isch han schon 3 Kollleeegee angerufee und keeener weisss bescheeeeid"....

dann meinte ich sehr freundlich

"hören Sie ,ich kann ja verstehen,dass das jetzt seltsam aussieht und nicht alle Tage vorkommt aber ich bin schon mehrmals von Ihren Kollegen kontrolliert worden und es war jedes mal in Ordnung,außerdem habe ich mir wirklich nichts zu Schulden kommen lassen ich habe weder Alkohol konsumiert noch war ich nicht angeschnallt oder hatte am Handy gespielt,daher würde ich Sie bitten mich nun nach über 40min weiter fahren zu lassen!"

Der Beamte entgegnete mit einem lächeln, "ja klar Herr D. ,es ist mir klar dass die anderen Kollegen Sie haben fahren lassen ,die hatten ja auch keine Ahung.....ICH DAGEGEN BIN JA VON DER VERKEHRSPOLIZEI und wenn es eine solche Versicherung und überhaupt möglichkeit geben würde,DANN WÜRDE ICH DAS WISSEN....."

Weiter folgte dann,dass er Bilder von den Kennzeichen gemacht hat und von der FahrgestellNr und endlich endlich nach insgesamt 53 minuten durfte ich weiter!Mit der Aussage "ICH GUCK DANN MO UND MELD MISCH BEI IHNEE DIE NÄCHSTE TAAAHE"

....So also wie angekündigt so geschehen...der Beamte meldete sich bei mir gestern um mir eine tolle Nachricht zu übermitteln.

Also Herr D. ich hab mich soweit erkundigt und hatte natürlich recht....!Die Zulassungsstelle hat mir mitgeteilt,dass diese Kennzeichen nur von ausländern gefahren werden dürfen die Ihr Fahrzeug hier mitgebrach haben....

Außerdem waren Sie verpflichtet KFZ-Steuern für das Fahrzeug zu zahlen,was sie nicht gemacht haben!

Die Kennzeichen dürften Sie so auch nicht nutzen...und ich warne Sie nochmals mit diesen Kennzeichen zu fahren!

.....außerdem meinte er ich soll doch am Mo bei der Wache vorbeikommen und mich dazu äußern...

Ich sagte dann,dass ich mich mit ihm nicht mehr unterhalten möchte und das ganze an meinen Rechtsanwalt weitergebe....

Also ist das Ergebnis,dass die Sachen nun an die Staatsanwaltschaft gehen und ich habe nun einen riesen Stress.....

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir zu den einzelnen Punkte etwas sagen?

Wäre SEHR SEHR DANKBAR!!!!

Viele Grüße!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Vari90

Hi würd mir gern ein Skyline holen, wie siehts aus und was muss ich beachten?

Wäre um eine Antwort sehr dankbar.

MfG

Das hat mit diesem Thema hier nix zu tun. Eröffne einen neuen Thread oder beteilige Dich an einem der vielen "ich will ein Auto aus USA importieren, was muss ich tun" Threads.

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zitat HP ADAC

Ankunft in Deutschland

Wahlweise können Sie Ihr Fahrzeug selbst im Hafen abholen oder es durch einen Spediteur per Autotransporter bis zu Ihrem Wohnort bringen lassen:

Wenn Sie das Fahrzeug in einem deutschen Hafen selbst abholen, brauchen Sie für die Fahrt zu Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung von der Zulassungsbehörde/ Strassenverkehrsamt erhalten.

Wenn das Fahrzeug eine noch gültige amerikanische Zulassung und Kennzeichen hat, kann es damit zum Zielort gefahren werden. Voraussetzung ist, dass vorab eine sog. Grenzversicherung - die speziell für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen angeboten wird - abgeschlossen wurde. Die Grenzversicherung ist in jeder ADAC-Geschäftsstelle erhältlich.

------------

ich denke ein Anruf beim ADAC und einem Fax mit den Versicherungsbedingungen bzw. was damit abgedeckt ist kann die sache ohne größere Probleme auflösen.

was mich allerdings mal wieder wundert welche Sonderregelungen es in unserem Staat gibt ;) (hätte auch gesagt das du ein 5tageskennzeichen bräuchtest)

am 1. März 2009 um 13:07

Tja, ich befürchte das der Polizist Recht hat.

Das nutzen eines ausländischen Fahrzeugs, das nicht auf den deutschen Fahrer angemeldet ist und nicht einer gewerblichen KFZ Vermietung gehört oder ein Firmen-KFZ ist, deren angehöriger der Fahrer ist fällt unter Steuerhinterziehung

Sonst könnte ja jeder seinen Bekannten in Lichtenstein bitten das Auto dort auf ihn zuzulassen und dann hier steuergünstig fahren..

Wie sich das mit der Versicherung verhält weiß ich nicht

naja, kaufe ich ein Auto, und das Auto ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet, dann hinterziehe ich ja auch keine Steuern.

Ich denke so ist das in dem Fall auch. Ein Auto, welches noch in den USA zugelassen ist, wird halt hier ebenso bewegt, um es zuzulassen und TÜV zu machen etc. bis ich es ummelden kann.

Im übrigen zahle ich für ein Kurzzeitkennzeichen auch keine Steuern. nur durch die Doppelkarte ist lediglich der Versicherungsschutz gewähleistet.

Analog dazu eben die Grenzversicherung. So zahl ich halt eine Versicherungsgebühr und kann die Amerikanischen Schilder für die Überführungs- und Werkstatt- und TÜV Fahrten nutzen. Ich gehe davon aus, dass die Grenzversicherung, wie die Kurzzeitkennzeichen nur für eine Kurzdauer gültig ist.

am 1. März 2009 um 13:53

Das Finanzamt interessiert sich rel wenig für solche Spitzfindigkeiten.

Wenn du ein in D zugelassenes Auto kaufst sind ja in D die Steuern gezahlt, somit keine Hinterzogen

Kurzzeitkennzeichen beinhalten einen geringen Steueranteil neben der Märchensteuer

Versicherung hat nix mit der Steuer zu tun. aber das wird in dem anhörungsbogen drinstehen....

Du kannst ein Gewerbliches Auto im Auslandzugelassen mit deinem Deutschen Fuhrerschein Fahren. Du kannst kein Privat Auslandisch Zugelassenes Auto mit deinem Deutschen Fuhrerschein Fahren ohne das du in diesem fall US Resident - green card US Pass- bist. Die gangige begrundung war immer Steuerhinterziehung.

 

Das ganze bewegt sich in einer Grauzone. Das ist ein Gesetz vor dem EURO und dem nicht mehr Umzutauschenden EG Fuhrerschein.

Rudiger

in dem fall des TE geht es nur um die KFZ Steuer da er das Fahrzeug zum freien Verkehr abgefertigt hat. Richtig teuer wird es wenn ein Fahrzeug aus dem Drittland(z.B. Schweiz) von einem in der EU ansässigen bewegt wird (Firmenfahrzeuge wie schon erwähnt ausgenommen), das ist dann ein Entzug aus der Vorübergehenden Verwendung da werden dann die Abgaben also Zoll und EUSt fällig.

am 6. April 2009 um 9:31

Hallo,

ich importiere gerade privat ein US Wohnmobil nach Deutschland. Ich habe mich überall durchgefragt bis ich schließlich bei der Versicherung gelandet bin, die Grenzversicherungen abschließt. Versicherung Arisa Tel. 01805-26294011. Dort hat man mir ganz klar gesagt, daß Grenzversicherungen nur für den Fall verwendet werden dürfen, wenn jemand sein Fahrzeug aus dem Nicht-EU-Ausland (z.B. USA) für die Ferien mit nach Deutschland bringt und dann wieder mitnimmt. Für den Import dürfen nur rote Kennzeichen verwendet werden.

Also mein Rat, steigere Dich nicht in einen Prozeß rein. Ich würde nochmal zur Polizei gehen und erklären, daß man in Deutschland selbst beim ADAC die Falschinformation erhält (z. B. Geschäftsstelle Singen 07731-867410 Frau Witte), Grenzversicherungen seien für den Importfall geeignet. Dich trifft keine Schuld daran. Klär es einfach bei der Polizei auf. Ich stehe auch gerne als Zeuge (telefonisch, schriftlich) zur Verfügung. Meine Telefonnummer 07531-942078.

 

Alles Gute

Michael

am 4. Juli 2009 um 23:41

Hi würd mir gern ein Skyline holen, wie siehts aus und was muss ich beachten?

Wäre um eine Antwort sehr dankbar.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Vari90

Hi würd mir gern ein Skyline holen, wie siehts aus und was muss ich beachten?

Wäre um eine Antwort sehr dankbar.

MfG

Das hat mit diesem Thema hier nix zu tun. Eröffne einen neuen Thread oder beteilige Dich an einem der vielen "ich will ein Auto aus USA importieren, was muss ich tun" Threads.

Zitat:

Original geschrieben von Chevycoupe

naja, kaufe ich ein Auto, und das Auto ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet, dann hinterziehe ich ja auch keine Steuern.

Kannst Du ja auch nicht, da bis zur Abmeldung bzw. Ummeldung der letzte Eigentümer dafür haftet. Und doppelt besteuern, vielleicht kommt der Steinbrück noch auf die Idee:-)

Moin,

Soweit ich im Bilde bin ... ist diese spezielle Form der Versicherung nur für die Überführung und notwendige Fahrten für die Zulassung zu verwenden. Das ist die entscheidende Frage ... Wenn du nachweisen kannst, das du das Fahrzeug dazu verwendet hast, solltest du aus dem Schneider sein. Hast du eine private Spassfahrt gemacht, ist der Vorwurf seitens der Polizei berechtigt und du hast ein Problem.

MFG Kester

Das wird in etwa dasselbe sein, wie bei Zulassungsfahrt ohne gültige Zulassung.

Da kann man ja auch ohne Probleme nur mit vorhandener Doppelkarte/Deckungszusage das Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle bringen.

Mehr aber nicht.

Im Übrigen bin ich nicht der Meinung, dass ein US-Import noch zugelassen ist, bloß weil noch Kennzeichen dran sind. Kein amerikanischer Verkäufer/Exporteur wird die Kosten für Steuern und Verischerung in den Wochen des Überseetransports tragen wollen. Es ist halt nur so, dass die Amis die Kennzeichen auch bei Abmeldung anscheinend nicht unbedingt abmontieren und vernichten müssen. Vielleicht sind sie ja dazu angehalten, tun es aber einfach nicht immer...

Der title selbst ist ja wohl nur eine Eigentumsurkunde und kein Zulassungsbescheid.

Es geht um die Steuer und nur um die Steuer, ist doch klar. Mit Wohnsitz Deutschland darf ich durchaus in einem überschaubaren Zeitraum ein Importauto mit ausländischem Kennzeichen bewegen aber eben nur wenn: 1. alle Einfuhrabgaben bezahlt sind, 2. der Wagen versichert ist und 3. die KFZ-Steuer in Deutschland bezahlt ist. Von Einfuhrabgaben und KFZ Steuer ausgenommen sind Personen, die gerade mit dem eigenen PKW aus dem Ausland nach Deutschland umgezogen sind. Dies auch nur für einen gewissen Zeitraum.

Zur Zahlung der KFZ-Steuer hatte ich früher 2 Wege: 1. Steuer beim Zollamt für einen bestimmten Zeitraum im Voraus zahlen, es gab dann eine "Steuerkarte" oder 2. beim Finanzamt melden und dort die Steuer zahlen mit Steuerbescheid und allem drum und dran.

In Deinem Fall könnten die durchaus Stress wegen Steuerhinterziehung machen.

Gruss, 201er

Hi, ein US Import ist solange in den USA zugelassen wie auf dem Tag(Zulassungsaufkleber auf dem Kennzeichen)draufsteht. Das ist längstens ein Jahr. KFZ Steuer gibt es in diesem Sinne in den USA nicht. Hier zahlt man einmalig bei der KFZ Zulassung 6% Tax (Steuer) berechnet vom Kaufpreis. Ich bin seit Dezember 2008 in den USA. Zum 10ten mal. Wenn Du hier dein Fahrzeug verkaufst, behälst Du dein Kennzeichen zur Zulassung deines nächsten Fahrzeugs oder läst es am zu verkaufenden Fahrzeug und läst Dir deine Kosten vom Käufer erstatten. Ich habe mir einen Dodge gekauft, zugelassen,dann ist er verreckt, verkauft ohne Kennzeichen Jeep gekauft und mit meinem Kennzeichen zugelassen.

So, nun zum Thema Grenzversicherung. Da habe ich viel Erfahrung. Die Grenzversicherung ist für ausschlieslich für Fahrzeuge die sich nur vorrübergehend im EWR ( Europäischer Wirtschafts Raum ) aufhalten. Also für Urlaub. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll müßen entrichtet werden, kann man sich aber zurück holen, wenn das Fahrzeug wieder ausgeführt wird. Ich habe zwar schon eine Weile keine Grenzvers. abgeschlossen, aber es wird sich wohl nichts verändert haben. Permanent Resident in den USA muß man nicht sein, aber es wäre gut hätte man hier eine Adresse. So wie ich durch ein eigenes Haus in Florida. Jetzt bringe ich das Fahrzeug von USA nach D. Zweck: Urlaub. Schliesse Grenzvers. ab. Gültig für 3 Monate. 3mal verlängerbar. Also zusammen 1 Jahr. Kurz vor ende eines Jahres verkaufe ich in Deutschland an meinen Kumpel. Der bringt Fahrzeug durch den Tüv und die Karre kann in Deutschland zugelassen werden. Also immer dran denken, das das Fahrzeug erstmal nur vorübergehend in D ist.

Gruß an alle die an der Aufklärung solcher Probleme richtig helfen und nicht nur labern

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