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Ahnung von Kaufvertrag? Rechte des Käufers???

Themenstarteram 29. März 2004 um 15:20

Habe ein Auto bei einem privaten Verkäufer gekauft! Habe auch einen Kaufvertrag! Der Käufer gab keine Mängel an! Jetzt fehlen Eintragungen und am Fahrzeug sind grob fahrlässige Schäden gemacht worden (Endschalldämpfer geöffnet und geleert)! Kaufvertrag durch Blendung ist doch verboten???

Habe ich das Recht, dass der Verkäufer nachträglich die Reperaturkosten dafür übernimmt???

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38 Antworten

in diesem fall handelt es sich um "arglistige täuschung". du hast das recht auf aufhebung des vertrages, d.h. geld zurück.

Themenstarteram 29. März 2004 um 15:33

Danke!

 

Ganz sicher? Habe ich auch recht, dass er den Schaden beheben muß???

moin

 

Ja , die kosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer ( Transport/material/arbeits/materialkosten) gem. 439 II BGB.

P.S.

liegt argliste täuschung vor , verjährt der Mangel erst nach 3 jahren.

genug OT für heute

 

bye

Themenstarteram 29. März 2004 um 16:08

Danke für eure Hilfe!

 

Gehe moregn zum Anwalt! So weiß ich schon, dass ich wohl im Recht bin und mir keine Sorgen machen muss!

thankssssss

Ja mach das, die sache dürfte dem Anwalt wohl keine wirkliche mühe bereiten *g*

@swen

man kann nicht sofort zurücktreten , man muss dem verkäufer erstmal eine frist zur nacherfüllung setzen.

verstreicht diese erfolglos gehts erst ans rücktreten / schadensersatz/ aufwendungsersatz ...

Moin

Rennt nicht gleich zum Anwalt, bevor ein Gespräch mit dem Verkäufer geführt wurde!

Ich würde ihm ein Einschreiben schicken mit Frist zur Behebung des Mangels.

Es wird immer gleich mit Kanonen auf Mücken geschossen, denken vor dem losballern ist oft besser.

Du musst dem Verkäufer nämlich beweisen, das der den Auspuff manipuliert hat, oder wenigstens davon wusste.

Ansonsten bleibt außer Kosten nicht viel übrig

Um was für en Auto geht es denn?

Mickie

Themenstarteram 29. März 2004 um 19:11

...

 

1er Golf Cabrio!

Renne nicht zum Anwalt um Anzeige oder sonstiges zu machen, sondern um die hundertprozentige Rechtslage zu wissen! Welche Mängel der Verkäufer beheben muss! Geht ja immerhin um ein paar EURO!

Habe ihn angerufen! Teils willigte er ein, teils stritt er es ab! Werden hoffentlich schon nen gemeinsamen Nenner finden!

Moin

Hört sich doch schon vernünftiger an!

Ein Anwalt kann auch nicht die Rechtslage klären, das kann nur ein Gericht und dann auch nür für deinen Fall.

Der Anwalt will nur leben und nach Brago kassieren, denn er lebt ja davon und finanziert so seinen Jaguar und seine Mitgliedschaft im Golfclub...!

Ein Bakannter hat das auch mit durch, gleich zum Anwalt anstatt zum Händler, hat gleich Gutachten machen lassen... und somit jetzt alle Ansprüche gegen den Händler verloren weil er dem keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat.

Einige Dich am besten so, und Recht auf einen neuen Auspuff hast Du auch nicht, da der alte bestimmt nicht neuwertig war.

Mickie

Themenstarteram 30. März 2004 um 8:29

...

 

Der alte war aber manipuliert und nicht defekt! Der Vorbesitzer hat damit also einen schweren eingriff in den Strassenverkehr vorgenommen und mich nicht eingewiesen! Gehe gleich zum Anwalt, denn kann ich ja nochmal berichten was Sache ist!

Der Anwalt rät zu 99,9% zur Klage

Kannst Du beweisen, das der Verkäufer selbst manipuliert hat???

Wenn nein, keine Chance

Themenstarteram 30. März 2004 um 16:32

...

 

Ja kanns beweisen! War heute beim Anwalt! Sind noch andere Sachen! Fahrwerkfedern sind falsch rum eingebaut! Sowas macht keine Werkstatt! Und den Endschalldämpfer leeren, macht auch keine Werkstatt, also kann doch nur er es gewesen sein! Wird sich schon friedlich regeln!

am 1. April 2004 um 0:36

Was ist wenn er sagt das du die Federn eingebaut hast und den Auspuff geleert? Dann steht Aussage gegen Aussage und bewiesen ist durch falsch eingebaute Federn nichts.

Zitat:

Original geschrieben von 53B

Was ist wenn er sagt das du die Federn eingebaut hast und den Auspuff geleert? Dann steht Aussage gegen Aussage und bewiesen ist durch falsch eingebaute Federn nichts.

Ist zwar etwas krass, aber es kann ja auch der Vorbessitzer vom Verkäufer gewesen sein.

Beweisführung ist schwer......

Themenstarteram 1. April 2004 um 7:22

...

 

Dass wird für dem Verkäufer schwer zu beweisen sein, denn er hatte 5 Jahre den Wagen und er kann so nicht 2 mal durch den TÜV gekommen sein! Ist bei mehr als 4 groben Mängeln nicht möglich, oder seh ich es da falsch?

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